Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 22. März 2024

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG veröffentlicht

Wie angekündigt hat die Telefónica Local Services GmbH den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 2,35 Euro je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 20. März 2024 und läuft bis zum 18. April 2024.

Zu der Angebotsunterlage der Telefónica Local Services GmbH vom 20. März 2024 auf der Webseite der BaFin.

Laut Angebotsunterlage ist ein Squeeze-out nicht beabsichtigt (S. 36):

"Die Bieterin und die Bieter-Muttergesellschaft haben keine Absicht, eine Übertragung der von den verbleibenden Telefónica Deutschland-Aktionären gehaltenen Telefónica Deutschland-Aktien auf die Bieterin im Wege eines sogenannten „umwandlungsrechtlichen Squeeze-out“ gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (das „UmwG“), noch einen sogenannten „aktienrechtlichen Squeeze-out“ gemäß
§§ 327a ff. AktG durchzuführen."

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
  • CropEnergies AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting mit Ablauf des 22. Februar 2024
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE angekündigt

  • MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG): Übernahmeangebot

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 21. März 2024

Beitrag zu dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Axel Springer SE: "Zoff vor Gericht: Was ist Springer wirklich wert?"

Zu dem Beitrag auf kress.de:

https://kress.de/news/beitrag/147207-zoff-vor-gericht-was-ist-springer-wirklich-wert.html

NAKIKI SE (zuvor: windeln.de SE): Einbringung der Legal Finance SE; geplante Umfirmierung; Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Nakiki SE teilt mit, dass sie heute Verträge über die Einbringung sämtlicher Aktien an der Legal Finance SE abgeschlossen hat. Die Einbringung erfolgt ohne Gewährung neuer Aktien der Nakiki SE.

Die Einbringung erfolgt zu einem Wert von 14 Millionen Euro. Der Wert liegt im Rahmen einer Unternehmensbewertung (Fairness Option).

Die Legal Finance SE ist ein internationaler Prozessfinanzierer mit Sitz in Frankfurt, der über Tochtergesellschaften Gerichtsprozesse und juristische Ansprüche finanziert. Die Bilanzsumme der Legal Finance SE beträgt laut dem geprüften Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2023 5,3 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit dieser Einbringung beabsichtigt die Nakiki SE, ihre Firmierung zu ändern und künftig unter Legal Finance Holding SE zu firmieren.

Die Organe werden wie folgt neu besetzt:

Aufsichtsrat: Adrian Fuhrmeister, Edgars Cellers, Thomas Schröter

Die zuvor bestellten Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Mandate in der Endphase der Insolvenz interimistisch ausgeübt haben, werden nicht mehr für die Gesellschaft tätig. Sie werden in bestem Einvernehmen ausscheiden. Die Gesellschaft dankt für ihr Engagement in dieser herausfordernden Übergangsphase.

Es ist beabsichtigt, kurzfristig einen weiteren Vorstand zu bestellen. Der Vorstand Hendric Groth wird in der Übergangsphase weiterhin für die Gesellschaft tätig sein.

NAKIKI SE, künftig Legal Finance Holding SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg
Internet: https://nakikifinance.com/

Mittwoch, 20. März 2024

Squeeze-out bei der Aves One AG wirksam: Beschluss auch bei der übernehmenden Gesellschaft eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der am 4. März 2024 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out bei der Aves One AG, Hamburg, ist nunmehr wirksam geworden. Der Verschmelzungsvertrag wurde heute im Handelsregister der übernehmenden Rhine Rail Investment AG eingetragen. Aus der Bekanntmachung des Amtsgerichts München vom 20. März 2024:

"Die Aves One AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124894) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2023 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen."

Die Angemessenheit der den Aves-One-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Beta Systems Software AG: Hauptversammlung lehnt Beschluss über die Auszahlung einer Dividende ab

INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR

Berlin, 20. März 2024 – Auf der heutigen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hatte die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.380.948,74 Euro einen Betrag in Höhe von 184.000,00 Euro an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 2.196.948,74 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dieser Beschluss wurde von der Hauptversammlung abgelehnt. Damit ist der für das Geschäftsjahr 2022/2023 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 2.380.948,74 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2022/2023 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt. Zudem wurde eine Änderung der Satzung im Hinblick auf die Definition des Nachweisstichtages nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen und damit an die EU-Gesetzgebung angepasst.

Mitteilende Person: Gerald Schmedding, Vorstand

Telefónica Deutschland Holding AG: Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG

Corporate News

München, 20. März 2024

Die Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. mit Sitz in Madrid/Spanien, hat heute den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb aller nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien (ISIN DE000A1J5RX9) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von 2,35 Euro je Aktie unterbreitet („Delisting-Erwerbsangebot“). Die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot ist auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.td-offer.com abrufbar.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG werden die Angebotsunterlage umfassend prüfen und nach erfolgter Bewertung gemäß den gesetzlichen Regelungen eine begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.

Die Telefónica Deutschland Holding AG hatte bereits am 7. März 2024 veröffentlicht, dass sie eine Delisting-Vereinbarung mit der Bieterin abgeschlossen hat. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung wird Telefónica Deutschland nach der heutigen Veröffentlichung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bieterin zeitnah einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland-Aktien zum regulierten Markt (sog. Delisting) stellen.

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG

DISO Verwaltungs AG
Esslingen am Neckar
WKN: A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG bekannt:

Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 gefassten Beschlüsse erhoben:

― Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestätigung der Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

― Tagesordnungspunkt 3.1: Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2021 bis 28. Februar 2021 amtierenden Mitglieds des Vorstands, Herrn Sandro Camilleri

― Tagesordnungspunkt 3.2: Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2021 ab 29. Januar 2021 amtierenden Mitglieds des Vorstands, Herrn Ralf Erdhütter Genannt Drücker

― Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

― Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Bestätigung der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

― Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

― Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

― Tagesordnungspunkt 8: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

― Tagesordnungspunkt 9: Bestätigung der Beschlussfassung über eine Sitzverlegung und die Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung

― Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung, um den Unternehmensgegenstand anzupassen

― Tagesordnungspunkt 12: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 14 der Satzung, um eine Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

― Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 15 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

― Tagesordnungspunkt 14: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung, um eine Ermächtigung des Vorstands zur Gestattung der Stimmabgabe schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ohne Teilnahme an der Hauptversammlung (Briefwahl) vorzusehen

― Tagesordnungspunkt 15: Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung

― Tagesordnungspunkt 16: Wahl zum Aufsichtsrat

― Tagesordnungspunkt 17: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano, Schweiz, als herrschendem Unternehmen und der DISO Verwaltungs AG als abhängigem Unternehmen

― Tagesordnungspunkt 22: Beschlussfassung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien, die Anpassung des bedingten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court, unter dem Aktenzeichen 31 O 13/24 KfH anhängig. 

Esslingen am Neckar, im März 2024

DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. März 2024

Vitesco Technologies Group AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

Die Vitesco Technologies USA, LLC als Darlehensnehmerin und die Schaeffler Group USA, Inc. als Darlehensgeberin haben am 19. März 2024 u.a. zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit und zur Liquiditätssteuerung der Vitesco Technologies USA, LLC einen Darlehensrahmenvertrag im Umfang von bis zu USD 220.000.000 (ca. EUR 202.125.000) geschlossen. Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen des Aufsichtsrats der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat dem Abschluss des Darlehensrahmenvertrags am 18. März 2024 zugestimmt.

Bei der Vitesco Technologies USA, LLC handelt es sich um eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware mit dem Sitz in Wilmington, Delaware, USA. Bei der Schaeffler Group USA, Inc. handelt es sich um eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Schaeffler AG (mit Sitz in Herzogenaurach) nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware mit Sitz in Fort Mill, South Carolina, USA. Mutterunternehmen u.a. der Gesellschaft und der Schaeffler AG ist die INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzogenaurach mit einer mittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von 88,81 % und an der Schaeffler AG mit 78,1% am Grundkapital und 100 % am stimmberechtigten Kapital. Die Gesellschaft, die Vitesco Technologies USA, LLC, die Schaeffler AG und die Schaeffler Group USA, Inc. gehören dementsprechend zu demselben Konzern und sind daher nahestehende Personen.

Der Darlehensrahmenvertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaats New York und sieht einen Rahmen für Darlehen in Höhe von bis zu USD 220.000.000 vor, die die Vitesco Technologies USA, LLC in einer oder mehrerer (bis zu maximal zehn) Tranchen während der Laufzeit des Darlehensrahmenvertrags in Anspruch nehmen kann. Der Darlehensrahmenvertrag hat eine Laufzeit bis zum 20. Januar 2025. Der Darlehensrahmenvertrag sieht keine Besicherung vor.

Die Verzinsung der unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen beträgt 1,15 % p.a. über der für die jeweilige Zinsperiode festgelegten CME Term Secured Overnight Financing Rate (CME Term SOFR). Die jeweiligen Zinsen sind am letzten Tag der jeweiligen Zinsperiode zur Zahlung fällig.

Die unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen sind spätestens am Laufzeitende des Darlehensrahmenvertrags zurückzuführen. Die Vitesco Technologies USA, LLC ist berechtigt, die unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen einschließlich darauf entfallender, aufgelaufener Zinsen jederzeit vollständig oder teilweise vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuführen.

Der Abschluss des Darlehensrahmenvertrags liegt im Unternehmensinteresse der Gesellschaft und der Vitesco Technologies USA, LLC. Insbesondere erhält die Vitesco Technologies USA, LLC durch den Darlehensrahmenvertrag und die unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen finanzielle Mittel in erheblichem Umfang, ohne dass dafür Sicherheiten gestellt werden müssten. Auf Basis der verfügbaren Marktdaten hält der Darlehensrahmenvertrag einem Fremdvergleich sowohl in Bezug auf die kommerziellen Bedingungen als auch auf die sonstigen vertraglichen Regelungen stand.

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat den durch den Darlehensrahmenvertrag gesetzten Kreditrahmen von bis zu USD 220.000.000 zuzüglich der vertraglich geschuldeten Zinsen als Wert des Geschäfts im Sinne des § 111b Abs. 1 AktG zugrunde gelegt.

Regensburg, im März 2024

Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2024 am 10. Oktober 2024

Am 10. Oktober 2024 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 7. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen. Seien Sie gespannt auf aktuelle Themen und versierte Referenten. Weitere Details folgen in Kürze.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie zudem auf unserer Webseite.

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Quelle: aktionaersforum service GmbH

ZEAL Network SE erwirbt weitere Anteile an Lotto24 AG und kündigt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG (Squeeze-out) an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die ZEAL Network SE hat sich mehr als 95 % der Aktien der Lotto24 AG gesichert und beabsichtigt, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG nach §§ 327a ff. AktG herbeizuführen.

Die ZEAL Network SE hält gegenwärtig rund 94,86 % aller Stückaktien an der Lotto24 AG. Zudem hat die ZEAL Network SE heute Aktienkaufverträge über den Erwerb von insgesamt rund 0,59 % aller Stückaktien an der Lotto24 AG abgeschlossen. Nach Vollzug dieser Aktienkaufverträge wird die ZEAL Network SE somit rund 95,45 % der Stückaktien und des Grundkapitals der Lotto24 AG halten. Der Vollzug der Aktienkaufverträge wird voraussichtlich in den nächsten Tagen stattfinden.

Die ZEAL Network SE wird unmittelbar nach Erreichen der Beteiligung in Höhe von 95 % des Grundkapitals an der Lotto24 AG das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG stellen, dass die Hauptversammlung der Lotto24 AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG auf die ZEAL Network SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Die Höhe der Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

ZEAL Network SE

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Entwicklung bei Lotto24 AG

Corporate News

Die Zeal Network SE hat heute angekündigt, dass sie weitere Anteile an der Lotto24 AG erwirbt und nach dem Vollzug des Erwerbs das Verlangen auf den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG stellen wird.

Zeal Network und Lotto24 sind langjährige Portfoliounternehmen der Scherzer & Co. AG. Der Anteil an Lotto24 hat auf Basis des aktuellen Kursniveaus von ca. 450 Euro einen Wert von rund 8 Mio. Euro und enthält stille Reserven von rund 4,8 Mio. Euro. Falls der Squeeze-out noch im laufenden Jahr beschlossen und vollzogen wird, ist dementsprechend mit einem erheblichen Ergebnisbeitrag für die Scherzer & Co. AG zu rechnen. Endgültig wird dieser von dem über ein Bewertungsgutachten ermittelten Abfindungspreis abhängen.

Darüber hinaus profitiert die Scherzer & Co. AG indirekt von der Ankündigung, da Lotto24 bei der knapp 50%-Beteiligung Rheiner Management AG größte Portfolioposition ist.

Köln, 20.03.2024

Der Vorstand

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Drei starke Marken bilden die globale Busch Group

Corporate News

Busch Vacuum Solutions, Pfeiffer Vacuum und centrotherm clean solutions sind nun unter dem Dach der neuen Busch Group vereint. Zusammen bieten sie ein umfangreiches Produktportfolio und ein verbessertes Kundenerlebnis. Die Busch Group mit Hauptsitz im Schwarzwald ist einer der weltweit größten Hersteller von umfassenden Vakuumlösungen, darunter Vakuumpumpen, Vakuumsysteme, Gebläse, Kompressoren und Abgasreinigungssysteme.

Maulburg, 20. März 2024 – Drei Unternehmen vereinen ihre Kräfte: Busch Vacuum Solutions, Pfeiffer Vacuum und centrotherm clean solutions bilden die neue Busch Group. Mehr als 8.000 Mitarbeiter in 45 Ländern weltweit arbeiten für die Gruppe, die einen konsolidierten Jahresumsatz von fast 2 Milliarden Euro hat.

Durch die Bündelung der Expertise von Busch Vacuum Solutions in Grob- und Feinvakuum-Anwendungen, der branchenführenden Hochvakuum- und Lecksuch-Technologie von Pfeiffer Vacuum sowie der nachhaltigen Abgasreinigungssysteme von centrotherm clean solutions kann die Busch Group umfassende Lösungen sowie Dienstleistungen für alle Industriebereiche anbieten. Dies stärkt die Busch Group als Komplettanbieter, der mit einem umfangreichen Produktportfolio für alle Kundenbedürfnisse aufwarten kann, und eröffnet dem gesamten Kundenstamm ein noch besseres Kundenerlebnis.

Vakuumlösungen zur Förderung des technologischen Fortschritts weltweit

Die Technologien der drei Mitglieder der Busch Group sind rund um den Globus in sämtlichen Industrien zu finden. Von der Lebensmittelverpackung bis zur Logistik, von Mikrochips für elektronische Geräte über Medizintechnik bis zur Weltraumforschung: Die Busch Group bietet Lösungen für unterschiedlichste Anwendungen. Dazu gehören auch die Konzeption und der Bau maßgeschneiderter Vakuumsysteme sowie ein weltweites Servicenetz – das sich jetzt über noch mehr Märkte erstreckt.

Busch Vacuum Solutions – und jetzt auch die Busch Group – ist ein Familienunternehmen, dessen Leitung seit Anbeginn in den Händen der Familie Busch liegt. 1963 gründeten Ayhan und Dr.-Ing. Karl Busch gemeinsam das Unternehmen und entwickelten die erste Vakuumpumpe speziell für das Verpacken von Lebensmitteln. Als sich das Unternehmen zu einem weltweiten Pionier in der Vakuumindustrie entwickelte, traten ihre drei Kinder Ayla, Sami und Kaya Busch in die Geschäftsführung ein und brachten neue Perspektiven und Ansätze in das Unternehmen ein.

Von Maulburg in die Welt

Unter dem Dach der Busch Group bietet das Unternehmen Lösungen nicht nur für eine Vielzahl von Branchen, sondern auch für Kunden rund um den Globus. In jedem Land bieten kompetente, lokale Teams maßgeschneiderte Unterstützung an und werden dabei von einem globalen Expertennetzwerk unterstützt. Die Busch Group produziert in ihren 19 eigenen Werken in China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Rumänien, der Schweiz, Südkorea, Tschechien, den USA und Vietnam.

