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Sonntag, 25. Januar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) geht vor dem OLG Karlsruhe weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Anders als vom Landgericht vertreten, könne angesichts der fehlenden Kapitalmarktorientierung nicht maßgeblich auf den Börsenkurs abgestellt werden. Auch sei die Planung der Goldpreisentwicklung unzutreffend (angeblich deutlicher Rückgang des Goldpreises statt dem tatsächlich bereits damals allgemein angenommenen Anstieg). Die Beschwerdeführer verweisen im Übrigen auf die nicht berücksichtigten erheblichen stillen Reserven bei dem Vorratsvermögen.

Das LG Mannheim hat nunmehr mit Beschluss vom 14. Januar 2026 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Karlsruhe vorgelegt.

LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

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