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Samstag, 31. Januar 2026

Wolford AG: Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Am 29.7.2025 beschloss die 38. ordentliche Hauptversammlung der Wolford AG eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.868.447,00 um bis zu EUR 7.688.476,00 auf bis zu EUR 22.556.923,00 durch Ausgabe von bis zu 7.688.476 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zum 31.1.2026 durchzuführen sowie die Bezugsfrist und die weiteren Einzelheiten der Durchführung festzusetzen.

Sondierungsgespräche mit der Hauptaktionärin haben ergeben, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung innerhalb der von der Hauptversammlung gesetzten Frist angesichts des erwartbaren Zeichnungsvolumens neuer Aktien aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint. Eine Beeinträchtigung der Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf zu decken, ist infolge der Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung nicht zu erwarten.

Die Hauptaktionärin hat die langfristige strategische Bedeutung der Wolford AG betont und bestätigt, dass die Gesellschaft weiterhin finanziell unterstützt wird, unter anderem mittels Gesellschafterdarlehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, die Durchführungsfrist verstreichen zu lassen und die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.

Der Vorstand wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, den Kapitalerhöhungsbeschluss zu widerrufen.

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