Pfeiffer Vacuum, Erfinder der Turbomolekular-Vakuumpumpe und heute Anbieter umfassender Vakuumlösungen, wurde 1890 gegründet und hat seinen Sitz im hessischen Aßlar. Centrotherm clean solutions hat seinen Hauptsitz in Blaubeuren und kann auf über dreißig Jahre Erfahrung in der Konstruktion technologisch führender Abgasreinigungssysteme für die Halbleiterindustrie zurückblicken.
 

_______________

Anmerkung der Redaktion:

Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft ist beim LG Frankfurt am Main unter dem Az. 3-05 O 19/23 anhängig.

Dienstag, 19. März 2024

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Erster Handelstag am 21. März an Frankfurter Wertpapierbörse

- Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

- Platzierung von insgesamt 34.192.455 Aktien, entspricht Gesamtemissionserlös von rund 890 Millionen Euro

- Platzierung von 32.692.308 neu ausgegebenen Aktien, entspricht Bruttoemissionserlös von rund 850 Millionen Euro

- Zweitplatzierung von 1.500.147 Aktien aus Management-Equity-Programmen, damit Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, künftige Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Börsengang zu erfüllen

- Marktkapitalisierung von rund 2,8 Milliarden Euro; Streubesitz von rund 31,8% erwartet

- CVC Capital Partners hält nach dem Börsengang indirekt rund 54,4 %, Familie Kreke hält indirekt rund 10,2 % des Aktienkapitals

Düsseldorf, 19. März 2024 – Die DOUGLAS Group, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty[1], hat heute gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A. (die „Abgebende Aktionärin“), einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt.

Insgesamt werden rund 34.192.455 Aktien bei Investoren platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147 bestehende Aktien der Abgebenden Aktionärin, damit die Teilnehmer von Management-Equity-Programmen künftige Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Börsengang erfüllen können. CVC Capital Partners und die Familie Kreke bleiben auch nach dem Börsengang indirekte Hauptaktionäre und werden im Börsengang keine Aktien abgeben. Das Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht.

Sander van der Laan, CEO der DOUGLAS Group, sagte: „Das große Interesse von Investoren an der DOUGLAS Group unterstreicht die hervorragende Arbeit, die unser Team in den letzten Monaten geleistet hat. Wir freuen uns darauf, unser langfristiges Wachstum mit unserer Strategie ‚Let it Bloom‘ weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden weiter zu erfüllen und ein einzigartiges Sortiment an relevanten und unverwechselbaren Marken anzubieten.“

Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund 31,8% liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt rund 54,4% und die Familie Kreke rund 10,2% des Aktienkapitals der Gesellschaft hält.

Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 unter dem Tickersymbol DOU im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Wertpapierkennnummer (WKN) lautet BEAU7Y und die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) ist DE000BEAU7Y1. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024 geplant.

Citigroup und Goldman Sachs haben im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Transaktion als Joint Process Banks, Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner agiert. Die Deutsche Bank, UBS und UniCredit waren als zusätzliche Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners mandatiert. BNP Paribas, CVC Capital Markets und Jefferies waren ebenfalls zu Joint Bookrunners ernannt worden. Intesa Sanpaolo, LBBW und RBI haben als zusätzliche Co-Lead Manager fungiert.

Weitere Informationen zum Börsengang sind im IR-Bereich der DOUGLAS Group Website verfügbar.


Über die DOUGLAS Group

Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, Parfumdreams und Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa. Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.850 Geschäften anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege, Haarpflege, Accessoires sowie Beauty-Dienstleistungen. Die Stärkung der erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie ‚Let it Bloom – DOUGLAS 2026‘. Das erfolgreiche Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel-Angebot, die führenden Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro und beschäftigte europaweit rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für weitere Informationen besuchen Sie die DOUGLAS Group Website.


Wichtige Information

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt „Börsengang“ kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen.

Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia (die „Vereinigten Staaten“), bestimmt. (...)

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante Personen. (...)

Diese Bekanntmachung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Beurteilung des Unternehmens und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind, und unterliegt in ihrer Gesamtheit insbesondere dem Vorbehalt der Änderung, Überarbeitung, Überprüfung, Korrektur, Vervollständigung und Aktualisierung. (...)

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „antizipieren“, „können“, „glauben“, „planen“, „schätzen“ und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen. (...)

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am 21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der „Stabilisierungszeitraum“). (...)

Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.     (...)


[1] Basierend auf der Position der DOUGLAS Group in seinen fünf größten Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen zusammengenommen. Quelle: Analyse OC&C (2023)

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Düsseldorf, 19. März 2024 – DOUGLAS AG hat heute gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt. Insgesamt werden 34.192.455 Aktien bei Investoren platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147 bestehende Aktien der Kirk Beauty International S.A. Das Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht.

Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund 31,8 % liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt rund 54,4 % und die Familie Kreke rund 10,2 % des Aktienkapitals der Gesellschaft hält.

Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024 geplant.

OHB SE: Verschiebung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der ordentlichen Hauptversammlung

Corporate News

Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) hat die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 und die ordentliche Hauptversammlung verschoben.

Der testierte Konzernabschluss 2023 der OHB SE wird auf der nun für den 23. April 2024 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Analystenkonferenz im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.

