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PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 21. Januar 2026 – Die Deutsche Konsum REIT-AG (künftig Deutsche Konsum Real Estate AG; „Gesellschaft“ oder „DKR“)
(ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute
weitere Einzelheiten zur Umsetzung der von der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 beschlossenen
Sanierungskapitalerhöhung festgelegt.
Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung 2025 wird
das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 50.351.091,00 um bis
zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht. Die Erhöhung
erfolgt durch Ausgabe von bis zu 75.526.635 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie („Neue Aktien“)
gegen Bar- und Sacheinlagen. Das Bezugsverhältnis wurde von der
Hauptversammlung auf 1 zu 1,5 festgelegt. Demnach berechtigt jeweils
eine (1) bestehende Aktie zum Bezug von 1,5 Neuen Aktien.
Mit Ausnahme der Aktionäre, die zur Zeichnung von Neuen Aktien gegen
Sacheinlage zugelassen sind, werden die Neuen Aktien den Aktionären im
Wege des mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage angeboten. Die
Bezugsfrist beginnt am 22. Januar 2026 und endet am 4. Februar 2026
(jeweils einschließlich). Der Bezugspreis beträgt EUR 2,00 je Neuer
Aktie. Das Bezugsangebot wird heute am 21. Januar 2026 im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Das Angebot der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt ausschließlich
auf der Basis des bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegten Dokuments der Gesellschaft
gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. db) iii) und Art. 1 Abs. 5
Unterabs. 1 lit. ba) iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung
(EU) 2017/1129. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.deutsche-konsum.de) unter der Rubrik „Investor
Relations“ im Bereich „Kapitalerhöhung 2026“ abrufbar und enthält alle
weiteren Einzelheiten zur Sanierungskapitalerhöhung.