Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 27. Januar 2026
Squeeze-out bei der artnet AG im Handelsregister eingetragen
Die Hauptversammlung der artnet AG hatte am 20. November 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH, ein Transaktionsvehikel der Beowolff Capital, beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Spruchanträge zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
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