- Squeeze-out: Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf die ZEAL Network SE gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 479,25 Euro je Aktie beschlossen
- Dividende von 0,04 Euro je Aktie beschlossen
- Alle Beschlussvorschläge mit großer Mehrheit angenommen
Hamburg, 28. August 2024. Die ordentliche Hauptversammlung der LOTTO24 AG, dem führenden deutschen Online-Anbieter von Lotterieprodukten, hat gestern die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf die ZEAL Network SE mit einer Mehrheit von 98,36 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Barabfindung beträgt wie angekündigt 479,25 Euro je Aktie.
„Wir freuen uns, dass unsere Aktionärinnen und Aktionäre unserer strategischen Ausrichtung folgen“, sagt Andrea Behrendt, CFO der LOTTO24 AG. „Der heute beschlossene Squeeze-out stellt den finalen Schritt der Übernahme von LOTTO24 durch ZEAL dar.“
Die Aktionäre beschlossen außerdem die Auszahlung einer Dividende in Höhe von 0,04 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2023. Alle Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden mit großer Mehrheit angenommen.
Die vollständigen Abstimmungsergebnisse sowie alle wichtigen Dokumente zur Hauptversammlung gibt es hier.
Über LOTTO24 AG:
Die LOTTO24 AG ist ein Unternehmen der ZEAL-Gruppe und der führende deutsche Online-Anbieter von Lotterieprodukten. LOTTO24 bietet Kund:innen die Online-Teilnahme an einer Vielzahl von in Deutschland zugelassenen Lotterieprodukten an. Zum Angebot zählen unter anderem LOTTO 6aus49, Eurojackpot, Spiel 77, Super 6, GlücksSpirale, Spielgemeinschaften, Rubbellose, Keno, die Deutsche Fernsehlotterie, die Deutsche Traumhauslotterie und die Lotterie freiheit+. Als stark wachsendes und zugleich service- und kundenorientiertes Unternehmen hat LOTTO24 den Anspruch, Kunden sowohl online als auch mobil ein besonders bequemes, sicheres und zeitgemäßes Spielerlebnis zu bieten.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den LOTTO24-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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