VARTA will am 23. September 2024 eine virtuelle Hauptversammlung durchführen. Einziger Tagesordnungspunkt ist:
"Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über diese Anzeige bedarf es entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht.
Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft berichten."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen