Die Barabfindung bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft wurde von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht.
Aktualisierter Übertragungsbeschluss:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft werden
gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen
Gewährung einer von der Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen
Barabfindung von EUR 11,08 je Stückaktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen.“
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