In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte der gerichtlich bestellten Sachverständige, Herr Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im letzten Jahr sein Gutachten vorgelegt. In seinem erst im Januar 2017 den Beteiligten zur Verfügung gestellten Gutachten vom 25. August 2016 kommt er zu dem Ergebnis, dass der den Minderheitsaktionären angebotene Barabfindungsbetrag angemessen gewesen sei.
LG Potsdam, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
Wirklich überzeugen kann das Gutachten allerdings nicht. In dem
Beweisbeschluss hatte das Gericht den Sachverständigen darauf hingewiesen, dass die tatsächliche
Entwicklung Anlass sein könne, die Plausibilität der Prognose des Vorstandes zu
überprüfen. In
seinem Gutachten weist der Sachverständige PLAN-IST-Abweichungen während der Gesamtdauer der
Detailplanungsphase für das Ergebnis (EBIT) in Höhe von TEUR 70.856 (entspricht 96,97
%) aus. Trotzdem gelangt der Gutachter zu dem Schluss, dass die Planung des
Antragsgegners (Herrn Kurt Krieger) plausibel sei, obwohl keine strukturellen
Anpassungen erfolgt seien. Allerdings weist der Sachverständige darauf hin, dass die
Abweichungen (zumindest auch) auf Einkaufssynergien mit den übrigen
Möbelmärkten des Antragsgegners (Höffner etc.) zurückzuführen sein könnten, was er aber
auftragsgemäß und mangels Unterlagen dazu nicht habe prüfen können.
Trotz
Bewertungsstichtag im Jahr 2007 (HV am 31.08.2007) zieht der Sachverständige darüber hinaus von fiktiven
Kursgewinnen hälftige Abgeltungssteuer ab. Dabei trifft eine solche Steuer in
keinem Fall den typisierten Klein-Privatanleger, weil dieser aufgrund der
Übergangsvorschriften im EStG von der Besteuerung der Kursgewinne verschont
bleibt.
LG Potsdam, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart