von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.- HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft hat das LG Berlin II den auf den 3. September 2024 angesetzten Termin aufgehoben. Bei diesem Termin sollte die Angemessenheitsprüferin WollnyWP angehört werden ("um Klarheit über die Erforderlichkeit und gegebenenfalls den Umfang einer weiteren, ergänzenden Begutachtung zu gewinnen"). Die Barabfindungsprüferin habe jedoch mitgeteilt, dass bei ihr krankheitsbedingt sowie aufgrund personeller Veränderung dauerhaft niemand mehr zur Verfügung stehe, der Auskünfte zu dem Fall geben könne.
Soweit keine gütliche Beendigung des Verfahrens in Betracht komme, müsse daher nunmehr ein Sachverständiger gerichtlich bestellt werden. Zunächst soll die Antragsgegnerin innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob für sie eine Erhöhung der Barabfindung in Betracht komme.
Der Squeeze-out bei WESTGRUND war bereits Ende 2016 angekündigt worden. Der dann (nach mehreren Jahren der Diskussion zwischen den Wirtschaftsprüfern) auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefasste Übertragungsbeschluss wurde nach Verzögerung durch eine Anfechtungsklage schließlich am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen.
LG Berlin II, Az. 102 O 155/21
SCI AG u.a. ./. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main
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