Die ordentliche Hauptversammlung wird am 26. Juni 2024 als virtuelle Hauptversammlung stattfinden.

Montag, 18. März 2024

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vantage Towers AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft hat das LG Düsseldorf die Spruchanträge zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 31 O 1/23 [AktE] verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selber einen Antrag stellenden außenstehenden Aktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier bestellt.

Die Hauptaktionärin Oak Holdings GmbH hatte eine Abfindung in Höhe von EUR 28,24 je Vantage-Towers-Aktie angeboten und eine Ausgleichzahlung von brutto EUR 1,63 je Aktie abzüglich eines Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (derzeit somit netto EUR 1,52). 

LG Düsseldorf, Az. 31 O 1/23 [AktE]
Rolle u.a. ./. Oak Holdings GmbH
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters, 60329 Frankfurt am Main

KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 18. März 2024 – Der Vorstand der KATEK SE hat heute beschlossen, mit der Kontron Acquisition GmbH eine Delisting-Vereinbarung abzuschließen. Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich), hat am 29. Februar 2024 den Erwerb der Kontrolle über die KATEK SE bekannt gegeben und ist entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in den kommenden Wochen zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der KATEK SE verpflichtet.

Der Vorstand der KATEK SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Vorstands die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

Auf Grundlage der angestrebten Delisting-Vereinbarung soll die KATEK SE nach Veröffentlichung des Pflichtangebots durch die Kontron Acquisition GmbH, das zugleich als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten ist, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der KATEK-Aktien zum regulierten Markt stellen. Umgekehrt soll sich die Kontron Acquisition GmbH in der Delisting-Vereinbarung dazu verpflichten, im Rahmen dieses Angebots den KATEK-Aktionären eine Gegenleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Mindestpreisregeln anzubieten. Die Kontron Acquisition GmbH hatte im Rahmen ihrer Kontrollmitteilung bereits bekannt gegeben, dass im Rahmen dieses Angebots der angebotene Preis EUR 15 je KATEK-Aktie betragen werde. Darüber hinaus arbeite die Kontron Acquisition GmbH auch an einem Tauschangebot mit Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, das den KATEK-Aktionären alternativ offenstehen soll.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hatte das LG München I mit Beschluss vom 9. Februar 2024 die Barabfindung auf EUR 1.886,05 je Aktie angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 10,3 % im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin gezahlten EUR 1.710,- (nachgebessert von ursprünglich EUR 1.632,-).

Mehrere Beteiligte haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese entscheidet (nach dem für Altverfahren weiterhin erforderlichen Abhilfeverfahren) das Bayerische Oberste Landesgericht. 

LG München I,  Beschluss vom 9. Februar 2024, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

Samstag, 16. März 2024

ENCAVIS AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß § 114, 115, 117 WpHG

Hiermit gibt die ENCAVIS AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Jahresfinanzbericht

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2024
Ort: https://www.encavis.com/investor-relations/publikationen

Berichtsart: Konzern-Jahresfinanzbericht


Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2024
Ort: https://www.encavis.com/investor-relations/publikationen

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2024
Ort: https://www.encavis.com/en/green-capital/investor-relations/financial-reports

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der onoff AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Hannover

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren gegen die SpiraTec AG zum Aktenzeichen 23 O 323/23 bzw. 23 O AktE 323/23 wurde mit Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 30. November 2023 zum gemeinsamen Vertreter nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SpruchG bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier
Dreier Riedel Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. März 2024

Freitag, 15. März 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, nunmehr bei der Gesellschaft erfolgt, bei der übernehmenden Gesellschaft noch ausstehend 
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
  • CropEnergies AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting mit Ablauf des 22. Februar 2024
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot

  • MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG): Übernahmeangebot

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt, Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 14. März 2024

Mainova AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 
Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main

An den Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main

25. Januar 2024

- Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG -


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung vom 2. Januar 2024, mit welcher die Stadt Frankfurt am Main für ihre mittelbare Tochtergesellschaft, die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH mitgeteilt hatte, dass der von der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH gehaltene Stimmrechtsanteil an der Mainova Aktiengesellschaft am 29. Dezember 2023 wegen des Beitritts der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zum bestehenden Konsortialvertrag zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und der Thüga Aktiengesellschaft und der entsprechenden Zurechnung nach § 34 Abs. 2 WpHG (acting in concert) 99,69 % (das entspricht 5.542.657 Stimmrechten) beträgt.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH verfolgt weder strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Umstrukturierung der Beteiligung
der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und der Thüga Aktiengesellschaft an der Mainova Aktiengesellschaft wird in Betracht gezogen, dass die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Mainova Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise erlangt.

c) Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Mainova Aktiengesellschaft an.

d) Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Mainova Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf der Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

Von den Ausführungen unter vorstehend lit. a), c) und d) zu den von der Stadtwerke Strom-/ Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH verfolgten Zielen bleiben die Absichten und Zielsetzungen der Gesellschafterin der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sowie des weiteren Konsorten, der Thüga Aktiengesellschaft, in Bezug auf die Mainova Aktiengesellschaft unberührt.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel


Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH ist dem bestehenden Konsortialvertrag zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und der Thüga Aktiengesellschaft beigetreten, so dass ihr Stimmrechte aus Aktien der Mainova Aktiengesellschaft gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Mainova Aktiengesellschaft wurden von der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH daher direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Geschäftsführung
Alexander Löhr

Fernheizwerk Neukölln AG: Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnungübermittelt an die EQS Group AG am 13.03.2024 Uhr, 13.00 Uhr

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Aufgrund der im Rahmen der Finalisierung und Prüfung des Jahresabschlusses 2023 am 12. März 2024 gewonnenen Erkenntnisse korrigiert die FHW Neukölln AG ihr erwartetes Vorsteuerergebnis auf 7,7 Mio. EUR und verbleibt damit 36% unter dem bisher kommunizierten prognostizierten Vorsteuerergebnis.

