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Montag, 21. Juli 2025

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: "Ausscheidensprämie" für die Barabfindung wählende Minderheitsaktionäre?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Zur Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26. September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) wurde mit den klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html 

Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach 2019 durchgeführten Squeeze-out). Diese Prämie ist bislang nicht gezahlt worden.

Die Zahlung dieser „Ausscheidensprämie“ ist in Ziff. III des Vergleich wie folgt umfassend geregelt (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 9. Februar 2017): 

"1. Für den Fall, dass nach Wirksamwerden des BGAV ein oder mehrere Aktionäre der Beklagten ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung der unter dem BGAV an die außenstehenden Aktionäre geschuldeten Gegenleistung einleitet und das Spruchverfahren beendet wird, ohne dass durch rechtskräftigen Beschluss oder Vergleich die den außenstehenden Aktionären geschuldete Abfindung erhöht wird, verpflichtet sich die Diebold Holding zur Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 0,48 je Aktie der Beklagten (die „Ausscheidensprämie“) an diejenigen außenstehenden Aktionäre der Beklagten, die das Angebot der Diebold Holding nach § 5 Abs. 1 des BGAV, Zug-um-Zug gegen Übertragung ihrer Aktien an der Beklagten auf die Diebold Holding (und Zahlung einer Barabfindung von EUR 55,02 je Aktie) aus der Beklagten auszuscheiden, berechtigterweise annehmen (die „Prämienberechtigten Aktionäre“). Sofern in einem Spruchverfahren gemäß § 1 Nr. 1 des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine Barabfindung für außenstehende Aktionäre festgesetzt oder wenn zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung für außenstehende Aktionäre vereinbart wird, welche jeweils die im Zustimmungsbeschluss festgesetzte Barabfindung von EUR 55,02 je Aktie der Beklagten für außenstehende Aktionäre um höchstens EUR 0,48 je Aktie überschreitet (der „Gerichtliche Erhöhungsbetrag“), so verpflichtet sich die Diebold Holding zur Zahlung einer reduzierten Ausscheidensprämie an die Prämienberechtigten Aktionäre in Höhe der Differenz zwischen dem Gerichtlichen Erhöhungsbetrag und der Ausscheidensprämie (die „Reduzierte Ausscheidensprämie“ und zusammen mit der Ausscheidensprämie die „Prämien“) zusätzlich zu dem geschuldeten Barabfindungsbetrag (d.h. der Barabfindung in Höhe der ursprünglich vertraglich festgesetzten EUR 55,02 je Aktie zuzüglich des Gerichtlichen Erhöhungsbetrags) Zug-um-Zug gegen Übertragung ihrer Aktien an der Beklagten auf die Diebold Holding (Beispiel: im Falle einer Festsetzung einer Barabfindung von z.B. EUR 55,15 je Aktie würde die Diebold Holding eine reduzierte Ausscheidensprämie von EUR 0,35 je Aktie der Beklagten an die Prämienberechtigten Aktionäre zahlen). Die Diebold Holding zahlt keine Prämie, wenn im Rahmen eines Spruchverfahrens eine Barabfindung von EUR 55,50 oder mehr je Aktie der Beklagen rechtskräftig festgesetzt werden sollte.

2. Die Diebold Holding ist berechtigt, das Verfahren zur Auszahlung und Abwicklung der Prämien nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs nach freiem Ermessen festzusetzen und auszugestalten.

3. Die Prämien nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs werden jeweils mit Übertragung der Aktien an der Beklagten durch den Prämienberechtigten Aktionär an die Diebold Holding fällig. Eine Verzinsung der Prämien findet nicht statt. Die Prämien unterliegen einem Abtretungs- und Aufrechnungsverbot und begründen kein Zurückbehaltungsrecht.

4. Die Parteien betonen, dass den nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs zu zahlenden Prämien keine Aussage über die Angemessenheit der unter dem BGAV geschuldeten Gegenleistung an die außenstehenden Aktionäre zu entnehmen ist. Stattdessen reflektieren die Prämien den Umstand, dass die Streitgenossen sich tendenziell dahingehend positionieren, nicht mehr Aktionäre einer von der Diebold Holding unternehmensvertraglich beherrschten Aktiengesellschaft zu bleiben und zur Rücknahme der Klagen und Eingehung dieses Vergleichs nur bereit waren, wenn auch den anderen außenstehenden Aktionären, die mit Eintragung des BGAV Aktionäre eines beherrschten Unternehmens sein werden, das Ausscheiden aus der Gesellschaft finanziell erleichtert wird.

5. Für den Fall der Zuwiderhandlung eines Streitgenossen gegen die Bestimmungen dieses Vergleichs entfällt die Verpflichtung der Diebold Holding nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs."

Freitag, 18. Juli 2025

Freiwilliges Erwerbsangebot für Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG
der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots an die Aktionäre der Francotyp-Postalia Holding AG gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
SALTARAX GmbH
Morsum, Uasterhörn 12, 25980 Sylt
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg HRB 12040 FL

und

Hans-Herbert Döbert
Schafrainweg 9
CH-3612 Steffisurg
Schweiz

Zielgesellschaft:
Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B

Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG:
International Securities Identification Number (ISIN): DE000FPH9000
Wertpapier-Kennnummer (WKN): FPH900

Entscheidung zur Abgabe eines freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots:

Die SALTARAX GmbH mit Sitz in Sylt und Herr Hans-Herbert Döbert, wohnhaft in Steffisurg, Schweiz (zusammen die „Bieter”) haben am 18. Juli 2025 entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der Francotyp-Postalia Holding AG mit Sitz in Berlin, Deutschland (die „Gesellschaft”), zum Erwerb von bis zu 2.420.000 nicht bereits unmittelbar von den Bietern gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend einem Anteil von ca. 14,85 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die „FP-Aktien“) abzugeben. Ein Erwerb der Kontrolle über die Gesellschaft ist nicht beabsichtigt.

Durch das Erwerbsangebot soll erreicht werden, dass die Gesellschaft künftig im Sinne der Aktionäre und Mitarbeiter geführt wird und der Fokus der Geschäftspolitik auf der Fortführung und dem weiteren Ausbau des bisherigen Geschäftsmodells liegt. Aktionäre sollen künftig über eine nachhaltige Dividende am Unternehmenserfolg partizipieren.

Diese Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG erfolgt im Namen beider Bieter.

Veröffentlichung der Angebotsunterlage:

Die Angebotsunterlage wird von den Bietern gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://saltarax.wpueg.de/ veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Erwerbsangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Sylt / Steffisurg, den 18. Juli 2025

SALTARAX GmbH / Hans-Herbert Döbert.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigelegt
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freshfields berät ENCAVIS zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

Pressemitteilung der Kanzlei Freshfields

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die ENCAVIS AG, einen führenden deutschen Wind- und Solarparkbetreiber, umfassend zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der mehrheitlich von der internationalen Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (KKR) gehaltenen Hauptaktionärin Elbe BidCo AG beraten. Die Elbe BidCo AG hält derzeit ca. 94,15 % der ENCAVIS-Aktien.

Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS hat am 16. Juli 2025 mit einer Mehrheit von 99,39 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Elbe BidCo AG festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von ENCAVIS. Das Transaktionsvolumen beträgt damit etwa EUR 165 Millionen.

Zuvor hatte die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin der ENCAVIS erstmals mit Schreiben vom 31. Januar 2025 dem Vorstand von ENCAVIS mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre von ENCAVIS auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 3. Juni 2025 haben die Elbe BidCo AG und ENCAVIS einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem ENCAVIS ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Elbe BidCo AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.

Freshfields beriet ENCAVIS umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie. Teams um den Freshfields-Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt berieten ENCAVIS bereits zu dem vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (2024) und dem sich daran anschließenden öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von KKR und dem seltenen Fall eines Doppel-Delisting an den Börsen Frankfurt und Hamburg (2024/2025).

Das für den Squeeze-out und die ordentliche Hauptversammlung beratende Freshfields-Team wurde von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt sowie Principal Associate Dr. Jean Mohamed geleitet und umfasste zudem Associates Sean Tries und Dr. Christoph Beckmann (alle Corporate/M&A, Hamburg).

Inhouse wurde der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out rechtlich von Natalie Grüber, Head of Legal/Director, betreut.

_______________ 

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ENCAVIS-Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.  

PharmaSGP Holding SE: Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH läuft

Corporate News

Gräfelfing, 18. Juli 2025 – Die PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5 WKN: A2P4LJ) informiert darüber, dass das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH an die Aktionäre der PharmaSGP zur Annahme steht.

Aktionäre der PharmaSGP können ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 28,00 EUR je PharmaSGP-Aktie bis zum 11. August 2025 um 24:00 Uhr (MESZ) andienen.

Die Angebotsunterlage sowie eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind im Internet unter https://www.futrue-offer.com abrufbar.

Donnerstag, 17. Juli 2025

GIEAG Immobilien AG fasst Beschluss zur Einleitung eines Delistings

Pressemitteilung 

Delisting im Marktsegment m:access und im allgemeinen Freiverkehr der Börse München geplant

München, 17.07.2025 – Der Vorstand der GIEAG Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005492276 / WKN: 549227) sowohl im Marktsegment m:access als auch im allgemeinen Freiverkehr an der Börse München zu beantragen. Es ist beabsichtigt, diese Anträge bei der Börse München kurzfristig zu stellen.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Börsenhandel den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

Der Zeitpunkt der Beendigung der Notiz im Marktsegment m:access und der Einbeziehung im allgemeinen Freiverkehr hängt von der Entscheidung der Börse München hierzu ab.

Über die GIEAG Immobilien AG:


Die GIEAG ist eine Münchner Immobilienaktiengesellschaft, deren Aktien an der Börse München gehandelt werden. Mit einem breiten Immobilienportfolio, das die Assetklassen Büro, Wohnen, Light Industrial, Forschung/Entwicklung sowie Quartiersentwicklung umfasst, und den Leistungsbereichen Entwicklung und Bestandshaltung bietet das Unternehmen eine einzigartige Stabilität im Markt. Das Expertenteam der GIEAG steht dabei als Garant für innovative und zukunftsweisende Konzepte.

In den vergangenen 25 Jahren entwickelte und optimierte die GIEAG Immobilien AG eine Vielzahl von Immobilienprojekten. Diese umfassen Flächen von bis zu 145.000 Quadratmetern mit Einzelinvestitionssummen zwischen 15 und 150 Millionen Euro. Partnerschaftlichkeit, Transaktionssicherheit, Beharrlichkeit und Schnelligkeit bilden die Grundlage für die nachhaltige Wertentwicklung bei der GIEAG.

CENTROTEC SE: Aktienrückkauf (Verlängerung)

CENTROTEC SE, Brilon

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Brilon, den 17. Juli 2025

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 17. Juli 2025 eine weitere Anpassung des laufenden Aktienrückkaufprogramms, aufgrund dessen die Gesellschaft bis einschließlich 26. Juli 2025 insgesamt  110.000 eigene Aktien über die Börse erwerben kann, beschlossen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird bis einschließlich 08. August 2025, also um zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Enddatum vom 26. Juli 2025, verlängert.

Das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden Aktien wird auf 95.000 Stück Aktien reduziert (bisher 110.000 Stück Aktien), wobei die bisher seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen rund 87.000 Aktien abzusetzen sind.

Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt unverändert EUR 10.000.000,00.

Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben unberührt.

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30. April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März 2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Durch Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde die Laufzeit dann, mit einer Unterbrechung während der Zeit der Hauptversammlung, bis einschließlich 26. Juli 2025 verlängert. Mit Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde dabei gleichzeitig das maximale Erwerbsvolumen auf 110.000 Stück reduziert (vormals 200.000 Stück) und der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde auf EUR 10.000.000,00 (vormals EUR 14.000.000,00) reduziert.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.

Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten.

Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter

https://www.centrotec.com/ir/

veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 17. Juli 2025

CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aareal Bank AG: LG Frankfurt am Main bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Gewerbeimmobilienfinanziererin Aareal Bank AG hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 4. Juli 2025 die von insgesamt 73 Antragstellern eingeleiteten Spruchverfahren verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre, die nicht selber einen Spruchantrag gestellt hatten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber (früher Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamer Vertreter bestellt.

Bei der Bewertung für den Squeeze-out wurde das Bankgeschäft praktisch mit Null angesetzt, wenn man den unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Verkauf der IT-Tochtergesellschaft Aareon berücksichtigt, der eine "Super-Dividende" ermöglichte. 

Wie kürzlich bekannt wurde, prüft die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) derzeit die Übernahme der Aareal Bank AG. Laut Börsen-Zeitung befinden sich die Gespräche aber noch "in einem frühen Stadium". Mit der Aareal Bank könnte die Helaba eine führende Rolle bei der Finanzierung von Gewerbeimmobilien übernehmen.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 116/24
Rolle u.a. ./. Atlantic BidCo GmbH
73 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (RA Dr. Finn Zeidler), 60310 Frankfurt am Main

Mittwoch, 16. Juli 2025

Gerresheimer AG: Gerresheimer beendet Gespräche mit Private Equity Investoren über ein potenzielles Übernahmeangebot

Corporate News

- Fortführung der Gespräche nicht im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder

- Fokus auf Umsetzung der Wachstumsstrategie

- Strategische Überprüfung Moulded Glass wird beschleunigt

- Capital Market Day mit Strategie-Update im Oktober


Düsseldorf, 16. Juli 2025. Gerresheimer, innovativer System- und Lösungsanbieter und globaler Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche, hat die seit Anfang 2025 andauernden Gespräche mit Private Equity Investoren über ein potenzielles Übernahmeangebot beendet. Nach eingehender Analyse des aktuellen Diskussionsstandes ist nach Einschätzung von Gerresheimer eine Fortführung der Gespräche nicht im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder. Gerresheimer wird sich unabhängig von der Beendigung der Gespräche weiterhin auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Implementierung von globalen Wachstumsprojekten fokussieren. Das Unternehmen wird auf einem Capital Market Day am 15. Oktober 2025 ein Strategie-Update geben. Vorgestellt werden sollen unter anderem die Ergebnisse der strategischen Überprüfung des Moulded Glass Geschäfts sowie eine neue Segmentierung zur Verbesserung der Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt. Die Wachstumsaussichten der Gerresheimer sind positiv. Mittelfristig erwartet das Unternehmen ein organisches Umsatzwachstum von 6-9 % und eine organische Adjusted EBITDA-Marge von 23-25%.

„Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Fortsetzung der Gespräche nicht im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder ist“, so Dietmar Siemssen, CEO der Gerresheimer AG. „Unser Fokus liegt weiterhin klar auf dem operativen Geschäft und der konsequenten Umsetzung unserer Unternehmensstrategie, um das Unternehmen auf einen nachhaltig profitablen Wachstumskurs zu führen.“

Strategische Überprüfung Moulded Glass wird beschleunigt


Die Akquisition von Bormioli Pharma hat das Produktportfolio der Gerresheimer Gruppe um weitere Primärverpackungen aus Glas und Kunststoff sowie um Verschlusslösungen, Zubehör und Dosiersysteme ergänzt. Das kombinierte Portfolio bietet neue Möglichkeiten der Systemintegration für High-Value-Kunststoff-Lösungen. Darüber hinaus ist mit der Akquisition eine starke, unabhängige und global tätigen Moulded-Glass-Einheit entstanden, die über ein diversifiziertes Produktportfolio für Primärverpackungen aus Glas für die Pharma-, Kosmetik- sowie Lebensmittel- und Getränkeindustrie verfügt. Gerresheimer hatte bereits angekündigt, neue Optionen zur strategischen Ausrichtung des kombinierten Moulded-Glass-Geschäfts zu evaluieren.

Strategie-Update im Oktober 2025

Das Ergebnis der Evaluation wird Gerresheimer spätestens auf einem Capital Market Day am 15. Oktober 2025 als Bestandteil eines Strategie-Updates für das kombinierte Unternehmen vorstellen. Darüber hinaus wird das Unternehmen auf dem CMD eine neue Segmentierung der Geschäftsbereiche vorstellen mit dem Ziel, eine höhere Transparenz in der Finanz-Berichterstattung über die operative Performance bestimmter Teilbereiche des Unternehmens herzustellen. Zudem wird das Unternehmen Einblicke in wachstumsstarke Bereiche des Geschäfts geben, darunter zum Beispiel Systeme und Lösungen für Biopharmazeutika und andere High Value Solutions.

Positive mittel- und langfristigen Aussichten


Die mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten von Gerresheimer sind positiv. Die Unternehmensgruppe verfügt über ein breites Portfolio von Systemen und Lösungen für die Pharma- und Biotechbranche mit einem steigenden Anteil von spezifischen Lösungen für Biopharmazeutika und anderen High Value Solutions. Die Akquisition von Bormioli Pharma hat darüber hinaus das Portfolio nochmals erweitert und neue Möglichkeiten der Systemintegration eröffnet.

Das Unternehmen geht mittelfristig von einem organischem Umsatzwachstum von 6 – 9 % und einer organischen Adjusted EBITDA-Marge von 23 – 25 % aus.

