Studio Babelsberg AG
Potsdam
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG
Potsdam
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG
Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kino BidCo GmbH, München, und der Studio Babelsberg AG, Potsdam, der mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden ist, erhalten die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil.
Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,23 je auf den Namen lautende Stückaktie („SB AG-Aktie“) für jedes volle Geschäftsjahr der Studio Babelsberg AG abzüglich von der Studio Babelsberg AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, woraus sich für das Geschäftsjahr 2024 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,20 je SB AG-Aktie ergibt.
Die Ausgleichszahlung wird am 01. September 2025 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG.
Potsdam, im August 2025
Studio Babelsberg AG
Der Vorstand
Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung
Der Vorstand
Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 25. August 2025
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