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Mittwoch, 20. März 2024

Squeeze-out bei der Aves One AG wirksam: Beschluss auch bei der übernehmenden Gesellschaft eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der am 4. März 2024 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out bei der Aves One AG, Hamburg, ist nunmehr wirksam geworden. Der Verschmelzungsvertrag wurde heute im Handelsregister der übernehmenden Rhine Rail Investment AG eingetragen. Aus der Bekanntmachung des Amtsgerichts München vom 20. März 2024:

"Die Aves One AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124894) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2023 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen."

Die Angemessenheit der den Aves-One-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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