Über Gerresheimer

Gerresheimer ist als innovativer System- und Lösungsanbieter der globale Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche. Die Gruppe bietet ein umfassendes Portfolio an Drug-Containment-Lösungen inklusive Verschlüsse und Zubehör, sowie Drug-Delivery-Systemen, Medizinprodukten und Lösungen für die Gesundheitsbranche an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem digitale Lösungen für die Therapiebegleitung, Medikamentenpumpen, Spritzen, Pens, Autoinjektoren und Inhalatoren sowie Injektionsfläschchen, Karpulen, Ampullen, Tablettenbehälter, Infusions-, Tropf- und Sirupflaschen. Gerresheimer sorgt dafür, dass Medikamente sicher zum Patienten gelangen und zuverlässig verabreicht werden können. Gerresheimer unterstützt seine Kunden mit umfassenden Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette und der Adressierung der wachsenden Nachfrage nach mehr Nachhaltigkeit. Mit über 40 Produktionsstandorten in 16 Ländern in Europa, Amerika und Asien ist Gerresheimer weltweit präsent und produziert vor Ort für die regionalen Märkte. Die Gruppe erwirtschaftete zusammen mit Bormioli Pharma 2024 einen Umsatz von rund 2,4 Mrd. Euro und beschäftigt aktuell rund 13.600 Mitarbeitende. Die Gerresheimer AG notiert im MDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A0LD6E6).
www.gerresheimer.com

Gerresheimer AG: Gespräche über ein potenzielles Übernahmeangebot beendet

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, „Gerresheimer“) hat entschieden, die Gespräche mit Private Equity Investoren über ein potenzielles Übernahmeangebot zu beenden.

Nach eingehender Analyse des aktuellen Diskussionsstandes ist nach Einschätzung der Gesellschaft eine Fortführung der Gespräche nicht im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder.

Gerresheimer wird unabhängig von der Beendigung der Gespräche die strategische Ausrichtung und die Implementierung von globalen Wachstumsprojekten insbesondere im Bereich Systeme und Lösungen für Biopharmazeutika konsequent weiterverfolgen.

Dienstag, 15. Juli 2025

Mehrheitsbeteiligung des Grifols-Konzerns an der Biotest AG

Biotest Aktiengesellschaft
Dreieich

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Grifols Biotest Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128108, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung im Hinblick auf die Kapitalmehrheit sowie die Stimmenmehrheit an der Biotest Aktiengesellschaft gehört.
 
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
 
Zudem hat uns die Grifols S.A., eine nach dem Recht des Königreichs Spanien gegründete und bestehende Gesellschaft, eingetragen im Registro Mercantil de Barcelona, Hoja B-92.799, Tomo 39951, Folio 153, mit der eingetragenen Anschrift Av. De la Generalitat, 152-158, Parc Empresarial Can Sant Joan, 08174 Sant Cugat des Vallés, Barcelona, Spanien, gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 4, § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung im Hinblick auf die Kapitalmehrheit sowie die Stimmenmehrheit an der Biotest Aktiengesellschaft gehört. Die entsprechenden Aktien werden zum Teil von der Grifols S.A direkt und zum Teil von der von der Grifols S.A. abhängigen Grifols Biotest Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128108, gehalten. 
 
Frankfurt am Main, im Juli 2025
 
Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 11. Juli 2025

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre der SUMIDA AG

SUMIDA AG
Erlau

ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336

und

SUMIDA Europe GmbH
94130 Obernzell

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Obernzell, vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,68 je Stammaktie und brutto EUR 0,70 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2024 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,57 je Stammaktie und netto EUR 0,59 je Vorzugsaktie ergibt.

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Ausgleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.

Die Ausgleichszahlung wird ab 10.07.2025 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die DZ Bank AG. 

Obernzell, im Juli 2025

                SUMIDA AG                               SUMIDA Europe GmbH
                Der Vorstand                              Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 11. Juli 2025

SHS VIVEON AG: Sidetrade AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SHS Viveon AG auf EUR 3,05 fest

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

München, 15. Juli 2025, Die Sidetrade AG, Frankfurt am Main, („Sidetrade") hat heute das gegenüber dem Vorstand der SHS Viveon AG („Gesellschaft“) am 7. April 2025 gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Sidetrade gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Sidetrade gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeezeout) konkretisiert.

In diesem Zusammenhang hat die Sidetrade dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 91,995 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 3,05 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Sidetrade festgelegten Barabfindung bestätigt.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Sidetrade sind auf Grundlage des am 24. Juni 2025 aufgestellten finalen Entwurfes am 2. Juli 2025 durch notarielle Urkunde UVZ-Nr. 3132/25 des Notars Professor Dr. Hartmut Wicke erfolgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Sidetrade gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 3,05 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 27. August 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Sidetrade ab.

Über SIDETRADE S.A.


SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 6,1 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 38 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

Mutares SE & Co. KGaA: BaFin untersagt Kaufangebot

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11.06.2025 das Kaufangebot der CAUSA Verwaltungs GmbH, München, an die Aktionäre der Mutares SE & Co. KGaA, München, wie es am 23.05.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, untersagt.

Die Untersagung erfolgte auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

Die CAUSA Verwaltungs GmbH, München, hatte keine von der BaFin gebilligte Angebotsunterlage veröffentlicht, die die nach dem WpÜG erforderlichen Angaben enthält. Auch hatte die CAUSA Verwaltungs GmbH, München, bei der BaFin keine Angebotsunterlage eingereicht, die den Anforderungen des WpÜG entspricht.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Zum Hintergrund

In Deutschland dürfen öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Aktien zum Handel am regulierten Markt im Inland oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind (Zielgesellschaft), grundsätzlich nicht ohne eine zuvor von der BaFin gestattete und vom Bieter veröffentlichte Angebotsunterlage durchgeführt werden. Das öffentliche Angebot zum Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft ohne eine von der BaFin gestattete Angebotsunterlage stellt einen Verstoß gegen die Pflichten des WpÜG dar und ist gemäß § 15 Abs. 1 WpÜG zu untersagen.

