LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von drei Aktionärinnen eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 39 O 75/25 beim Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Die Klage ist bisher nur dem Vorstand zugestellt worden.
Die Klägerinnen beantragen mit ihrer Klage, die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 11. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zu TOP 1 (Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters) für nichtig zu erklären.
Güte- und Verhandlungstermin wurden noch nicht angesetzt.
Duisburg, im August 2025
LS INVEST AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2025
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