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Montag, 11. November 2024

SdK: "Covestro Übernahmeangebot: Was machen mit der Aktie?"

https://www.youtube.com/watch?v=__jnJVaVsqM

ADNOC – Die Abu Dhabi National Oil Company übernimmt die Covestro AG: nach langem Ringen legt der staatliche Ölkonzern der Vereinigten Arabischen Emirate für das DAX-Unternehmen 62 Euro je Aktie auf den Tisch. Was Anleger nun mit der Aktie machen sollten, dazu sprechen Paul Petzelberger und Daniel Bauer von der SdK im heutigen Video.

Freitag, 8. November 2024

VARTA AG: Erörterungs- und Abstimmungstermin steht – freie Aktionäre sollen enteignet werden

Mitteilung der DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V

- Gespräche mit Vertretern der Gesellschaft führten nicht zu einer konsensualen Lösung

- Beteiligung der freien Aktionäre weder„gewünscht“ noch vorgesehen

-  Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel

Nach wie vor werden knapp 50 Prozent der Eigentümer des Unternehmens (die freien Aktionäre) nicht in den Prozess der Sanierung und der finanziellen Neuausrichtung der Gesellschaft einbezogen. Vielmehr teilte die VARTA AG mit Nachricht vom 18. September 2024 erneut mit, sich mit den wesentlichen Kredit- und Eigenkapitalgebern über das Sanierungskonzept geeinigt zu haben. Daher geht man auf Seiten der Gesellschaft davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert und damit alle Kleinaktionäre ausgeschlossen sind.

Zuletzt wurde den Vertretern der freien Aktionäre mitgeteilt, der VARTA AG selbst sei zwar an der Einbindung aller Aktionäre in die geplanten Maßnahmen gelegen und man habe verschiedene Ansätze geprüft, um alle Aktionäre auch in Zukunft zu beteiligen. Allerdings habe es jedoch einen „unüberwindlichen“ Widerstand auf Seiten der Gläubiger und der Kapitalgeber gegeben, die einen Ausschluss der freien Aktionäre angeblich verlangen. Obwohl auch die freien Aktionäre bereit sind, ihren Beitrag zur Sanierung der VARTA AG zu leisten, werden sie nach dem vorgeblichen Wunsch ihrer Gläubiger und Großaktionäre ohne weitere Begründung enteignet. Während der heutige Großaktionär als Aufsichtsratsvorsitzender für die Krise mitverantwortlich ist, soll gerade er die volle Wertaufholung erhalten, während die freien Aktionäre komplett leer ausgehen sollen. Der eigentliche Grund liegt wohl darin, dass man auf Seiten der Berater des Unternehmens und seiner Großaktionäre glaubt, dass das StaRUG eine solche Enteignung trägt.

Diese eklatante, auch durch das StaRUG nicht angelegte oder gar gerechtfertigte Ungleichbehandlung aller Aktionäre stellt den Erfolg der gesamten Restrukturierung und das geplante StaRUG-Verfahren in Frage, sofern nicht doch eine Einigung gefunden werden kann. Mit der auf eine Enteignung der freien Aktionäre abzielenden Strategie der Berater des Unternehmens gefährdet man nicht nur bewusst das Sanierungsverfahren, sondern auch den Bestand der VARTA AG, vom verheerenden Signal für den
Kapitalmarkt und insbesondere die Belegschaftsaktionäre ganz zu schweigen.

Das Bündnis „Freie Varta Aktionäre“ bestehend aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding + Barth und K&L Gates sowie One Square setzt sich für die Rechte der freien Aktionäre ein.

Nunmehr wurde der Restrukturierungsplan veröffentlicht und der Erörterungs- und Abstimmungstermin festgesetzt. Am 25. November findet in Stuttgart die Verhandlung statt.

Wenn Sie gegen den Restrukturierungsplan der Varta AG stimmen möchten und sich die Möglichkeit einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung offenhalten wollen, sollten Sie Ihre Aktien nicht vorzeitig veräußern. Nur diejenigen planbetroffenen Aktionäre, die am Erörterungs- und Abstimmungstermin einen schriftlichen Nachweis über ihren Anteilsbesitz vorlegen, sind berechtigt, über den Restrukturierungsplan abzustimmen. Dieser Nachweis muss durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellt und in deutscher Sprache vorgelegt werden. Wichtig ist, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag, Montag, den 18. November 2024, 24:00
Uhr (MEZ), bezieht.

Die DSW wird bei dem Termin alle freien VARTA-Aktionäre vertreten. Für weitere Informationen zur Übertragung der Stimmrechte wenden Sie sich bitte an varta@dsw-info.de

ENCAVIS AG: ENCAVIS erzielt in den ersten drei Quartalen 2024 aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ein Ergebnis unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres und passt Guidance für laufendes Geschäftsjahr an

Corporate News

Hamburg, 8. November 2024 – Der SDAX-notierte Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG (Prime Standard, ISIN: DE0006095003, Börsenkürzel: ECV) liegt nach neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 bei Umsatz und Ergebnis aufgrund von nicht planbaren Ereignissen trotz geringfügig gestiegener Stromproduktion und starkem Zuwachs im Segment Service deutlich unter den Werten des Vergleichszeitraumes des Vorjahres (ohne Hinzurechnung der Kosten des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Elbe BidCo AG).

Die Stromproduktion, die im Vorjahreszeitraum bei 2.673 Gigawattstunden (GWh) lag, stieg nach drei Quartalen im Geschäftsjahr 2024 auf rund 2.677 GWh.

Die erzielten operativen Netto-Umsatzerlöse*) nach neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von rund 321,6 Millionen Euro lagen um rund 34,5 Millionen Euro (-10 %) unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 356,1 Millionen Euro (nach Abzug der Strompreisbremsen). Das operative bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (operatives EBITDA*)) verzeichnet in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 mit 201,3 Millionen Euro1) einen deutlichen Rückgang um rund 44,8 Millionen Euro1) (-18 %1)) gegenüber dem Vorjahreswert von 246,1 Millionen Euro. Daraus resultiert ein operatives bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (operatives EBIT*)) für die ersten drei Quartale 2024, das mit 109,3 Millionen Euro1) einen deutlichen Rückgang um rund 49,5 Millionen Euro1) (-31 %1)) gegenüber dem Vorjahreswert von 158,9 Millionen Euro ausweist.

Dieses Ergebnis ist durch folgende Entwicklungen beeinflusst, die zum überwiegenden Teil nicht vorhersehbar waren: Die Umsatzrückgänge gehen zu einem großen Teil auf das zinsumfeldbedingt schwierige Geschäft des Encavis Asset Managements sowie verspätete Inbetriebnahmen zurück. Im laufenden Geschäftsjahr hat Encavis bereits sieben Projekte erfolgreich ans Netz angeschlossen; bei diesen und einigen weiteren Wind- und Solarparks ergaben sich teilweise technisch bedingte Verzögerungen, so dass geplante Umsätze in diesem Jahr noch nicht realisiert werden konnten.

Zum anderen erklären sich die Umsatzeinbußen durch ungünstigere meteorologische Bedingungen, insbesondere in Südeuropa. Nach einem überdurchschnittlich guten Wetter für Wind und Solar im Vorjahr, welches weit über dem von uns regelmäßig angenommenen Standardwetter (einem 30-Jahres-Durchschnitt) lag, war das Wetter in diesem Jahr in der europaweiten Betrachtung bislang deutlich schlechter als das erwartete Standardwetter. Zudem ist das gesamte Jahr 2024 durch ein geringeres Strompreisniveau geprägt als kriegs- und energiekrisenbedingt im Vorjahr. Außerdem kamen im ersten Halbjahr 2024 erstmals umsatzmindernde Abschaltungen von Parks aufgrund negativer Strompreise in Spanien und Finnland hinzu. Im Vorjahreszeitraum war zudem eine signifikante nachträgliche Vergütung in den niederländischen Solarparks für das Jahr 2022 enthalten, die sich umsatzerhöhend ausgewirkt hatte.

Diese Effekte, die sich dann in den Ergebnissen der anderen KPIs widerspiegeln, konnten nicht durch die neu erworbenen beziehungsweise ans Netz angeschlossenen Solar- und Windparks und auch nicht durch die im Segment Service deutlich gestiegenen Umsatzerlöse kompensiert werden. Hier wurden Umsätze in Höhe von 49,2 Millionen Euro erwirtschaftet, die den Vorjahreswert um 9,2 Millionen Euro (+23%) übertrafen (Vorjahr: 40,0 Millionen Euro).

Analog zur Ergebnisentwicklung in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 reduzierte sich der operative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um rund 10,2 Millionen Euro1) (-6 %1)) auf rund 173,5 Millionen Euro1) gegenüber dem Vorjahreswert von 183,7 Millionen Euro. Daraus resultiert ein operativer Cashflow je Aktie nach neun Monaten des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 1,07 Euro1) (Vorjahr: 1,14 Euro). Die Eigenkapitalquote zum 30. September 2024 sinkt auf 30,9 % gegenüber dem Vorjahreswert von 33,8% und dem Jahresultimo 2023 von 33,2 %.

Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen passt der Vorstand die Guidance für das laufende Geschäftsjahr 2024 bei den folgenden KPIs wie folgt an:
Umsatz: EUR 425 Mio. (-8%, ursprüngliche Guidance: > EUR 460 Mio.)
EBITDA: EUR 260-270 Mio. ( -13%- -10%, ursprünglich: > EUR 300 Mio.)
EBIT: EUR 135-145 Mio. (-23% - -17% ursprünglich: > EUR 175 Mio.)
Operativer Cashflow: EUR 225-235 Mio. (-13% - -10%, ursprünglich: > EUR 260 Mio.)
Operativer Cashflow pro Aktie: EUR 1,39 – 1,45 (-14% - -10%, ursprünglich: EUR 1,62)


1) ohne Hinzurechnung der Kosten des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Elbe BidCo AG

*) Erläuterungen und Herleitung der bereinigten operativen Ergebniskennzahlen finden Sie im Geschäftsbericht / Konzern-jahresabschluss 2023 der Encavis AG ab Seite 17 sowie auf Seite 37.

Der Geschäftsbericht / Konzernjahresabschluss 2023 der Encavis AG ist abrufbar unter:
https://www.encavis.com/investor-relations/publikationen


Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein im SDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,6 Gigawatt (GW), davon rund 2,2 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,2 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.encavis.com

Donnerstag, 7. November 2024

Consus Real Estate AG: Anfechtungsklage gegen Vergleichszustimmung und Squeeze-out-Beschluss

Consus Real Estate AG
Berlin
WKN A2DA41/ ISIN DE000A2DA414

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagegemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Consus Real Estate AG vom 11. Juni 2024 gefassten Beschlüsse wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.
Die Klage mit dem Aktenzeichen 90 O 61/24 richtet sich gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Haftungs- und Deckungsvergleich mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Consus Real Estate AG sowie dem D&O Versicherer nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG (i.V.m. § 116 AktG)) und Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG).

Die Klage ist beim Landgericht Berlin rechtshängig. 

Berlin, im Oktober 2024
Consus Real Estate AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. November 2024

___________________

Anmerkung der Redaktion:

Trotz der Anfechtungsklage ist der Squeeze-out-Beschluss am 30. August 2024 im Handelsregister eingetragen worden. Diesbezüglich läuft ein Spruchverfahren. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Aareal Bank AG: Aareal Bank setzt starke operative Performance fort – Betriebsergebnis auch nach neun Monaten deutlich über Vorjahr

Corporate News

- Betriebsergebnis der Bank in den ersten neun Monaten des Jahres um 19 Prozent auf 261 Mio. € gestiegen

- Starker Beitrag beider Geschäftssegmente: Zinsüberschuss wächst um 8 Prozent auf 792 Mio. €

- Neugeschäft in der Immobilienfinanzierung im dritten Quartal deutlich angezogen

- Gesamtrisikovorsorge 9 Prozent unter Vorjahreszeitraum, aber wie erwartet weiterhin auf erhöhtem Niveau aufgrund anhaltender Herausforderungen im US-Büroimmobilienmarkt

- NPL-Volumen weiter reduziert durch aktives NPL-Management

- Solide Kapitalausstattung und erfolgreiche Refinanzierungsaktivitäten, Funding-Plan für 2024 bereits erfüllt

- Betriebsergebnisziel der Bank von 250 bis 300 Mio. € bestätigt, einschließlich erwarteter Einmalkosten für Effizienzmaßnahmen im vierten Quartal

- Aareon-Verkauf vollzogen, Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2024 von rund 2,2 Mrd. € einschließlich des Verkaufserlöses erwartet

Wiesbaden, 7. November 2024 – Die Aareal Bank hat ihre positive Geschäftsentwicklung fortgesetzt und in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres ihr Ergebnis deutlich gesteigert. Das Betriebsergebnis der Bank stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 19 Prozent auf 261 Mio. € (9M 2023: 220 Mio. €). Zu dem guten Ergebnis trugen beide Geschäftssegmente nahezu gleichermaßen bei, Strukturierte Immobilienfinanzierungen (SPF) mit 136 Mio. € und Banking & Digital Solutions (BDS) mit 125 Mio. €. Höhere Erträge bei stabilen Kosten kompensierten dabei eine Risikovorsorge, die erwartungsgemäß aufgrund der anhaltenden Herausforderungen auf dem US-Büroimmobilienmarkt weiterhin auf einem erhöhten Niveau lag. Der Zinsüberschuss stieg deutlich auf 792 Mio. € an, während die Gesamtrisikovorsorge mit insgesamt 288 Mio. € unter dem Vorjahresniveau blieb. Auf das dritte Quartal entfiel ein Bank-Betriebsergebnis von 80 Mio. € (Q3 2023: 82 Mio. €).

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Ricken erklärte: „Die Aareal Bank hat erneut ihre operative Stärke unter Beweis gestellt und in einem anspruchsvollen Umfeld ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Dazu haben unsere beiden Geschäftssegmente Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions beigetragen. Unsere hohe Ertragskraft wollen wir auch nutzen, um in eine noch effizientere und zukunftsorientiertere Aufstellung zu investieren.“

Wie schon zum Halbjahr weist die Aareal Bank Gruppe ihre Geschäftsergebnisse in der Berichterstattung der ersten neun Monate separiert aus: die Softwaretochter Aareon als „zur Veräußerung bestimmten Geschäftsbereich“ und das Bankgeschäft als „fortgeführten Geschäftsbereich“. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Der im Juni bekanntgegebene Verkauf der Aareon wurde zum 1. Oktober 2024 vollzogen. Der Netto-Verkaufserlös beläuft sich auf rund 2 Mrd. €. Auf Konzernebene wird daher wie bereits kommuniziert ein Konzernergebnis von rund 2,2 Mrd. € für das Geschäftsjahr 2024 erwartet.

Die Aareal Bank steigerte ihren Zinsüberschuss im Bankgeschäft um 8 Prozent auf 792 Mio. € (9M 2023: 734 Mio. €). Der Anstieg resultierte insbesondere aus den guten Margen im Neugeschäft, niedrigeren Refinanzierungskosten aufgrund eines diversifizierteren Refinanzierungsmixes sowie dem Zahlungsverkehrsgeschäft von BDS. Im dritten Quartal lag der Zinsüberschuss mit 262 Mio. € (Q3 2023: 258 Mio. €) weiterhin auf einem hohen Niveau.

Seit Jahresbeginn wurden Provisionszahlungen an die First Financial Software GmbH, das Joint Venture mit Aareon, geleistet. Dies führte zu einem Provisionsüberschuss von minus 1 Mio. € (9M 2023: 30 Mio. €) bzw. 1 Mio. € (Q3 2023: 6 Mio. €) im dritten Quartal. Das Joint Venture bündelt Fachexpertise rund um Zahlungsverkehrssoftwarelösungen für die Immobilienwirtschaft sowie angrenzende Branchen. Es gewährleistet nach dem Verkauf der Aareon die reibungslose Zusammenarbeit von Aareon und Aareal Bank.

Die Risikovorsorge einschließlich der Risikovorsorge im Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl belief sich in den ersten neun Monaten auf 288 Mio. € (9M 2023: 316 Mio. €), 9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Sie lag damit weiterhin auf einem erhöhten Niveau aufgrund der anhaltend angespannten Marktsituation bei US-Büroimmobilien und beinhaltete Aufwendungen für das aktive NPL-Management. Die Aareal Bank stockte auch ihren bestehenden Management Overlay von 25 Mio. € am Jahresende 2023 in den ersten neun Monaten auf nunmehr 60 Mio. € auf. Auf das dritte Quartal entfiel inklusive der fvpl-Position eine Gesamtrisikovorsorge von 112 Mio. € (Q3 2023: 120 Mio. €).

Der Bestand an leistungsgestörten Krediten (NPLs) betrug per Ende September 1,3 Mrd. € (31.12.2023: 1,6 Mrd. €). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um US-Büroimmobilienfinanzierungen. Dagegen hat die Bank seit 2022 keine neuen notleidenden Kredite im europäischen Bürosegment zu verzeichnen. Die bereits angekündigte Reduktion bestehender NPLs in Höhe von rund 300 Mio. € wurde durch ein aktives Portfolio-Management erfolgreich umgesetzt. Die Bank setzt ihr aktives Management des NPL-Portfolios fort und hat weitere 500 Mio. € zum Abbau identifiziert, im Einklang mit ihrem Ziel, die Non Performing Exposure-Quote unter 3 Prozent zu halten.

Der Verwaltungsaufwand blieb im Neunmonatszeitraum mit 253 Mio. € auf einem stabilen Niveau (9M 2023: 248 Mio. €). Die Cost-Income-Quote in der Bank lag bei 32,1 Prozent, ein auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr guter Wert. Auf Quartalssicht blieb der Aufwand ebenfalls stabil, auf das dritte Quartal entfielen 73 Mio. € (Q3 2023: 76 Mio. €). Kostensensibilität bleibt auch künftig ein Fokus der Aareal Bank. Ab dem vierten Quartal sollen Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden, um Prozesse zu digitalisieren und Schnittstellen zu verbessern. Dafür werden Einmalkosten im vierten Quartal anfallen.

Nach Abzug von Steuern in Höhe von 76 Mio. € belief sich das Konzernergebnis für die Bank nach neun Monaten auf 185 Mio. € (9M 2023: 154 Mio. €), ein Plus von 20 Prozent. Auf das dritte Quartal entfielen 57 Mio. € (Q3 2023: 64 Mio. €).

Die Kapitalposition der Aareal Bank ist weiterhin sehr solide. Die harte Kernkapitalquote (Basel IV phase-in-Quote) der Bank (pro-forma, fortgeführter Geschäftsbereich nach IFRS 5) lag zum Ende des dritten Quartals bei 19,3 Prozent (31.12.2023 ausgewiesen: 19,4 Prozent). Die fully-phased Basel IV CET1 Quote stieg an auf 15,2 Prozent von 13,4 Prozent zu Ende letzten Jahres. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der erstmaligen Anwendung des Small & Medium-sized Enterprises-Faktors. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 25,9 Prozent (31.12.2023 ausgewiesen: 23,5 Prozent).

Ihre Refinanzierungsaktivitäten gestaltete die Aareal Bank sehr erfolgreich. In den ersten neun Monaten wurden Anleihen und Pfandbriefe von insgesamt 2,3 Mrd. € am Kapitalmarkt platziert. Darunter die erste grüne Senior Non Preferred Anleihe der Aareal Bank und zwei Benchmark-Pfandbriefe sowie eine nachrangige Tier 2 Anleihe, die auf großes Investoreninteresse stieß und bei der Emission mehrfach überzeichnet war. Im Oktober wurde noch ein weiterer Pfandbrief begeben. Damit hat die Aareal Bank ihren Funding-Plan für das Gesamtjahr 2024 bereits erfüllt.

Auch das über Plattformen generierte Geschäft mit festverzinslichen Einlagen von Privatkunden entwickelte sich positiv. Das Volumen stieg per Ende September auf rund 3,6 Mrd. € (31.12.2023: 2,6 Mrd. €) und liegt damit leicht über dem aktuellen Zielniveau.

Entwicklung der Geschäftssegmente

Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen agierte die Aareal Bank im Neugeschäft weiterhin selektiv und zu sehr guten Risiko-Ertragsprofilen. Das Neugeschäftsvolumen inklusive Prolongationen betrug per Ende September 6,6 Mrd. € (30.09.2023: 6,5 Mrd. €). Die Erstkreditvergabe belief sich dabei auf 3,3 Mrd. €, bei weiterhin guten durchschnittlichen Bruttomargen von 280 Basispunkten und konservativen Beleihungsausläufen (LTVs) von durchschnittlich 50 Prozent. Im dritten Quartal zog die Neugeschäftsvergabe mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro im Vergleich zu den Vorquartalen deutlich an.

Das Portfoliovolumen an gewerblichen Immobilienfinanzierungen betrug zum Ende des dritten Quartals 31,6 Mrd. € (31.12.2023: 32,5 Mrd. €). Die Bank bestätigt ihr Jahresziel für das gesamte Immobilienfinanzierungsportfolio von 33 bis 34 Mrd. €.

Die durchschnittlichen Beleihungsausläufe im Bestandsportfolio blieben mit 56 Prozent weiterhin stabil. Der durchschnittliche Yield-on-Debt, der die Schuldendienstfähigkeit der ausgereichten Kredite beschreibt, liegt mit 9,9 Prozent (31.12.2023: 9,6 Prozent) auf einem guten Niveau.

Das Bestandsvolumen an grünen Finanzierungen stieg per Ende September auf 6,0 Mrd. € (31.12.2023: 4,8 Mrd. €).

Im Segment Banking & Digital Solutions belief sich das Einlagenvolumen von Kunden aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft im Neunmonatszeitraum auf durchschnittlich 13,7 Mrd. € und lag damit über dem ursprünglich erwarteten Niveau. Das gut gestartete Joint Venture mit der Aareon wirkte sich weiterhin positiv auf die Kundengewinnung aus.

Der Zinsüberschuss im Segment stieg in den ersten neun Monaten um 19 Prozent auf 203 Mio. € (9M 2023: 170 Mio. €). Davon entfielen 68 Mio. € auf das dritte Quartal (Q3 2023: 59 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum reflektiert das hohe Einlagenvolumen der Kunden in Verbindung mit dem normalisierten Zinsniveau.

Ausblick

Die Aareal Bank bestätigt aufgrund ihrer guten operativen Performance das Betriebsergebnisziel für die Bank von 250 bis 300 Mio. € für das Geschäftsjahr 2024, einschließlich der erwarteten Einmalkosten für Effizienzmaßnahmen im vierten Quartal. Wegen des mit dem erfolgten Closing des Aareon-Verkaufs zu verbuchenden Veräußerungsgewinns wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Konzernergebnis von rund 2,2 Mrd. € erwartet.

