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Donnerstag, 29. August 2024

Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Mister Spex SE

Mister Spex SE
Berlin
ISIN: DE000A3CSAE2
WKN: A3CSAE

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie positiver Beschlussfeststellungsklage gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 AktG

Die Aktionärinnen PVM Private Values Media AG, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 86 827, und die PVM Private Values Media Capital GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 111 454, haben Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen die folgenden Beschlüsse der Hauptversammlung der Mister Spex SE vom 7. Juni 2024 erhoben:
  1.  Die zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023, über die im Wege der Einzelentlastung der Mitglieder des Vorstands - Herrn Dirk Graber, Herrn Dr. Mirko Caspar und Frau Maren Kroll - abgestimmt wurde.
  2. Die zu Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, über die im Wege der Einzelentlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats - Herrn Peter Williams, Herrn Nicola Brandolese, Herrn Tobias Krauss, Frau Birgit Kretschmer, Herrn Pietro Luigi Longo, Herrn Stuart Paterson und Frau Nicole Srock.Stanley - abgestimmt wurde.
  3. Die zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlüsse zur Neuwahl von Herrn Nicola Brandolese, Frau Birgit Kretschmer, Herrn Claus-Dietrich Lahrs, Herrn Pietro Luigi Longo, Frau Nicole Srock.Stanley und Herrn Gil Steyaert zu Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Zusätzlich haben die Klägerinnen positive Beschlussfeststellungsklage bezüglich des von der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 abgelehnten Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 12 über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG i.V.m. Art. 52, 9 SE-VO erhoben.

Die Klagen sind rechtshängig beim Landgericht Berlin II - 96. Kammer für Handelssachen - unter dem Aktenzeichen 96 O 26/24. Bisher ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht bestimmt worden.

Aktionär*innen können sich gemäß § 246 Abs. 4 S. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung als Nebenintervenient an der Klage beteiligen. 

Berlin, den 27. August 2024
Mister Spex SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2024

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