von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der Hauptversammlung der Software AG am 24. Mai 2024 gefasste Beschluss zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Mosel BidCo AG) wurde gestern, am 21. August 2024, in Handelsregister dem Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Heute erfolgte die Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Amtsgericht München). Damit ist der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden.Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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