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Dienstag, 19. August 2025

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Fomular für die "Ausscheidensprämie" der die Barabfindung wählenden Minderheitsaktionäre

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Zur Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26. September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) wurde mit den klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html 

Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).

Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen: 

"Sie haben sich an uns gewandt, um Ansprüche ehemaliger Aktionäre der Diebold Nixdorf AG auf Auszahlung der Ausscheidensprämie aus dem am 9. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Prozessvergleich mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA geltend zu machen. 

Um eine Auszahlung und Abwicklung der Prämien vorzunehmen, müssen wir die Berechtigung der Aktionäre zum Erhalt der Ausscheidensprämie überprüfen. Wir bitten die ehemaligen Aktionäre daher, das beigefügte Antragsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Anlagen per Post, Kurier oder per E-Mail (als PDF-Scan des unterschriebenen Dokuments) an die folgende Adresse zu senden:

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Legal / Petra Noeke
Heinz-Nixdorf-Ring 1
33106 Paderborn
E-Mail: paymentrequest@dieboldnixdorf.com

Sobald wir die vollständigen Anträge erhalten haben und die jeweilige Berechtigung bestätigen konnten, werden wir die Ausscheidensprämie (ggf. über einen Dritten) auf das im jeweiligen Antragsformular angegebene Konto überweisen.

Wenn beim Ausfüllen des Formulars oder danach Fragen haben aufkommen sollten, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärsbetreuungsteam unter: paymentrequest@dieboldnixdorf.com"

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