Die Infineon Technologies AG (ISIN: DE0006231004) hat sich mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG auf einen Vergleich geeinigt. Damit wird der seit Ende 2010 am Landgericht München I anhängige Rechtsstreit, in dem der Insolvenzverwalter mit seiner Klage einen Betrag von rund EUR 3,4 Milliarden zzgl. Zinsen geltend gemacht hatte, beendet.
Die Vergleichsvereinbarung sieht eine Zahlung von EUR 753,5 Millionen vor. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer nominellen Vergleichssumme von EUR 800 Millionen abzüglich von Anrechnungsbeträgen aus früheren Verträgen mit dem Insolvenzverwalter.
Der Aufsichtsrat von Infineon hat dem Vergleich heute zugestimmt; zuvor hatten bereits der Gläubigerausschuss der Qimonda AG und der Vorstand von Infineon ihre Zustimmung erteilt. Die Parteien haben sich darauf verständigt, den Vergleich durch das Gericht feststellen zu lassen.
Mit der Vergleichsvereinbarung sind alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Infineon erledigt.
Infolge der Zahlungen wird Infineon die für den Rechtsstreit gebildeten Rückstellungen in Anspruch nehmen. Der darüberhinausgehende Betrag wird das Ergebnis und den Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten belasten. Die Zahlung wird aus vorhandenen Barmitteln erfolgen. Die oben genannten Beträge verstehen sich vor Abzug von Steuern.
Die Vergleichsvereinbarung sieht eine Zahlung von EUR 753,5 Millionen vor. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer nominellen Vergleichssumme von EUR 800 Millionen abzüglich von Anrechnungsbeträgen aus früheren Verträgen mit dem Insolvenzverwalter.
Der Aufsichtsrat von Infineon hat dem Vergleich heute zugestimmt; zuvor hatten bereits der Gläubigerausschuss der Qimonda AG und der Vorstand von Infineon ihre Zustimmung erteilt. Die Parteien haben sich darauf verständigt, den Vergleich durch das Gericht feststellen zu lassen.
Mit der Vergleichsvereinbarung sind alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Infineon erledigt.
Infolge der Zahlungen wird Infineon die für den Rechtsstreit gebildeten Rückstellungen in Anspruch nehmen. Der darüberhinausgehende Betrag wird das Ergebnis und den Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten belasten. Die Zahlung wird aus vorhandenen Barmitteln erfolgen. Die oben genannten Beträge verstehen sich vor Abzug von Steuern.
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