Mitteilung der DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V
- Gespräche mit Vertretern der Gesellschaft führten nicht zu einer konsensualen Lösung
- Beteiligung der freien Aktionäre weder„gewünscht“ noch vorgesehen
- Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel
Nach wie vor werden knapp 50 Prozent der Eigentümer des Unternehmens (die freien Aktionäre) nicht in den Prozess der Sanierung und der finanziellen Neuausrichtung der Gesellschaft einbezogen. Vielmehr teilte die VARTA AG mit Nachricht vom 18. September 2024 erneut mit, sich mit den wesentlichen Kredit- und Eigenkapitalgebern über das Sanierungskonzept geeinigt zu haben. Daher geht man auf Seiten der Gesellschaft davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert und damit alle Kleinaktionäre ausgeschlossen sind.
Zuletzt wurde den Vertretern der freien Aktionäre mitgeteilt, der VARTA AG selbst sei zwar an der Einbindung aller Aktionäre in die geplanten Maßnahmen gelegen und man habe verschiedene Ansätze geprüft, um alle Aktionäre auch in Zukunft zu beteiligen. Allerdings habe es jedoch einen „unüberwindlichen“ Widerstand auf Seiten der Gläubiger und der Kapitalgeber gegeben, die einen Ausschluss der freien Aktionäre angeblich verlangen. Obwohl auch die freien Aktionäre bereit sind, ihren Beitrag zur Sanierung der VARTA AG zu leisten, werden sie nach dem vorgeblichen Wunsch ihrer Gläubiger und Großaktionäre ohne weitere Begründung enteignet. Während der heutige Großaktionär als Aufsichtsratsvorsitzender für die Krise mitverantwortlich ist, soll gerade er die volle Wertaufholung erhalten, während die freien Aktionäre komplett leer ausgehen sollen. Der eigentliche Grund liegt wohl darin, dass man auf Seiten der Berater des Unternehmens und seiner Großaktionäre glaubt, dass das StaRUG eine solche Enteignung trägt.
Diese eklatante, auch durch das StaRUG nicht angelegte oder gar gerechtfertigte Ungleichbehandlung aller Aktionäre stellt den Erfolg der gesamten Restrukturierung und das geplante StaRUG-Verfahren in Frage, sofern nicht doch eine Einigung gefunden werden kann. Mit der auf eine Enteignung der freien Aktionäre abzielenden Strategie der Berater des Unternehmens gefährdet man nicht nur bewusst das Sanierungsverfahren, sondern auch den Bestand der VARTA AG, vom verheerenden Signal für den
Kapitalmarkt und insbesondere die Belegschaftsaktionäre ganz zu schweigen.
Das Bündnis „Freie Varta Aktionäre“ bestehend aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding + Barth und K&L Gates sowie One Square setzt sich für die Rechte der freien Aktionäre ein.
Nunmehr wurde der Restrukturierungsplan veröffentlicht und der Erörterungs- und Abstimmungstermin festgesetzt. Am 25. November findet in Stuttgart die Verhandlung statt.
Wenn Sie gegen den Restrukturierungsplan der Varta AG stimmen möchten und sich die Möglichkeit einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung offenhalten wollen, sollten Sie Ihre Aktien nicht vorzeitig veräußern. Nur diejenigen planbetroffenen Aktionäre, die am Erörterungs- und Abstimmungstermin einen schriftlichen Nachweis über ihren Anteilsbesitz vorlegen, sind berechtigt, über den Restrukturierungsplan abzustimmen. Dieser Nachweis muss durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellt und in deutscher Sprache vorgelegt werden. Wichtig ist, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag, Montag, den 18. November 2024, 24:00
Uhr (MEZ), bezieht.
Die DSW wird bei dem Termin alle freien VARTA-Aktionäre vertreten. Für weitere Informationen zur Übertragung der Stimmrechte wenden Sie sich bitte an varta@dsw-info.de
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