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Anmerkung der Redaktion: 

Der Squeeze-out bei der Aareal Bank AG wurde am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Spruchanträge zur Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung können noch bis zum 27. Januar 2025 gestellt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
  • ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie

  • Albis Leasing AG: Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, Übernahmeangebot
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024) 
  • Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Sitzverlegung für nichtig erklärt
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Klassik Radio AG: Downlisting-Erwerbsangebot
  • Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024
  • Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Investorenvereinbarung
  • niiio finance group AG: Delisting
  • Philomaxcap AG: Pflichtangebot

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)
  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren 
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting-Angebot

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 6. November 2024

Bekanntmachung der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Aktienrückkaufprogramm

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / (Aktienrückkaufprogramm 2024/II)

Frankfurt am Main, 6. November 2024

Nach Erhalt der regulatorischen Zustimmungen hat der Vorstand der Commerzbank AG am 4. November 2024 beschlossen, einen Aktienrückkauf zu einem Gesamtkaufpreis (mit Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 600 Mio. ("Aktienrückkaufprogramm 2024/II") vorzunehmen (vgl. Ad hoc-Mitteilung vom 4. November 2024). Der Rückkauf der eigenen Aktien (ISIN: DE 000 CBK 1001) über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und ggf. zusätzlich über die multilateralen Handelssysteme Cboe, Turquoise und Aquis innerhalb der Europäischen Union beginnt am 7. November 2024 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis spätestens zum 12. Februar 2025. In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ist eine kurze Unterbrechung des Aktienrückkaufs vorgesehen. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank AG. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG werden daher eingezogen.

Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank AG vom 30. April 2024 durchgeführt. Danach ist die Commerzbank AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 29. April 2029 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Commerzbank AG zu erwerben. Gemäß dieser Ermächtigung können derzeit bis zu Stück 118.466.900 Aktien zurückgekauft werden. Beim Erwerb der Aktien der Commerzbank AG über die Börse und die multilateralen Handelssysteme darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den dem jeweiligen Erwerb vorangehenden drei Handelstagen um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, wobei das Kreditinstitut die erworbenen Aktien an die Commerzbank AG weiterverkauft. Es ist vorgesehen, dass das beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Commerzbank AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052“) unabhängig und unbeeinflusst von der Commerzbank AG trifft. Die Commerzbank AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Die Commerzbank AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Commerzbank AG vom 30. April 2024 durchführen. Das mit dem Erwerb von Aktien der Commerzbank AG beauftragte Kreditinstitut wurde von der Commerzbank AG entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Commerzbank AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Commerzbank AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Commerzbank AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024/II zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Commerzbank AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich "Investor Relations" (www.investor-relations.commerzbank.com) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der STEMMER IMAGING AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebotes gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Ventrifossa BidCo AG
c/o Apex Corporate Products (Germany) GmbH
Eschersheimer Landstraße 50-54
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069

Zielgesellschaft:
STEMMER IMAGING AG
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237247
ISIN: DE000A2G9MZ9 (WKN: A2G9MZ)

Heute, am 6. November 2024, hat die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der MiddleGround Management, L.P. verwaltet oder beraten werden, entschieden, den Aktionären der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“) im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots („Delisting-Angebot“) anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber lautende Stückaktien von STEMMER mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („STEMMER-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER-Aktie anzubieten.

Das Delisting-Angebot wird unter keinen Angebotsbedingungen stehen.

Nach dem am 5. November 2024 jeweils erfolgten Vollzug des mit der PRIMEPULSE SE am 22. Juli 2024 unterzeichneten Aktienkauf- und Übertragungsvertrag sowie des am 22. Juli 2024 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots hält die Bieterin gegenwärtig 5.429.829 STEMMER-Aktien, was rund 83,54% des Grundkapitals von STEMMER entspricht.

Die Bieterin hat heute mit STEMMER eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie der Durchführung des Widerrufs der Zulassung der STEMMER-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse regelt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von STEMMER, die dem Abschluss der Delisting-Vereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das Delisting-Angebot ausdrücklich und verpflichten sich, den Widerruf der Zulassung der STEMMER-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer jeweiligen Sorgfaltspflichten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.project-oculus.de veröffentlicht.

München, 6. November 2024

Ventrifossa BidCo AG

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre. 

Das Delisting-Angebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Delisting-Angebot annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Delisting-Angebot erfolgt nicht, weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des Delisting-Angebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen kollidieren würde. (...)

STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

STEMMER IMAGING: Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem Delisting-Erwerbsangebot abgeschlossen und Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen STEMMER IMAGING AG und Ventrifossa BidCo AG

Puchheim, 6. November 2024 – Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots plant die Ventrifossa BidCo AG ein Delisting der Aktien der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) mittels eines Delisting-Erwerbsangebots.

Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Ventrifossa BidCo AG heute eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft („Delisting-Vereinbarung“) abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Ventrifossa BidCo AG den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer STEMMER IMAGING-Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von 48,00 Euro je Aktie anbietet. Vorbehaltlich u. a. der Prüfung der von Ventrifossa BidCo AG noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen und im Zusammenhang mit dem Delisting‑Erwerbsangebot den Widerruf der Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die STEMMER IMAGING-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Darüber hinaus hat die STEMMER IMAGING AG heute ein Schreiben von der Ventrifossa BidCo AG erhalten, in dem diese der STEMMER IMAGING AG ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der STEMMER IMAGING AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Ventrifossa BidCo AG als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der STEMMER IMAGING AG zeitnah in Verhandlungen mit der Ventrifossa BidCo AG über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten.

STEMMER IMAGING AG: Gibt erfolgreiche Übernahme durch MiddleGround Capital bekannt

Corporate News

- MiddleGround Capital, eine in Lexington, Kentucky, USA ansässige Private-Equity-Firma, hat gestern den Vollzug der Übernahme der STEMMER IMAGING bekannt gegeben.

- Mit Vollzug der öffentlichen Übernahme erhalten STEMMER IMAGING-Aktionäre, die ihre Aktien angedient haben, EUR 48,00 je Aktie.

- Aufgrund gestiegener organisatorischer Anforderungen im Rahmen des Übernahmeprozesses wird die Veröffentlichung des Q3-Berichts auf den 13. November 2024 verschoben.


Puchheim, 6. November 2024 – Die STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) gab heute bekannt, dass die Übernahme durch die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von MiddleGround Capital („MiddleGround“), einer Private-Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, kontrolliert wird, gestern erfolgreich abgeschlossen wurde.

Zuvor hatten Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG nach eingehender Prüfung in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Bieterin ihre Empfehlung zur Annahme des Angebots abgegeben. Weiterhin konnten zwischenzeitlich alle weiteren Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erfüllt werden.

STEMMER IMAGING-Aktionäre konnten bis zum 18. Oktober 2024 ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für EUR 48,00 je Aktie andienen. Die Zahlung des Angebotspreises wird unverzüglich mit dem gestrigen Vollzug des Übernahmeangebots erfolgen.

Aufgrund der hohen organisatorischen Anforderungen bei der Vorbereitung und fortlaufenden Begleitung des Transaktionsprozesses hat die STEMMER IMAGING AG beschlossen, die Veröffentlichung des Q3-Berichts auf den 13. November 2024 zu verschieben.

Über STEMMER IMAGING

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie.
Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.

Über MiddleGround Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,7 Mrd USD. MiddleGround Capital tätigt Mehrheitsbeteiligungen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.

ZEAL Network SE: Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien und öffentliches Aktienrückkaufangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER VERBREITUNG IN DEN, INNERHALB DER ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DES GELTENDEN RECHTS DARSTELLEN WÜRDE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

(Hamburg, 6. November 2024) Der Vorstand der ZEAL Network SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 30. Juni 2022 und vom 25. September 2019 über die Verwendung eigener Aktien beschlossen, sämtliche derzeit gehaltenen eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital der Gesellschaft von € 22.396.070,00 um € 733.851,00 auf € 21.662.219,00 herabzusetzen. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien reduziert sich nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung entsprechend um 733.851 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie.

Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 beschlossen, dass die Gesellschaft ihren Aktionären ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 568.181 auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000ZEAL241) unterbreitet. Dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 2,62 % des Grundkapitals der Gesellschaft nach Durchführung der vorstehend beschriebenen Kapitalherabsetzung. Es ist beabsichtigt, die im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.

Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt am Montag, dem 18. November 2024 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am Freitag, dem 29. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).

Der Angebotspreis je zum Rückkauf eingereichter Aktie beträgt € 44,00.

Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 568.181 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, wobei Annahmen mit Stückzahlen bis zu 100 Aktien bevorrechtigt berücksichtigt werden.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die am 18. November 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.zealnetwork.de) im Abschnitt "Investoren / Aktienrückkauf 2024" sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird. Darüber hinaus wird die Gesellschaft eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage auf ihrer Internetseite (www.zealnetwork.de) im Abschnitt "Investors / Repurchase Offer 2024" veröffentlichen.

WICHTIGER HINWEIS


Diese Mitteilung und alle in diesem Zusammenhang veröffentlichten Materialien sind nicht zur vollständigen oder teilweisen, direkten oder indirekten Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung in den, innerhalb der oder aus den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen Ländern bestimmt, in denen dies eine Verletzung des geltenden Rechts dieser Länder darstellen würde. Sie sind nicht an Personen gerichtet oder zur Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Bürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines Staates, Landes oder anderen Hoheitsgebiets sind oder sich dort aufhalten, in dem die Veröffentlichung, Verteilung, Verbreitung oder Nutzung der Mitteilung und jeglicher hiermit zusammenhängenden Materialien gegen geltendes Recht verstoßen oder eine Registrierung oder Zulassung jeglicher Art in einem solchen Hoheitsgebiet erfordern würde. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

Dienstag, 5. November 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr erst am 14. Oktober 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat das Landgericht Itzehoe mitgeteilt, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung (mit Anhörung des Prüfers) erst am 15. Oktober 2025 (deutlich später als der ursprünglich für den 28. Januar 2025 in Aussicht gestellte Termin) stattfinden kann.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Gigaset AG i.L.: Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu

Ad hoc Meldung

WKN: 515600 / WKN A14KQ7

Bocholt, 5. November 2024 17:55 – Am heutigen Tag haben die Gläubiger und Aktionäre der Gesellschaft in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht - Münster den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan der Gigaset AG einstimmig angenommen.

Der Insolvenzplan sieht eine Besserstellung der Planbetroffenen vor. Durch den Beitritt eines neuen Investors, der Gold Gear Investment (Singapore) Pte. Ltd. („Gold Gear“), soll die Gigaset AG unter Aufrechterhaltung der Börsennotierung rechtsträgererhaltend saniert und fortgeführt werden.

In diesem Zusammenhang wird unter anderem das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 132.455.896,00 im Wege der Einziehung von 16 Aktien und einer nachfolgenden vereinfachten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 30:1 auf EUR 4.415.196,00 herabgesetzt und anschließend um EUR 15.584.804,00 auf EUR 20.000.000,00 erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von 15.584.804 neuen auf den Namen lautenden Vorzugsstückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlage und ausschließlich an den neuen Investor Gold Gear bei korrespondierendem Ausschluss des Bezugsrechts der Alt-Aktionäre. Darüber hinaus enthält der Insolvenzplan weitere Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Insolvenzquote für die Gläubiger führen.

Die Bestätigung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Münster unterliegt noch verschiedenen aufschiebenden Bedingungen und wird erst mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses wirksam.

Gigaset AG i.L.
Der Vorstand

Formycon AG: Formycon beantragt Wechsel in den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Pressemitteilung // 04. November 2024

- Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird heute beantragt

- Formycon-Aktien werden voraussichtlich ab dem 12. November 2024 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

- Erhöhte Aufmerksamkeit, Handelbarkeit und Liquidität der Aktie zielen auf kontinuierliche Erweiterung und Internationalisierung der Investorenbasis ab

- Nach MSCI Germany Small Cap Index-Aufnahme im Mai 2023 weitere Index-Notierungen angestrebt


Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (“Formycon” oder “Gesellschaft”) gibt bekannt, dass sie am heutigen Tag die Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (“Uplisting”) beantragen wird. Der Prime Standard ist das Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse mit besonderen Zulassungsfolgepflichten und stellt den Transparenzstandard mit den höchsten Anforderungen dar. Durch das Uplisting beabsichtigt Formycon, ihre Position auf dem internationalen Kapitalmarkt zu stärken sowie ihre Transparenz und Attraktivität für Investoren weiter zu erhöhen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) voraussichtlich am 11. November 2024 erteilt wird. Die Handelsaufnahme der Aktien im Prime Standard ist für den 12. November 2024 geplant. Der für das Uplisting erforderliche Wertpapierprospekt der Gesellschaft soll am 8. November 2024 von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht gebilligt und unverzüglich danach unter www.formycon.com/wertpapierprospekt veröffentlicht werden.

„Wir haben Formycon in den vergangenen Jahren zu einem international anerkannten, unabhängigen Spezialisten für die Entwicklung von Biosimilars ausgebaut. Nach FYB201, das mittlerweile in 20 Ländern der Welt verfügbar ist und in den meisten Märkten das führende Lucentis®-Biosimilar darstellt, werden mit FYB202 und FYB203 zwei weitere Formycon-Biosimilars attraktive Therapieoptionen für viele Patienten und Märkte bieten. Diese erfreuliche operative Geschäftsentwicklung unterstreicht das Entwicklungspotenzial unseres Unternehmens und bildet die Basis für das geplante Uplisting in ein höheres Börsensegment, das ein starkes Signal für unsere Präsenz am Kapitalmarkt sendet,“ erklärt Dr. Stefan Glombitza, CEO der Formycon AG.

„Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv auf diesen Schritt vorbereitet und freuen uns sehr, dieses für uns äußerst wichtige Ereignis nun verkünden zu können. Mit einer Marktkapitalisierung von etwa 870 Mio. Euro hat das Unternehmen eine Phase und Reife erreicht, die vor allem das Interesse internationaler und institutioneller Investoren verstärkt geweckt hat. Um dieser Interessengruppe und auch unseren bestehenden Aktionärinnen und Aktionären einen noch besseren Zugang zur Formycon-Aktie zu ermöglichen, war der Schritt in den Prime Standard zu wechseln unerlässlich. Perspektivisch eröffnet dies auch die Möglichkeit, in einen Auswahlindex der Deutschen Börse aufgenommen zu werden, was die Sichtbarkeit und Attraktivität der Aktie weiter steigern würde,“ erklärt Enno Spillner, CFO der Formycon AG.

Derzeit sind die Aktien der Gesellschaft in den Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale) einbezogen und werden unter der ISIN DE000A1EWVY8 (WKN A1EWVY) gehandelt. Diese Notierung wird mit der Aufnahme des Handels der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt aufgehoben. Die ISIN und die WKN werden sich durch das Uplisting nicht ändern.

Als Listing Agent für das Uplisting fungiert die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Über Formycon:


Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen fokussiert sich auf Therapien in der Ophthalmologie, Immunologie, Immun-Onkologie sowie weiteren wichtigen Indikationsgebieten und deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung über klinische Studien bis hin zur Einreichung und Zulassung durch die Arzneimittelbehörden ab. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon weltweit auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab hat Formycon bereits ein Biosimilar in Europa und den USA auf dem Markt. Zwei weitere Biosimilars, FYB202/Ustekinumab und FYB203/Aflibercept, wurden von der FDA zugelassen; FYB202 ist auch in Europa zugelassen. Drei weitere Biosimilar-Kandidaten befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen. Die Formycon AG hat ihren Sitz in München und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com

Über Biosimilars:

Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.