Die hochgerechnete Wärmeabsatzmenge, die der Prognose zugrunde lag, war geprägt von historischen Verläufen und antizipierte nicht hinreichend genug die tatsächlichen Einsparungen der Kundenseite, den Witterungsverlauf sowie die Netzverluste. Daraus resultierende Bewertungskorrekturen sowie die Komplexität der buchhalterischen Abbildung der Fernwärmebremse (EWPG) führte zur einem entsprechend niedrigerem Umsatz gegenüber der Prognosemitteilung vom 23.11.2023.

Berlin, den 13.03.2024 

FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT 

Die Vorständin 

Weigandufer 49 - 12059 Berlin

ENCAVIS AG: Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR zur Beschleunigung des Wachstums von Encavis / Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots / Viessmann beteiligt sich

Corporate News

- KKR wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an sämtliche Aktionäre von Encavis zu einem Preis von 17,50 EUR je Aktie in bar abgeben. Der Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von 54 Prozent auf den unberührten Börsenschlusskurs und von 33 Prozent auf den unberührten dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs – beides zum 5. März 2024

- Viessmann wird sich als Co-Investor an einem von KKR geführten Konsortium beteiligen

- Encavis gewinnt zusätzliche operative und sektorspezifische Expertise sowie einen besseren Zugang zu Finanzierungskapazitäten, um seine vielversprechenden Wachstumschancen besser nutzen zu können

- Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis befürworten das Angebot ausdrücklich

- Abacon Capital und andere bestehende Aktionäre haben verbindliche Vereinbarungen zum Verkauf von ca. 31 Prozent und zum Roll-over der Encavis-Aktien an die BidCo unterzeichnet und unterstützen das Übernahmeangebot vollumfänglich

- Finanzergebnisse 2023 leicht über der Prognose. Für das Jahr 2024 erwartet Encavis aufgrund der zuletzt gesunkenen Stromgroßhandelspreise einen Rückgang des EBITDA und des EBIT im Vergleich zu 2023, ist aber zuversichtlich, den mittelfristigen Wachstumskurs fortzusetzen


Hamburg, 14. März 2024 – Die Encavis AG („Encavis“ oder das „Unternehmen“) (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV), ein im MDAX gelisteter, führender deutscher Wind- und Solarparkbetreiber, und die Blitz 21-823 AG (künftig: Elbe BidCo AG, „BidCo“), eine von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet wird, haben heute eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, eine strategische Partnerschaft für das langfristige Wachstum von Encavis einzugehen. Das Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG („Viessmann“) wird sich als Gesellschafter an einem von KKR geführten Konsortium beteiligen.

In diesem Zusammenhang hat die BidCo ihre Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) für alle außenstehenden Aktionäre von Encavis gegen Zahlung eines Angebotspreises von 17,50 EUR je Encavis-Aktie in bar abzugeben. Die BidCo hat verbindliche Vereinbarungen mit Abacon Capital GmbH („Abacon“) und weiteren bestehenden Aktionären unterzeichnet, die etwa 31 Prozent des gesamten Grundkapitals halten. Diese werden indirekt als langfristige Investoren im Unternehmen verbleiben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Encavis, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, befürworten das Angebot ausdrücklich, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der BidCo noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen, den Encavis-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands und Finanzvorstand (CFO) von Encavis, sagte: „Encavis hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der führenden unabhängigen Stromerzeuger in Europa entwickelt und hat große Ambitionen, diesen Wachstumspfad weiter zu verfolgen. Mit KKR und Viessmann planen wir Partner an Bord zu holen, die einen langfristigen und unternehmerischen Ansatz verfolgen sowie über umfassende Investitionserfahrung im Kontext der Energiewende verfügen. Das Angebot von 17,50 EUR je Aktie in bar stellt eine attraktive Prämie für unsere Aktionäre dar. Wir sind überzeugt, dass wir mit der zusätzlichen finanziellen und strategischen Unterstützung unsere Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und unsere Kompetenzen weiter ausbauen können. Damit heben wir unser Geschäft auf die nächste Stufe, um mit den großen europäischen Akteuren im Markt zu konkurrieren.“

Tobias Krauss, Chief Executive Officer (CEO) von Abacon, unterstrich: „Encavis hat aus unserer Sicht großes Potenzial. Dazu sind starke Partner nötig – und die haben wir jetzt gefunden. Die von Abacon geführte Investorengruppe unterstützt daher das Angebot von KKR und begrüßt den Einstieg von KKR und Viessmann. Wir bleiben in Encavis investiert und freuen uns auf die künftige aktive Zusammenarbeit.“

„Um das Potenzial der erneuerbaren Energien voll auszuschöpfen, bedarf es sowohl Know-how und erhebliches, langfristiges Kapital. Wir freuen uns, dass KKR mit seiner strategischen Investition Encavis an einem für das Unternehmen entscheidenden Zeitpunkt mit der notwendigen langfristigen Finanzierung ausstattet und es so positioniert, zusätzliche Chancen zu nutzen und seine Stärke im Bereich der sauberen Energien zu festigen. Darüber hinaus trägt diese Investition auch zur Förderung eines energieunabhängigeren Europas bei“, erklärte Vincent Policard, Partner und Co-Head of European Infrastructure bei KKR.

Max Viessmann, CEO von Viessmann, betonte: „Die Kooperation mit KKR und unsere Beteiligung an Encavis sind wichtige Schritte auf dem Weg, unsere unternehmerischen Aktivitäten auszuweiten und noch mehr Verantwortung für die Zukunft unseres Planeten zu übernehmen. Wir reinvestieren die Erlöse aus der transatlantischen Partnerschaft unseres Klimalösungsgeschäfts mit Carrier Global in unser Familienunternehmen – stets mit unserem Leitbild im Fokus. Wir wachsen mit unseren Mitgestaltern, die alle dieselbe Verantwortung eint: Unseren positiven Beitrag für kommende Generationen zu maximieren.“

Konsortium unterstützt die strategischen Ambitionen von Encavis zur Beschleunigung des Wachstums

Wie in der Investorenvereinbarung festgelegt, wird die strategische Partnerschaft mit der BidCo die Ambitionen von Encavis unterstützen. Die Marktposition von Encavis als führende Onshore-Wind- und Solarplattform mit einem diversifizierten paneuropäischen Portfolio und attraktiven Wachstumsmöglichkeiten soll gestärkt werden. Darüber hinaus will die BidCo das Wachstum in allen Segmenten des Encavis-Konzerns beschleunigen und erhebliche finanzielle Unterstützung leisten, um die Projektpipeline zu stärken, den Kapazitätsausbau zu erhöhen und die Expansion in neue Märkte zu fördern. Die BidCo strebt an, bis Ende 2027 Erzeugungskapazitäten von 7 GW zu erreichen, was über dem derzeitigen Ziel von 5,8 GW liegt, und auch danach weiter zu wachsen. Die BidCo unterstützt anschließendes weiteres Wachstum zudem durch Zusagen für Investitionen in eine schnelle technologische Diversifizierung.

Gemäß der Investorenvereinbarung unterstützt die BidCo die derzeitige Wachstumsstrategie des Vorstands uneingeschränkt, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Führungsteams und der Sicherung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerstellen. Der Firmensitz und die Unternehmenszentrale von Encavis in Hamburg sowie weitere Standorte sollen beibehalten werden. Darüber hinaus wird die BidCo alle Verbindlichkeiten von Encavis, die den Bestimmungen über einen Kontrollwechsel unterliegen, vollständig absichern.

KKR und Viessmann verfügen über umfangreiche Erfahrungen und Expertise in globalen Infrastrukturinvestitionen, insbesondere im Energiesektor, sowie über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei langfristigen Investitionen in Unternehmen, dabei verfolgen sie denselben Investitionsansatz. Beide investieren in die Zukunft der Erneuerbaren Energien und sind von dem großen Potenzial von Encavis überzeugt, insbesondere mit der richtigen Unterstützung und entsprechenden Ressourcen. Ihre gemeinsame Expertise stärkt das Wachstum von Encavis.

Viessmann unterstützt uneingeschränkt die in der Investorenvereinbarung zwischen der BidCo und Encavis festgelegten Bedingungen und Konditionen.

Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag ist für die BidCo zur Finanzierung des Übernahmeangebots und zur Umsetzung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele nicht erforderlich. Die BidCo hat sich gegenüber Encavis verpflichtet, für mindestens zwei Jahre ab Vollzug keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu schließen. Der Vorstand von Encavis hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die Absicht der BidCo zu unterstützen, ein mögliches Delisting von Encavis nach dem Vollzug zu verfolgen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Encavis beabsichtigen, das Angebot in einer gemeinsamen Begründeten Stellungnahme gemäß §27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu unterstützen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeitenden und anderer Stakeholder ist, vorbehaltlich der Prüfung der noch zu veröffentlichenden und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gestattenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, das Angebot für alle von ihnen direkt oder indirekt gehaltenen Encavis-Aktien anzunehmen. Der Aufsichtsrat hat die Bestellungen und Dienstverträge mit den beiden Vorstandsmitglieder bis 2029 verlängert.

Wesentliche Bedingungen des Angebots

Die BidCo wird den Aktionären von Encavis eine Barabfindung in Höhe von 17,50 EUR je Aktie anbieten. Dieser Angebotspreis entspricht einer Prämie von 54 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs von Encavis am 5. März 2024, dem letzten unberührten Aktienkurs vor der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis am 6. März 2024, wonach das Unternehmen mit KKR im Gespräch sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 33 Prozent auf den unberührten dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs vor dem 5. März 2024. Auf der Grundlage dieses Angebotspreises errechnet sich eine Marktkapitalisierung von ca. 2,8 Milliarden EUR.

Das Angebot wird verschiedenen Vollzugsbedingungen unterliegen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Durchführung eines Inhaberkontrollverfahrens. Der Vollzug wird für das vierte Quartal 2024 erwartet.

Es unterliegt außerdem einer Mindestannahmequote von 54,285 Prozent zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist. Diese Quote stellt sicher, dass bei Abschluss der Transaktion mindestens 50 Prozent der Aktien bei der BidCo verbleiben, falls sich die Inhaber der hybriden Wandelanleihe dazu entschließen, ihre Wandlungsrechte während der Transaktion auszuüben. Encavis geht davon aus, dass nur wenige Inhaber der hybriden Wandelanleihe (wenn überhaupt) von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen werden, da der angepasste Wandlungspreis von etwas mehr als 18,00 EUR über dem Angebotspreis liegen würde. Das Angebot wird vollständig durch Eigen- und Fremdkapital finanziert.

