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Samstag, 13. November 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG) vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 5,18 (+ 72,67 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wurde in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland). Dieses Verfahren konnte nunmehr mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Der am 5. November 2021 vom Gremium protokollierte Vergleich wurde vom Handelgericht Wien mit Beschluss vom 9. November 2021 genehmigt.

Der Vergleich sieht eine Erhöhung des bereits gezahlten Abfindungsbetrags in Höhe von EUR 3,- um EUR 2,18 auf EUR 5,18 vor (+ 72,67 %). Hinzu kommen Zinsen auf die Nachbesserung in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz.

Der vergleichweise festgelegte Abfindungsbetrag entspricht dem Ergebnis in dem zuvor eingeleiteten, inzwischen bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren zu dem Rechtsformwechsel. In diesem hatte das OLG Wien eine angemessene Barabfindung ebenfalls in Höhe von EUR 5,18 festgestellt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum.html

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine nunmehr ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

4 Kommentare:

straßenköter hat gesagt…

Hallo Herr Arendts,

müssen denn diejenigen, die die Nachbesserungsrechte aus dem Rechtsformwechsel im Depot eingebucht haben, jetzt etwas aktiv unternehmen oder erfolgt die Nachzahlung automatisch?

Danke und beste Grüße
Andreas Schmidt

RA Martin Arendts hat gesagt…

Bei eingebuchten Nachbesserungsrechten dürfte die Zahlung des Nachbesserungsbetrags zzgl. Zinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz automatisch erfolgen. Zur Sicherheit in einem Monat noch einmal nachschauen.

Ehemalige Aktionäre, deren Aktien nicht nachweisbar in GmbH-Anteile umgewandelt worden sind und die keine Nachbesserungsrechte in ihrem Depot haben, sollten jedoch aktiv werden.

straßenköter hat gesagt…

Bislang ist nur die Nachzahlung eingegangen. Die Zinszahlung fehlt also noch. Mal ein paar Tage abwarten.

RA Martin Arendts hat gesagt…

Die an dem Überprüfungsverfahren beteiligten ehemaligen Minderheitsaktionäre haben die Nachbesserung zzgl. der Zinsen hierauf schon erhalten.