„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) gegen Gewährung einer von der ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ABOUT YOU Holding SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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