SCUR-Alpha 1766 GmbH (in future: Project Neptune Bidco GmbH) Nexus AG und TA schließen Investorenvereinbarung und TA kündigt öffentliches Übernahmeangebot an

Corporate News

5. November 2024

Nexus AG und TA vereinbaren strategische Partnerschaft mit dem Ziel, die Wachstumspotentiale der Gesellschaft im internationalen E-Health-Markt optimal zu nutzen. 

- TA wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 70,00 pro Aktie in bar abgeben.

- Vorstand und Aufsichtsrat der Nexus AG unterstützen das Angebot und sehen in der strategischen Partnerschaft erheblichen Mehrwert für die Nexus AG und ihre Kunden.

- TA wird als strategischer Partner für zusätzliche Expertise im Softwaregeschäft, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur sorgen.

- Aktionäre erhalten eine Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs der Nexus Aktie am 4. November 2024, und einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate.

- TA hat unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für rund 26,9 % der Nexus-Aktien erhalten, u. a. von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, LUXEMPART und weiteren langjährigen Investoren.

- Die Investorenvereinbarung beinhaltet definitive Absprachen zur Strategie, zu Mitarbeitern, Standorten und dem Management.

Donaueschingen, 5. November 2024. Die Nexus AG, ein europaweit führendes Softwareunternehmen im E-Health Bereich und eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen "TA") haben heute eine Investorenvereinbarung betreffend eine strategische Partnerschaft und ein öffentliches Übernahmeangebot durch TA unterzeichnet. Die strategische Partnerschaft zielt darauf ab, das Marktpotential des schnell wachsenden europäischen E-Health Marktes zu nutzen und weiteres profitables Wachstum für die Nexus AG zu fördern.

Die Anforderungen an digitale Unterstützung im Gesundheitswesen wachsen weiter und Softwareunternehmen sind gefordert, die nötigen Investitionen in ihren Lösungen umzusetzen und zu finanzieren. Dazu gehören auch erhebliche Investitionen zur Unterstützung strategischer Zukäufe und regionale Expansionen. TA verfügt über breites Know-how in der Softwarebranche, im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse und im Gesundheitswesen und wird das Management der Nexus AG in diesen Feldern unterstützen. Die daraus resultierenden kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf die Profitabilität und den Cashflow nimmt TA in Kauf und TA ist bereit, die Finanzierung der nötigen Investitionen zu unterstützen.

In dem Zusammenhang hat TA ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Nexus-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 70,00 je Aktie in bar angekündigt.

Der Vorstand begrüßt die Aussicht auf eine strategische Partnerschaft mit TA ausdrücklich. TA hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Gesamtstrategie der Nexus AG und insbesondere die Innovationstrategie unterstützen wird.

Der Markt für E-Health-Lösungen befindet sich im Umbruch. Einrichtungen im Gesundheitswesen stellen immer höhere Anforderungen an digitale Unterstützungen und sind außerdem mehr und mehr auf Digitalisierungslösungen angewiesen. Gleichzeitig scheiden weitere Anbieter aus dem Markt aus. Für die Nexus AG ergibt sich in diesem Umfeld die Möglichkeit, Marktanteile zu erhöhen und Marktpräsenz zu erweitern. Wir sind darauf fokussiert, die steigenden Kundenerwartungen an Digitalisierungslösungen zu erfüllen oder gar zu übertreffen. Durch ihre umfassende Branchen-Expertise und Erfahrungen mit Wachstumsstrategien in Softwareunternehmen ist TA ein wertvoller, langfristiger Partner für die Nexus AG und unsere Kunden. Eine erfolgreiche Transaktion würde uns befähigen, die Umsetzung unserer Strategie zu beschleunigen. Wir sind überzeugt, dass durch die aktuellen Marktchancen unser Fokus auf dem Gewinn zusätzlicher Marktanteile und dem Realisieren unserer Innovationen liegen muss. Diese Ausrichtung sollte Vorrang vor kurz- und mittelfristiger Gewinnorientierung haben und TA trägt diese Markt- und Strategiesicht uneingeschränkt mit. Das Angebot von 70,00 Euro je Aktie bietet unseren Aktionären eine attraktive Prämie und die Entschei
dung wesentlicher Aktionäre, das Angebot anzunehmen, ist ein Beleg für die Attraktivität des Angebots.“ so Dr. Ingo Behrendt, CEO der Nexus AG.

Nach sorgfältiger Prüfung verschiedener strategischer Optionen und nach Analyse der angebotenen Partnerschaft mit TA und dem damit einhergehenden Übernahmeangebot sind Aufsichtsrat und Vorstand einheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre ist. Daher begrüßen wir die strategische Partnerschaft mit TA und unterstützen das Angebot. Die Transaktion ist im besten Sinne unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter und schafft sofortigen Wert für unsere Aktionäre“, betont Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender der Nexus AG.

TA hat den Wachstumskurs von Nexus über viele Jahre hinweg verfolgt, während derer sich das Unternehmen als führender Anbieter von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz und Europa etabliert hat“, sagte Stefan Dandl, Director bei TA.

Wir glauben, dass Nexus mit seiner modernen Technologieplattform, seinem umfangreichen, branchenführenden Produktportfolio und seiner starken Kundenorientierung gut positioniert ist, um weiter zu wachsen und Innovationen voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, mit Ingo und dem Nexus-Team zusammenzuarbeiten, um das Geschäft durch eine Kombination aus strategischen Zukäufen und erheblichen F&E-Investitionen in Cloud- und KI-Technologien weiter auszubauen.“, so Birker Bahnsen, Managing Director bei TA.

Eckdaten des Angebots

TA beabsichtigt, allen Nexus-Aktionären ein Barangebot in Höhe von EUR 70,00 je Aktie zu unterbreiten. Das impliziert eine Equity-Bewertung für die Nexus AG von ca. EUR 1,21 Milliarden und entspricht einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Nexus-Aktie in den vergangenen drei Monaten sowie einer Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs vom 4. November 2024.

Die Aktionäre der Nexus AG erhalten somit die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellbehördlicher und außenwirtschaftlicher Freigaben, unterliegen. TA beabsichtigt, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Nexus AG abzuschließen.

Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat TA die Absicht, die Nexus AG zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen. Der Vorstand der Nexus AG betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie abseits des Börsenumfelds als einen Vorteil und trägt das von TA beabsichtigte potenzielle Delisting grundsätzlich mit.

Die Erfolgsgeschichte der Nexus AG soll fortgeschrieben werden


Durch eine klare Innovationsstrategie und eine langfristige und kundenorientierte Ausrichtung hat sich die Nexus AG in den letzten 25 Jahren von einem Start-up zu einem der wesentlichen Anbieter europäischer E-Health-Lösungen entwickelt. Mit jährlich zweistelligen Wachstumsraten und kontinuierlich steigenden Unternehmensgewinnen gehört die Nexus AG zu einem führenden Softwareunternehmen in Deutschland. Durch die strategische Partnerschaft mit TA soll diese Entwicklung fortgeschrieben und weiter beschleunigt werden. Beide Parteien haben eine Investorenvereinbarung mit der klaren Zusage unterzeichnet, langfristigen Wert zum Vorteil von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu schaffen. Die Umsetzung der oben genannten Initiativen wird jedoch höhere Investitionen und eine eher langfristige Perspektive der Aktionäre erfordern.