Die endgültigen Bedingungen und Konditionen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin steht. Die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot werden von der BidCo auf der folgenden Internetseite zur Verfügung gestellt: www.elbe-offer.com.

Nach Veröffentlichung werden der Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten sorgfältig prüfen und eine gemeinsame Begründete Stellungnahme abgeben.

Encavis wird am 14. März 2024 um 11:45 Uhr (MEZ) eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren in englischer Sprache abhalten.

Vorläufige Ergebnisse GJ 2023

Encavis erzielte erwartungsgemäß operative Netto-Umsatzerlöse unterhalb des sehr hohen Vorjahresniveaus in Höhe von 449,1 Millionen EUR (Vorjahr: 462,5 Millionen EUR), aber über Planniveau (Guidance: mehr als 440 Millionen EUR). Die preisbedingte Minderung des operativen Netto-Umsatzes um rund 46,4 Millionen EUR belastet das operative EBITDA, das bei nunmehr 319,2 Millionen EUR liegt (Vorjahr: 350,0 Millionen EUR) und übertrifft damit ebenfalls die Guidance von „mehr als 310 Millionen EUR“ um rund 3 Prozent. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (operatives EBIT) verringerte sich nur geringfügig auf 194,3 Millionen EUR (Vorjahr: 198,3 Millionen EUR) und übertrifft auch hier die Guidance von „mehr als 185 Millionen EUR“ um gut 5 Prozent.

Der Großteil des Rückgangs des operativen Cashflows des Jahres 2023 in Höhe von 234,9 Millionen EUR (Vorjahr: 327,2 Millionen EUR) ist auf die um rund 46,4 Millionen EUR geringeren operativen Wind- und Solarparknettoumsätzen (Preiseffekt) infolge der deutlich gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Weitere 34,2 Millionen EUR an höheren Steuerzahlungen und Zahlungen aus im Jahr 2023 gebildeten Rückstellungen, unter anderem für die damals avisierten Preisdeckelungen, erklären einen wesentlichen Teil des verbleibenden Rückgangs. In Summe liegt der operative Cashflow des Jahres 2023 somit nur leicht unter den Erwartungen.

Ausblick 2024

Der Vorstand von Encavis geht auf Basis des bestehenden Bestandsportfolios, der in letzter Zeit deutlich gesunkenen Stromgroßhandelspreise in den Kernmärkten sowie in Erwartung von Standardwetterbedingungen für das Geschäftsjahr 2024 von einem leichten Anstieg der operativen Umsatzerlöse auf mehr als 460 Millionen EUR aus (2023: 449,1 Millionen EUR nach Abzug der Strompreisdeckelungen von 11,5 Millionen EUR). Das operative EBITDA wird voraussichtlich über 300 Millionen EUR betragen (2023: 319,2 Millionen EUR), wobei sich der Rückgang hier im Wesentlichen durch geringere Stromgroßhandelspreise in einem herausfordernden Marktumfeld erklären lässt. Encavis rechnet mit einem operativen EBIT von mehr als 175 Millionen EUR (2023: 194,3 Millionen EUR). Für den operativen Cashflow erwartet der Konzern ein Ergebnis von über 260 Millionen EUR (2023: 234,9 Millionen EUR). Insgesamt ist der Vorstand davon überzeugt, dass sich Encavis weiterhin auf seinem mittelfristigen Wachstumspfad befindet. In diesen Zahlen sind keine Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion mit der BidCo enthalten.

Berater


Der Vorstand wird von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von Lazard als Finanzberater begleitet. CMS und Freshfields Bruckhaus Deringer sind als Rechtsberater für Encavis tätig.

***

Über Encavis:

 

Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt Encavis (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,6 Gigawatt (GW), davon mehr als 2,2 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern rund 1,2 GW an Erzeugungskapazitäten im Bau, davon rund 830 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

Encavis ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der Encavis AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem „AA“-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht Encavis den „Prime“- Status (A-).

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.encavis.com


Disclaimer – Rechtliche Hinweise


Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder anderer Wertpapiere der Encavis AG dar. Das Übernahmegebot selbst sowie dessen Regelungen und Bestimmungen sowie weitere das Übernahmegebot betreffende Angaben werden erst in der Angebotsunterlage der Blitz 21-823 AG (künftig: Elbe BidCo AG, „BidCo“) veröffentlicht. Investoren und Aktionären von Encavis wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmegebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Diese Veröffentlichung kann Aussagen über die BidCo und/oder Encavis und/oder mit ihnen verbundenen Unternehmen enthalten, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ sind oder sein können, d.h. Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft und nicht in der Vergangenheit liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, ohne Einschränkung, Aussagen, die typischerweise Wörter wie „streben“, „schätzen”, „beabsichtigen”, „planen”, „glauben”, „fortsetzen”, „werden”, „können”, „sollten”, „würden”, „könnten” oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung enthalten. Naturgemäß beruhen zukunftsgerichtete Aussagen auf aktuellen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht, und von denen viele außerhalb der Kontrolle von Encavis und/oder der mit ihnen verbundenen Unternehmen.    (...)