In dem Gestattungsverfahren einer Angebotsunterlage prüft die BaFin, ob die Angebotsunterlage die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und nicht offensichtlich gegen die Vorschriften des WpÜG verstößt. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Angaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen oder die Seriosität des Bieters zu beurteilen.

Ein Verstoß gegen das WpÜG kann mit einer Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro bzw. fünf Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern, öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen anzunehmen.

Ob ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wertpapieren auf Grundlage einer von der BaFin gestatteten Angebotsunterlage erfolgt, können Sie in der Liste der veröffentlichten Angebotsunterlagen überprüfen.

Quelle: BaFin

Börsen-Zeitung: Wirtschaftsprüfer wollen Klarheit bei Squeeze-outs

Bei Squeeze-outs führt die Frage nach der fairen Abfindung oft zu heftigen Diskussionen und langwierigen Gerichtsverfahren. Das Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt nun einen neuen Standard, der für Orientierung bei der Suche nach dem wahren Wert sorgen soll.

https://www.boersen-zeitung.de/meinung-analyse/wirtschaftspruefer-wollen-klarheit-bei-squeeze-outs

Zu dem Entwurf eines IDW-Standards "Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen":

https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/entwurf-eines-idw-standards-beurteilung.html

SdK vertritt Mitglieder auf der Hauptversammlung der Vivanco AG am 31. Juli 2025

Am 31. Juli 2025 findet in Ahrensburg die Hauptversammlung der Vivanco AG statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Umwandlung der Vivanco AG in eine (nicht börsennotierte) GmbH.

Vivanco-Aktionären wird im Rahmen dieses Umwandlungsbeschlusses ein Abfindungsbetrag in Höhe von 0,22 € je Aktie angeboten, sofern sie auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars erklären bzw. erklären lassen.

Die Aktionärsvereinigung SdK bietet ihren Mitgliedern an, deren Stimmrechte auf der HV wahrzunehmen und ggf. auch den erforderlichen Widerspruch zu Protokoll zu geben, damit diese den Abfindungsbetrag geltend machen können.

So gehen Sie vor:

  1. Bestellen Sie Ihre Eintrittskarte zur Hauptversammlung bitte auf Ihren eigenen Namen.
  2. Sobald Ihnen die Eintrittskarte vorliegt, füllen Sie die Vollmacht auf der Rückseite der Eintrittskarte aus – mit Dr. Christian Werner als Bevollmächtigten.
  3. Senden Sie die Eintrittskarte per E-Mail an info@sdk.org bis spätestens 29. Juli 2025.
  4. Bitte teilen Sie der SdK in der E-Mail auch ausdrücklich mit, ob für Sie Widerspruch zu Protokoll erklärt werden soll.

Ein Widerpruch ist auch Voraussetzung für die gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags in einem Spruchverfahren.

Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG

Ventrifossa BidCo AG
München

Abfindungsangebot
an die außenstehenden Aktionäre der STEMMER IMAGING AG
München

aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Die Ventrifossa BidCo AG, München, ("Ventrifossa") als herrschende Gesellschaft und die STEMMER IMAGING AG, München, ("STEMMER") als abhängige Gesellschaft haben am 21. Februar 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der "Vertrag") gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Ventrifossa hat dem Vertrag durch Beschluss vom 4. April 2025 zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung der STEMMER hat dem Vertrag am 9. April 2025 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes von STEMMER beim Amtsgericht München am 23. Mai 2025 wirksam geworden. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB am 23. Mai 2025 bekannt gemacht.

In diesem Vertrag hat sich die Ventrifossa verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs von STEMMER dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien von STEMMER mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (jeweils eine "STEMMER-Aktie") gegen eine Barabfindung von

EUR 48,38 je STEMMER-Aktie (die "Abfindung")

zu erwerben (das "Abfindungsangebot").

Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d. h. vom 24. Mai 2025 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst, aktuell somit insgesamt mit 7,27 %.

Die Verpflichtung der Ventrifossa zum Erwerb der STEMMER-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister des Sitzes von STEMMER nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Die Angebotsfrist endet demgemäß am Mittwoch, den 23. Juli 2025. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) bestimmte Gericht bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre von STEMMER, die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre von STEMMER.

Die Pflicht der STEMMER zur Gewinnabführung besteht rückwirkend erstmals für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr der STEMMER. Daher hat sich die Ventrifossa in dem Vertrag verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der STEMMER für die Dauer des Vertrags, erstmals für das am 1. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr der STEMMER, als angemessenen Ausgleich eine wiederkehrende Geldleistung (die "Ausgleichszahlung") zu zahlen.

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr von STEMMER jeweils brutto EUR 3,40 je STEMMER-Aktie (der "Bruttoausgleichsbetrag"), abzüglich eines etwaigen Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den im Bruttoausgleichsbetrag enthaltenen Teilbetrag von EUR 2,77 vorzunehmen ist, der sich auf die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegenden Gewinne von STEMMER bezieht. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelangen auf diesen Teilbetrag von EUR 2,77 je STEMMER-Aktie 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, d.h. EUR 0,44, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 0,63 je STEMMER-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag ein Nettoausgleichsbetrag in Höhe von EUR 2,96 je STEMMER-Aktie für ein volles Geschäftsjahr von STEMMER.

Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung ist am ersten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach der ordentlichen Hauptversammlung von STEMMER für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr von STEMMER fällig, spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs. Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahrs der STEMMER endet oder STEMMER während der Dauer des Vertrags ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich die Ausgleichszahlung für das betreffende Geschäftsjahr zeitanteilig.

Die Höhe der Abfindung und der Ausgleichszahlung wurde durch den Vorstand der Ventrifossa und den Vorstand von STEMMER auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters Alvarez & Marsal Deutschland GmbH festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und der Ausgleichszahlung ist von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und bestätigt worden.

