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Mittwoch, 6. August 2025

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutschen Wohnen SE

In dem vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) geführten Handelregister der Deutschen Wohnen SE, Berlin, ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft nach Beilegung der Anfechtungsklage nunmehr am 1. August 2025 eingetragen worden:

"Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.12.2024 mit der Vonovia SE mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 16879), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 23.01.2025 zugestimmt hat. Die Hauptversammlung der Vonovia SE hat dem Unternehmensvertrag durch Beschluss vom 24.01.2025 zugestimmt."

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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