Veröffentlichung von Insider-Informationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Gräfelfing, 06. August 2025 – Der Vorstand der PharmaSGP Holding SE („PharmaSGP“) wurde heute über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert, dass der von der PharmaSGP beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der PharmaSGP zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A2P4LJ5 mit Ablauf des 11. August 2025 wirksam wird. PharmaSGP wird zudem gegenüber allen Wertpapierbörsen, an denen die Aktien der PharmaSGP im Freiverkehr gehandelt werden, die Einstellung des Handels bzw. die Beendigung der Einbeziehung in den Handel zum Ablauf des 11. August 2025 bzw. zeitnah danach beantragen.
Der Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) erfolgt im Zuge des Delisting-Erwerbsangebots der FUTRUE GmbH vom 14. Juli 2025, dessen Annahmefrist am 11. August 2025 auslaufen wird. Wie bereits in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 10. Juni 2025 bekanntgemacht, hat sich PharmaSGP im Rahmen einer Delisting-Vereinbarung mit der FUTRUE GmbH vom 10. Juni 2025 unter anderem verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting der PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots der FUTRUE GmbH den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt.
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