Die außenstehenden Aktionäre von STEMMER, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen STEMMER-Aktien in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 48,38 je STEMMER-Aktie

ab sofort

auf dem Girosammelwege der

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Zweigstelle Frankfurt am Main,

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionären, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird die Abfindung in Höhe von EUR 48,38 je STEMMER-Aktie zzgl. Zinsen über ihre Depotbank, gemäß den in den Wertpapiermitteilungen veröffentlichten Richtlinien zur Abwicklung des Abfindungsangebots an die außenstehenden Aktionäre der STEMMER, durch die Zentralabwicklungsstelle innerhalb von 15 Bankarbeitstagen in München nach Zugang der Annahmeerklärung bei der Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung gestellt.

Die Ausbuchung der STEMMER-Aktien im Rahmen des Abfindungsangebots soll für die außenstehenden Aktionäre von STEMMER kosten- und spesenfrei erfolgen. Ventrifossa wird den depotführenden Instituten daher einen marktüblichen Betrag für Provisionen und Spesen erstatten.

Falls ein Spruchverfahren nach dem SpruchG eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Ausgleichszahlung festsetzt oder in einem gerichtlich protokollierten oder gemäß §11 Abs. 4 SpruchG gerichtlich festgestellten Vergleich zur Beendigung eines Spruchverfahrens eine höhere Ausgleichszahlung vereinbart wird, können alle außenstehenden Aktionäre von STEMMER, einschließlich der bereits nach Maßgabe von § 5 des Vertrags abgefundenen außenstehenden Aktionäre von STEMMER, eine entsprechende Ergänzung der Ausgleichszahlung verlangen. 

Frankfurt am Main, im Mai 2025

Ventrifossa BidCo AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Mai 2025

___________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft.

Übernimmt die Helaba die Aareal Bank?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) prüft die Übernahme der Gewerbeimmobilien-Finanziererin Aareal Bank AG. Laut Börsen-Zeitung befinden sich die Gespräche aber noch "in einem frühen Stadium". Mit der Aareal Bank könnte die Helaba eine führende Rolle bei der Finanzierung von Gewerbeimmobilien übernehmen.

Die Aareal Bank wird derzeit mehrheitlich von den Finanzinvestoren Advent und Centerbridge sowie dem kanadischen Pensionsfonds CPIB gehalten. Das Konsortium, Atlantic Bidco genannt, hatte die Aareal 2023 zu einer Bewertung von rund zwei Milliarden Euro übernommen und kürzlich ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre, einen sog. Squeeze-out, durchgeführt, der im Oktober 2024 wirksam wurde.

Bei der Bewertung für den Squeeze-out wurde das Bankgeschäft praktisch mit Null angesetzt, wenn man den unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Verkauf der Tochtergesellschaft Aareon berücksichtigt, der eine "Super-Dividende" ermöglichte. Die WirtschaftsWoche berichtete im März über die Dividendenzahlung:

"Die Eigentümer der Aareal Bank lassen sich nach dem lukrativen Verkauf der IT-Tochter Aareon eine milliardenschwere Dividende ausschütten. 1,9 Milliarden Euro sollen unter den Investoren verteilt werden, wie der Wiesbadener Immobilienfinanzierer am Donnerstag mitteilte.

Mit der Ausschüttung haben die Beteiligungsgesellschaften Advent, Centerbridge (je 39 Prozent), Goldman Sachs (knapp fünf Prozent) und der kanadische Pensionsfonds CPPIB (knapp 20 Prozent) den Kaufpreis für die ganze Bank von rund zwei Milliarden Euro bereits wieder in der Tasche. Aareon war im vergangenen Jahr für 3,9 Milliarden Euro an den Finanzinvestor TPG Capital verkauft worden; dabei blieb ein Gewinn von rund zwei Milliarden hängen."

Wie das Handelsblatt zu einem möglichen Verkauf des Bankgeschäfts berichtet, wäre ein schneller Ausstieg für die Investoren von Vorteil, da sie eine (noch) höhere Rendite auf das eingesetzte Kapital, die sogenannte „Internal Rate of Return“ ausweisen könnten.

Montag, 14. Juli 2025

Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot veröffentlicht

Die Francotyp-Postalia Holding AG hat ihren Aktionären ein öffentliches Delisting- Rückerwerbsangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 2,27 je Aktie der Francotyp-Postalia Holding AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 9. Juli 2025 bis zum 7. August 2025.

Zu der Angebotsunterlage der Francotyp-Postalia Holding AG vom 9. Juli 2025: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Francotyp.html

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE veröffentlicht

Die FUTRUE GmbH hat den Aktionären der PharmaSGP Holding SE ein öffentliches Delisting- Erwerbsangebot (Barangebot) gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 28,- je Aktie der PharmaSGP Holding SE unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 14. Juli 2025 bis zum 11. August 2025.

Zu der Angebotsunterlage der FUTRUE GmbH vom 14. Juli 2025: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/PharmaSGP.html

Danach dürfte ein umwandlungsrechtlicher bzw. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out folgen.

Stimmrechtsmitteilung der ABOUT YOU Holding SE

Wie die ABOUT YOU Holding SE heute mitteilte, hält die Zalando SE nunmehr nach dem Vollzug des Übernahmeangebots 85,35 % der Stimmrechte (alle in Aktien, zuvor 67,26 %, davon 6,36 % direkt und 60,89 % über Instrumente.

Quelle: Stimmrechtsmitteilung vom 14. Juli 2025

InVision AG: Acme 42 GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Düsseldorf, 14. Juli 2025 – Die Hauptaktionärin der InVision Aktiengesellschaft („InVision“), die Acme 42 GmbH („Acme“), hat dem Vorstand der InVision heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der InVision (Minderheitsaktionäre) auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der erforderliche Beschluss soll in der für den 28. August 2025 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der InVision gefasst werden. Die Acme hält Aktien der InVision in Höhe von rund 95,71 % des Grundkapitals der InVision. Die Höhe der von der Acme den Minderheitsaktionären der InVision für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 5,63 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der InVision. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt.

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Anmerkung der Reaktion:

Die Angemessenheit der den InVision-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

secunet Security Networks AG zum ersten Halbjahr 2025: Deutliche Steigerung gegenüber Vorjahr

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

[Essen, 14. Juli 2025]  Die secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650) erzielte nach vorläufigen Berechnungen deutlich bessere Ergebnisse im ersten Halbjahr 2025 als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2025 wurde ein vorläufiger Konzernumsatz von ca. 171,7 Mio. Euro erreicht. Dies entspricht einer Zunahme von 19 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (144,3 Mio. Euro). Die vorläufige EBITDA-Marge lag bei 9,7 % gegenüber 7,7 % im ersten Halbjahr 2024 (+ 26 %). Die vorläufige EBIT-Marge verbesserte sich um 332 % auf 4,2 % (Vorjahr: 1,0 %).

Die starke Steigerung von Umsatz, EBITDA- und EBIT-Marge erklärt sich insbesondere durch den Effekt eines starken ersten Quartals 2025. Das erste Quartal profitierte umsatzseitig von besonders hohen Bestellungen zum Jahresende 2024 im Segment Public Sector, die im ersten Quartal 2025 verbucht wurden. Bedingt durch Veränderungen im Produktmix hat sich der Effekt aus dem ersten Quartal zwischenzeitlich abgeschwächt.

Auf Basis der positiven Halbjahresergebnisse bestätigt der Vorstand die Jahresprognose 2025 mit einem erwarteten Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro, einer EBITDA-Marge von 14,5 % bis 16,5 % und einer EBIT-Marge zwischen 9,5 % und 11,5 %.

Die vollständigen Ergebnisse des ersten Halbjahrs 2025 werden mit dem Halbjahresfinanzbericht 2025 planmäßig am 12. August 2025 veröffentlicht und werden unter https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/finanzmitteilungen zum Download bereitstehen. Außerdem wird secunet eine online-Analystenkonferenz durchführen.

Shareholder Value Beteiligungen AG: Öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Erwerb von bis zu 10.000 Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt, ISIN DE000A168205, WKN A16820, hat heute auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, bis zu 10.000 eigene Aktien der Shareholder Value Beteiligungen AG (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 1,43 %) im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu erwerben.

Die Annahmefrist beginnt am 17.07.2025, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 31.07.2025, 12:00 Uhr (MESZ). In diesem Zeitraum können die Aktionäre der Gesellschaft ihre Aktien zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 91,00 Euro je Namensaktie der Shareholder Value Beteiligungen AG anbieten. Der Erwerbspreis entspricht einer Prämie rund 5 % auf den Referenzpreis (den Durchschnitt, der an den jeweils vorangehenden zehn Börsentagen zuletzt bezahlten Kursen der Aktie im XETRA-Handel) und einer Prämie von 5,2 % auf den Schlusskurs vom 11.07.2025.

Sofern im Rahmen des Angebotes mehr als 10.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote), gerundet jeweils auf eine ganze Aktie

Der Aktienrückkauf wurde aufgrund der hohen Differenz zwischen Börsenkurs und Innerem Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zur Wertverdichtung beschlossen.

Die Einzelheiten des Angebots inklusive der Modalitäten zur Anpassung der Anzahl der von dem Angebot umfassten Aktien und der Verlängerung der Annahmefrist, wird die Gesellschaft kurzfristig im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite unter www.svb-ag.de veröffentlichen.

Frankfurt, den 14. Juni 2025

Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand

Kirchhoff Consult GmbH: Zwischen Krise und Comeback – Immobilienaktien am Wendepunkt

KIRCHHOFF STIMMUNGSINDIKATOR IMMOBILIEN-AKTIEN | H1 2025

  • Stimmungsindex steigt auf 53,3 Punkte – Analysten zeigen sich optimistisch, Trendwende nach der Krise 2022 setzt sich fort (H2 2024: 47,7 Punkte)
  • Wohnimmobilien bleiben klarer Favorit – mit 69,7 Punkten deutlich vor Gewerbeimmobilien (41,0 Punkte)
  • Attraktives Chance-Risiko-Profil für Wohnimmobilien – stabile Nachfrage sorgt für hohe Bewertungssicherheit
  • Immobilienaktien hinken Gesamtmarkt weiter hinterher – DAX mit deutlich besserer Performance im 6- und 12-Monatsvergleich
  • Bewertungsabschläge bleiben hoch – Substanzwerte sind bei Wohn- und Gewerbeimmobilien noch nicht eingepreist
  • Finanzierungsumfeld und ESG-Anforderungen gelten als größte kurzfristige und langfristige Herausforderungen

Hamburg, 14. Juli 2025 – Die Hamburger Kommunikations- und Strategieberatung für Finanzkommunikation und ESG, Kirchhoff Consult, hat die zwölfte Ausgabe des „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilienaktien“ veröffentlicht. Die befragten Analysten blicken verhalten optimistisch auf den weiteren Verlauf der Immobilienaktien-Kurse: Der Stimmungsindex steigt leicht auf 53,3 Punkte (H2 2024: 47,7 Punkte) und signalisiert damit eine moderate, aber stabile Verbesserung der Marktstimmung.

Jens Hecht, Managing Partner bei Kirchhoff Consult, kommentiert: „Die Kursentwicklungen am Immobilienmarkt zeigen eine Stabilisierung, auch wenn die Werte weiterhin deutlich unter ihren Substanzniveaus notieren. Das hohe Bewertungsdelta unterstreicht jedoch nach wie vor das Aufholpotenzial der Branche. Insbesondere bei Wohnimmobilien sehen wir, dass sich der Markt zunehmend konsolidiert und Investoren die Resilienz dieses Segments neu bewerten. Trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen – wie einem herausfordernden Zinsumfeld und verschärften ESG-Vorgaben – bleibt die Branche aus unserer Sicht langfristig attraktiv.“

Stetige Erholung deutscher Immobilienaktien
In den vergangenen sechs Monaten legten die Aktien der zehn größten börsennotierten Immobilienbestandshalter in Deutschland im Durchschnitt um +2,4% zu. Gewerbeimmobilienaktien entwickelten sich mit +3,0% überdurchschnittlich, während Wohnimmobilienwerte mit +1,9% leicht unter dem Branchenschnitt blieben. Damit bleiben Immobilienaktien weiterhin deutlich hinter dem Gesamtmarkt zurück – der DAX verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von +19,5%.

Trotz dieser unterdurchschnittlichen Performance weist die Branche weiterhin ein hohes Bewertungsdelta auf: Der durchschnittliche Abschlag zum Substanzwert beträgt -39,9% – ein klares Zeichen für anhaltende Zurückhaltung auf Investorenseite. Gleichzeitig birgt diese Lücke ein erhebliches Aufholpotenzial. Ein positiver Impuls, etwa durch eine weitere Lockerung der Zinspolitik oder eine konjunkturelle Belebung, könnte aus Sicht der Analysten die notwendige Dynamik bringen, um diese Bewertungslücke spürbar zu verkleinern.

Wohnimmobilien bleiben Favorit der Analysten
Die Stimmung unter Analysten fällt für Wohnimmobilien weiterhin deutlich positiver aus (69,7 Punkte) als für Gewerbeimmobilien (41,0 Punkte). Auch im langfristigen Kursvergleich der letzten drei Jahre zeigen Wohnimmobilien eine überdurchschnittliche Performance von +8,4% gegenüber lediglich +0,7% im Branchenschnitt. Haupttreiber bleibt die nachhaltig hohe Nachfrage nach Wohnraum.

Immobilienaktien-Analysten sehen bei Wohnimmobilien zudem das attraktivste Chance-Risiko-Profil – vor allem aufgrund der stabilen Ertragslage und der robusten Marktnachfrage. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse von BNP Paribas Real Estate bestätigt diesen Trend: Das Transaktionsvolumen auf dem deutschen Wohninvestmentmarkt stieg im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um über 30% auf rund 4,5 Milliarden Euro. Auch andere Marktbeobachter wie JLL, NAI Apollo, Colliers und CBRE melden Transaktionsvolumina zwischen 3,9 und 4,4 Milliarden Euro.

Büroimmobilien mit größter Unsicherheit behaftet
Zwar bleibt auch die Stimmung für Gewerbeimmobilien im positiven Bereich (41,0 Punkte), doch hat sich der Wert gegenüber dem Vorhalbjahr (43,2 Punkte) kaum verändert. Innerhalb des Segments gelten insbesondere Büroimmobilien laut Analysten weiterhin als unsicherste Asset-Klasse – bedingt durch strukturelle Veränderungen im Arbeitsumfeld, anhaltende Flächenüberhänge in B- und C-Lagen sowie schwierige Vermarktungsperspektiven.

Die Auswertung zur Risikowahrnehmung verschiedener Immobiliensegmente zeigt, dass Büro- und Einzelhandelsimmobilien am häufigsten als besonders unsicher eingeschätzt werden. Die anhaltende Diskussion um „New Work“, Flächeneffizienz und ESG-Kriterien verstärkt diese Wahrnehmung zusätzlich und dämpft sowohl Investitionsbereitschaft als auch Bewertungsperspektiven im börsennotierten Segment.

Finanzierungsumfeld und ESG-Anforderungen gelten als aktuell größte Herausforderungen
Als wesentliche Herausforderungen nennen die befragten Analysten das weiterhin anspruchsvolle Finanzierungsumfeld sowie die zunehmende Komplexität regulatorischer ESG-Vorgaben. Beide Faktoren wirken sowohl kurzfristig als auch langfristig belastend auf Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Bewertungsspielräume.

Trotz jüngster politischer Diskussionen über eine mögliche Reduzierung einzelner ESG-Vorgaben – etwa im Bereich Berichterstattung oder Lieferkettengesetz – gehen Immobilienanalysten nicht davon aus, dass energiebezogene Kriterien in der Branche an Relevanz verlieren. Im Gegenteil: Sie werden erwartungsgemäß zunehmend direkt mit der Finanzierungsfähigkeit von Objekten verknüpft und spielen auch bei Mietentscheidungen institutioneller Nutzer eine zentrale Rolle. ESG-Standards – und vor allem die Energieeffizienz von Immobilien – entwickeln sich damit weiter zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, der sowohl den Zugang zu Kapital als auch die Marktpositionierung langfristig prägt.

Weitere Informationen
Die Studie finden Sie unter folgendem Link: https://www.kirchhoff.de/fileadmin/static/pdfs/2025_news/20250714_Stimmungsindikator_Immobilienaktien.pdf

METHODIK DER ERHEBUNG
Der „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilienaktien“ von Kirchhoff Consult ist der Stimmungsindikator für den deutschen Immobilienaktienmarkt. Bei den wichtigsten Analysten für deutsche Immobilienaktien fragt Kirchhoff Consult regelmäßig ab, wie sich der Immobilienaktienmarkt nach ihrer Einschätzung in den kommenden drei beziehungsweise zwölf Monaten entwickeln wird. Dabei wird auch separat nach der Kursentwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilienaktien gefragt. Für die Beantwortung steht dem Analysten oder Unternehmensvertreter eine Skala von +2 (stark steigend, über +15 Prozent) bis –2 (stark fallend, unter –15 Prozent) zur Verfügung. Ein Wert von „0“ bedeutet, dass mit keinen oder nur sehr geringfügigen Veränderungen (+/–5 Prozent) gerechnet wird. Die Auswertung bildet den Durchschnitt aller abgegebenen Einschätzungen ab.

Im Rahmen der Analyse für den „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilienaktien“ für das erste Halbjahr 2025 gaben zehn der befragen Immobilienanalysten ihre Einschätzung ab.