Consus Real Estate AG
Berlin
WKN A2DA41/ ISIN DE000A2DA414
Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagegemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Consus Real Estate AG vom 11. Juni 2024 gefassten Beschlüsse wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.
Die Klage mit dem Aktenzeichen 90 O 61/24 richtet sich gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Haftungs- und Deckungsvergleich mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Consus Real Estate AG sowie dem D&O Versicherer nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG (i.V.m. § 116 AktG)) und Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG).
Die Klage ist beim Landgericht Berlin rechtshängig.
Berlin, im Oktober 2024
Consus Real Estate AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 6. November 2024
___________________
Anmerkung der Redaktion:
Trotz der Anfechtungsklage ist der Squeeze-out-Beschluss am 30. August 2024 im Handelsregister eingetragen worden. Diesbezüglich läuft ein Spruchverfahren. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen