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Donnerstag, 14. März 2024

Mainova AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 
Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main

An den Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main

25. Januar 2024

- Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG -


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung vom 2. Januar 2024, mit welcher die Stadt Frankfurt am Main für ihre mittelbare Tochtergesellschaft, die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH mitgeteilt hatte, dass der von der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH gehaltene Stimmrechtsanteil an der Mainova Aktiengesellschaft am 29. Dezember 2023 wegen des Beitritts der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zum bestehenden Konsortialvertrag zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und der Thüga Aktiengesellschaft und der entsprechenden Zurechnung nach § 34 Abs. 2 WpHG (acting in concert) 99,69 % (das entspricht 5.542.657 Stimmrechten) beträgt.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH verfolgt weder strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Umstrukturierung der Beteiligung
der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und der Thüga Aktiengesellschaft an der Mainova Aktiengesellschaft wird in Betracht gezogen, dass die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Mainova Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise erlangt.

c) Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Mainova Aktiengesellschaft an.

d) Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Mainova Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf der Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

Von den Ausführungen unter vorstehend lit. a), c) und d) zu den von der Stadtwerke Strom-/ Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH verfolgten Zielen bleiben die Absichten und Zielsetzungen der Gesellschafterin der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sowie des weiteren Konsorten, der Thüga Aktiengesellschaft, in Bezug auf die Mainova Aktiengesellschaft unberührt.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel


Die Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH ist dem bestehenden Konsortialvertrag zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und der Thüga Aktiengesellschaft beigetreten, so dass ihr Stimmrechte aus Aktien der Mainova Aktiengesellschaft gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Mainova Aktiengesellschaft wurden von der Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH daher direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

Stadtwerke Strom-/Wärmeversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Geschäftsführung
Alexander Löhr

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