Nach Ansicht von TA wird dies nicht nur Vorabinvestitionen in Kapital und Personal erfordern, sondern wird sich auch auf das Ertragsniveau in den kommenden Jahren auswirken. TA ist deshalb der Überzeugung, dass die Realisierung des langfristigen Potenzials der Nexus AG in seiner derzeitigen Unternehmensform als börsennotiertes Unternehmen eingeschränkt ist. Folglich soll die Partnerschaft und Transaktion dem Unternehmen die Möglichkeit geben in einem privaten, nicht börsennotieren Umfeld langfristige Innovationsstrategien zu verfolgen, Kundenbindungen zu erhöhen und Kapital zu reinvestieren.

TA und die Nexus AG haben sich weiter darauf verständigt, dass die Führung des Unternehmens beim derzeitigen Vorstand der Nexus AG verbleiben wird. Der Firmensitz in Donaueschingen sowie alle anderen wesentlichen Standorte sollen erhalten bleiben.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes wird die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und werden andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von TA nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt:

www.neptune-public-offer.com.

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

GSK Stockmann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Sitz München fungiert als Rechtsberater der Nexus AG. TA wird von Barclays als Finanzberater und von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater unterstützt.

Ein Investoren- und Analyst-Call findet heute, am 5. November 2024 um 15:00 Uhr statt.

Über Nexus AG:


Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de

Über TA Associates


TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. Seit der Eröffnung des Londoner Büros im Jahr 2003 hat TA mehr als 10 Mrd. USD in 58 Unternehmen in der gesamten EMEA-Region investiert, von denen viele bis heute erfolgreich veräußert wurden. In der 55-jährigen Geschichte des Unternehmens war Technologie der größte Einzelinvestitionsbereich für TA. TA hat fast 300 Investitionen in diesem Sektor getätigt, darunter viele der größten Technologieunternehmen der Welt. Dies gilt auch heute noch, da der Technologiesektor der aktivste Sektor für den Kapitaleinsatz von TA ist.

Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com

Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG

Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG

Bieterin:
SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH)
c/o SCUR24 Holding GmbH
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422

Zielgesellschaft:
Nexus AG
Irmastraße 1
78166 Donaueschingen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 602434
WKN 522 090 / ISIN DE0005220909

Am 5. November 2024 hat die SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH) (die "Bieterin"), eine Holdingsgesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, entschieden, den Aktionären der Nexus AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nennwertlose Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Nexus‑Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je Nexus‑Aktie zu erwerben (das "Angebot"). Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50 % und einer Aktie des Grundkapitals der Gesellschaft vorsehen und unter marktüblichen Bedingungen stehen, insbesondere fusionskontrollrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Freigaben.

Am heutigen Tag hat die Bieterin mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für alle jeweils von ihnen gehaltenen Nexus-Aktien anzunehmen. Die Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 26,98 % aller Stimmrechte und 26,92 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Andienungsvereinbarungen stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.neptune-public-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen.

München, 5. November 2024

SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH)

Montag, 4. November 2024

Adler Group S.A. gibt den Verkauf ihrer 62,78%igen Beteiligung an Brack Capital Properties N.V. an LEG Immobilien SE bekannt

Corporate News

- Erfolgreiche Veräußerung des 62,78%igen Anteils von Adler an BCP, früher als ursprünglich erwartet

- Die Transaktion führt zu einem Nettoerlös von 219,3 Mio. EUR, wodurch die Bilanz weiter stabilisiert und der erneuerte Business Plan von Adler untermauert wird

- Erstes Closing von 52,68 % soll bis Anfang Januar 2025 erfolgen


Luxemburg, 4. November 2024 – Nach der Veröffentlichung der geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 Ende September 2024 setzt die Adler Group S.A. („Adler Group“) ihren Geschäftsplan fort und gibt heute bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Verkauf ihres 62,78%igen Anteils am Aktienkapital der Brack Capital Properties N.V. („BCP“) an die LEG Immobilien SE („LEG“) für einen Gesamtbetrag von 219,3 Mio. EUR in bar getroffen hat.

Das Gesamtportfolio von BCP umfasst heute 9.101 Wohneinheiten in ganz Nordrhein-Westfalen, Hannover, Bremen und Kiel sowie im Osten Deutschlands um Leipzig, Magdeburg und Halle. Darüber hinaus besitzt BCP die Entwicklungsprojekte Grafenberg und Gerresheim, die zusammen eine Fläche von ca. 200.000 Quadratmetern umfassen und das Potenzial für die Entwicklung von ca. 1.650 Wohnungen bieten.

Die Transaktion wird in einem zweistufigen Closing-Verfahren abgewickelt. Die erste Tranche von 52,68 % des Aktienkapitals wird voraussichtlich in der ersten Januarwoche 2025 im Rahmen eines Direktverkaufs zu EUR 45,00 pro Aktie abgeschlossen. Für die zweite Tranche der verbleibenden 10,10 % des Aktienkapitals hat sich die Adler Group unwiderruflich verpflichtet, ihre Aktien im Rahmen eines öffentlichen Angebots nach israelischem Recht zu einem Preis von 45,00 EUR je Aktie oder mehr anzubieten, das voraussichtlich spätestens am 1. Januar 2026 abgeschlossen wird.

Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group: “Wir freuen uns, dass wir diese wichtige Transaktion früher als ursprünglich erwartet abschließen konnten. Wir unterstützen die Strategie von BCP voll und ganz und freuen uns, mit der LEG einen starken lokalen Partner gefunden zu haben, der die Zukunft von BCP unter neuen Eigentümern sichern und ermöglichen wird.”

Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group: “Im Namen des gesamten Verwaltungsrats kann ich sagen, dass wir mit dem Ergebnis dieses herausfordernden Prozesses sehr zufrieden sind und dass es uns einmal mehr gelungen ist, den eingeschlagenen Weg zur Umstrukturierung und Stabilisierung der Gruppe einzuhalten.”

Van Lanschot Kempen N.V. fungierte als einziger Finanzberater, White & Case LLP als einziger Rechtsberater.

infas Holding Aktiengesellschaft: Weitergehende Prüfung des laufenden öffentlichen Übernahmeangebots durch Bundeskartellamt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bonn, 4. November 2024 – infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) gibt bekannt, dass das Bundeskartellamt heute mitgeteilt hat, eine weitergehende fusionskontrollrechtliche Prüfung, insbesondere Marktbefragungen, des laufenden öffentlichen Übernahmeangebots der Ipsos DACH Holding AG („Bieterin“), vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin eine erneute Anmeldung des Vorhabens bei dem Bundeskartellamt infolge einer Rücknahme des ursprünglichen Antrags vornehmen, um weiterhin eine Freigabe im Vorprüfverfahren (sog. Phase I) zu ermöglichen.

Bonn, den 4. November 2024

Salzgitter Aktiengesellschaft: Mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Salzgitter AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Aktionärin GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft der Salzgitter AG (ISIN DE0006202005 / WKN 620200, die "Gesellschaft") hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie erwägt, zusammen mit der TSR Recycling GmbH & Co. KG (gemeinsam das "Konsortium") den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Das mögliche Angebot soll unter anderem unter der Bedingung stehen, dass die Summe der durch das Konsortium bis zum Ablauf der Annahmefrist erworbenen Aktien mindestens
45 % + eine Aktie an der Gesellschaft erreicht (einschließlich der bereits von der GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien). Die mögliche Höhe des Angebotspreises ist der Gesellschaft noch nicht mitgeteilt worden.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere relevante Entwicklungen hierzu entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen unverzüglich informieren. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden für den Fall, dass das Konsortium den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten sollte, eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

LEG Immobilien SE: Erwerb der Brack Capital Properties N.V. mittels Abschluss eines Aktienkaufvertrags und Tender Commitments für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- LEG Tochtergesellschaft und Adler Real Estate GmbH (Adler) schließen Aktienkaufvertrag über insgesamt 52,68 % der Anteile an Brack Capital Properties N.V. (BCP)

- Adler verpflichtet sich für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots zur Einlieferung weiterer 10,1 % der Anteile an BCP (Tender Commitment)


Die LEG Grundstücksverwaltung GmbH (LEG), eine Tochtergesellschaft der LEG Immobilien SE, hat heute mit Zustimmung der Gremien der LEG Immobilien SE mit Adler eine Vereinbarung über den Erwerb von 52,68 % der Anteile an der BCP, einem an der Börse Tel Aviv notierten Immobilienunternehmen, geschlossen. Zusammen mit den bereits 2021/2022 erworbenen 35,52 % der Anteile an der BCP stockt die LEG ihren Anteil mit Vollzug des Aktienkaufvertrags zunächst auf 88,20 % auf. Darüber hinaus hat sich Adler verpflichtet, die restlichen von ihr gehaltenen 10,1 % Anteile für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots der LEG hinsichtlich der BCP einzuliefern (Tender Commitment). Für den Fall eines ausbleibenden öffentlichen Erwerbsangebots räumt die LEG der Adler zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Verkaufsoption hinsichtlich der 10,1 % der Anteile an der BCP ein.

Der cash-finanzierte Kaufpreis für die gesamte 62,78 % Beteiligung der Adler an der BCP beläuft sich auf circa EUR 219 Mio. Der Preis von EUR 45 pro Aktie entspricht einem Abschlag von 48 % auf den von der BCP für H1/2024 ausgewiesenen Net Tangible Asset Value (NTA), so dass sich ein positiver Effekt auf den NTA je Aktie der LEG ergibt. Für 2025 wird ein neutraler Effekt auf den Adjusted Funds From Operations (AFFO) je Aktie erwartet. Wesentliche Effekte auf den Loan to Value Quotient (LTV) sind nicht zu erwarten. Mittelfristig soll das Profitabilitätsniveau der BCP auf das der LEG angehoben werden, insbesondere mittels Synergiehebung in den Bereichen Finanzierung, Bewirtschaftung und Verwaltung und wird damit zum AFFO Wachstum beitragen.

Die LEG Immobilien SE sieht die mögliche Vollendung des Erwerbs der BCP als einen konsequenten Schritt zur Ausweitung ihres Portfolios im Rahmen ihrer Strategie an. Durch die Transaktion kann die LEG ihre Marktposition weiter ausbauen – über 90 % der 9.100 Wohneinheiten der BCP liegen in ihrem Kern-Tätigkeitsbereich, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, das rund die Hälfte des BCP Portfolios ausmacht – aber auch in den im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie hinzugekommenen Märkten wie Kiel, Hannover, Göttingen und Bremen. Mit Leipzig etabliert die LEG nun einen neuen attraktiven Standort.

Der Vollzug der Transaktion hinsichtlich der 52,68 % der Anteile ist für Anfang 2025 geplant; die fusionskontrollrechtliche Freigabe liegt bereits vor. Der Vollerwerb (einschließlich eines Squeeze-out verbleibender Minderheitseigner und Delisting) wird in den kommenden Monaten danach erwartet.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank beschließt die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro

Ad hoc Mitteilung 

4. November 2024

Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen hat die Commerzbank AG heute die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beschlossen.

Der Aktienrückkauf startet frühestens nach der Berichterstattung für das 3. Quartal 2024 und soll bis spätestens Mitte Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden zum Start des Aktienrückkaufs in einer Mitteilung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG sollen eingezogen werden.

Disclaimer 

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. (...)

KHD Humboldt Wedag International AG: KHD hebt Ergebnisprognose an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 4. November 2024 – Vor dem Hintergrund der aktualisierten Unternehmensplanung und der guten Entwicklung der Ertragslage im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahrs 2024 hebt die KHD Humboldt Wedag International AG (KHD), Köln, die Ergebnisprognose des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 an.

Im Gegensatz zu der im März veröffentlichten und im August bestätigten Prognose, in der beim operativen Ergebnis (EBIT) und der EBIT-Marge leicht negative Werte erwartet wurden, plant KHD nunmehr im Konzernabschluss 2024 für das EBIT und die EBIT-Marge klar positive Werte zu erreichen. Unter Berücksichtigung eines positiven Finanzergebnisses plant KHD damit ein deutlich positives Ergebnis vor Steuern (EBT) und einen Konzernjahresüberschuss.

Albis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

Corporate News

- Vorstand und Aufsichtsrat bewerten positiv, dass Rolf Hauschildt mit seinem Angebot Kontinuität und Stabilität für die Gesellschaft gewährleisten möchte und die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt

- Angebot nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Albis Leasing AG im Interesse der Gesellschaft

- Angebotspreis von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie finanziell angemessen – Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Angebots, insbesondere Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten


Hamburg, 4. November 2024. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Albis Leasing AG (ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) vom 21. Oktober 2024 an alle Aktionäre der Albis Leasing AG gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht (die „Begründete Stellungnahme“).

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angebotsunterlage des Bieters und die darin geäußerten Ziele und Absichten eingehend geprüft und mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Albis Leasing AG, ihre Arbeitnehmer und die weiteren Stakeholder – hierbei insbesondere die Aktionäre – der Gesellschaft bewertet. In ihrer Stellungnahme heben Vorstand und Aufsichtsrat hervor, dass der Bieter die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt und nicht beabsichtigt, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Darüber hinaus möchte der Bieter mit seinem Angebot zur Kontinuität und Stabilität der Albis Leasing AG beitragen. Vorstand und Aufsichtsrat sind unabhängig voneinander nach intensiver Beratung der Ansicht, dass das Angebot insgesamt im Interesse der Gesellschaft ist.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem die finanzielle Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung für die Albis Leasing-Aktien sorgfältig und umfassend analysiert. Basis hierfür waren die aktuelle Strategie und Finanzplanung der Gesellschaft, die historische Kursentwicklung der Albis Leasing-Aktie und insbesondere eine Fairness Opinion der Beratungsgesellschaft Baker Tilly. Ferner wurde die Unternehmensanalyse der Finanzanalysten der Solventis AG herangezogen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie als derzeit angemessen angesehen werden kann.

Nach sorgfältiger Abwägung aller in der Begründeten Stellungnahme genannten Aspekte unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot und empfehlen insbesondere den Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten, dieses anzunehmen und ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Bieter ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Dies deckt sich mit den Absichten des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die als an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre ebenfalls ihr persönliches Engagement in der Gesellschaft langfristig sehen. Um dieses langfristige Engagement zu unterstreichen, beabsichtigen Sascha Lerchl, Vorstand der Albis Leasing AG, und Christoph F. Buchbender, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Albis Leasing AG, das Angebot des Bieters für die von ihnen gehaltenen Aktien nicht anzunehmen.

Die gemeinsame Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wurde gemäß § 27 WpÜG auf der Website der Albis Leasing AG unter https://www.albis-leasing.de/investoren/uebernahmeangebot veröffentlicht. Die Begründete Stellungnahme ist zudem am Sitz der Hauptverwaltung der Albis Leasing AG in der Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe erhältlich.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. Oktober 2024 begonnen und endet – vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen – am 18. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite des Bieters abrufbar ist: https://www.rh-angebot.de.

Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung des Inhalts der Begründeten Stellungnahme dar und enthalten möglicherweise nicht alle Informationen, die für Aktionäre der Albis Leasing AG relevant sein könnten. Albis Leasing AG-Aktionäre sollten daher die gesamte Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats sorgfältig lesen. Ausschlaggebend ist allein die Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats.