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PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 21. Januar 2026 – Die Deutsche Konsum REIT-AG (künftig Deutsche Konsum Real Estate AG; „Gesellschaft“ oder „DKR“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute weitere Einzelheiten zur Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 beschlossenen Sanierungskapitalerhöhung festgelegt.
Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung 2025 wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 50.351.091,00 um bis zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 75.526.635 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie („Neue Aktien“) gegen Bar- und Sacheinlagen. Das Bezugsverhältnis wurde von der Hauptversammlung auf 1 zu 1,5 festgelegt. Demnach berechtigt jeweils eine (1) bestehende Aktie zum Bezug von 1,5 Neuen Aktien.
Mit Ausnahme der Aktionäre, die zur Zeichnung von Neuen Aktien gegen Sacheinlage zugelassen sind, werden die Neuen Aktien den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage angeboten. Die Bezugsfrist beginnt am 22. Januar 2026 und endet am 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich). Der Bezugspreis beträgt EUR 2,00 je Neuer Aktie. Das Bezugsangebot wird heute am 21. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Angebot der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt ausschließlich auf der Basis des bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegten Dokuments der Gesellschaft gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. db) iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. ba) iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.deutsche-konsum.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ im Bereich „Kapitalerhöhung 2026“ abrufbar und enthält alle weiteren Einzelheiten zur Sanierungskapitalerhöhung.
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