von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der Hauptversammlung der Instapro II AG am 26. Juni 2024 gefasste Beschluss zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Instapro I AG) wurde am 22. August 2024, in Handelsregister dem Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Heute, am 28. August 2024, erfolgte die Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft Instapro I AG. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out ist damit wirksam geworden.Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Zum Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html
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