- Zustimmung der Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB Vermögen AG
- Minderheitsaktionäre der BBI erhalten 14,96 Euro je Aktie
- Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Johannes von Mutius als neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt
- Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 entlastet
Neuburg/Donau, 13. August 2024. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI“), die heute virtuell stattfand, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei mehr als 98 % des stimmberechtigten Grundkapitals der BBI vertreten.
Unter anderem hat die Hauptversammlung den aktienrechtlichen Squeeze-Out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der BBI-Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB Vermögen AG („VIB“) beschlossen. Die VIB ist mit einem Anteil von rund 95 % am Grundkapital der BBI die Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 14,96 Euro je BBI-Aktie. Nach Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VIB wird der Börsenhandel mit Aktien der BBI eingestellt.
Mit Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herrn Johannes von Mutius hat die Hauptversammlung außerdem zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurden mit hohen Zustimmungsquoten für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.
Die Hauptversammlung stimmte auch allen anderen Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung und weitere Unterlagen werden unter https://www.bbi-immobilien-ag.de/124.0.html veröffentlicht.
Neuburg/Donau, 13. August 2024. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI“), die heute virtuell stattfand, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei mehr als 98 % des stimmberechtigten Grundkapitals der BBI vertreten.
Unter anderem hat die Hauptversammlung den aktienrechtlichen Squeeze-Out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der BBI-Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB Vermögen AG („VIB“) beschlossen. Die VIB ist mit einem Anteil von rund 95 % am Grundkapital der BBI die Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 14,96 Euro je BBI-Aktie. Nach Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VIB wird der Börsenhandel mit Aktien der BBI eingestellt.
Mit Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herrn Johannes von Mutius hat die Hauptversammlung außerdem zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurden mit hohen Zustimmungsquoten für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.
Die Hauptversammlung stimmte auch allen anderen Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung und weitere Unterlagen werden unter https://www.bbi-immobilien-ag.de/124.0.html veröffentlicht.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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