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Dienstag, 6. Januar 2026
BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien
Der Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Rückkaufangebot zum Erwerb von insgesamt bis zu 60.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der BAVARIA Industries Group AG (nachfolgend "BAVARIA Industries Group-Aktien") ISIN DE0002605557 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 90 je Aktie beschlossen.
Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom 9. Januar 2026 bis zum 30. Januar 2026 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 60.000 Stück Aktien zum Preis von EUR 90 verkauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 60.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien, was ca. 1,28 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.
Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
BAVARIA Industries Group AG
Michael Schwarz
info@baikap.de
T. 089-7298967-0
VIB Vermögen AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Neuburg a. d. Donau, 06. Januar 2026. Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, lädt ihre Aktionäre für den 12. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der VIB veröffentlicht worden. Anlass ist vornehmlich die Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem zwischen der Gesellschaft und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB").
Die im BGAV VIB vorgesehene angemessene Ausgleichszahlung und das Umtauschverhältnis für die Abfindung der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen Gewährung von BRANICKS-Aktien auf Basis des von beiden Gesellschaften gemeinsam veranlassten Bewertungsgutachtens wurden heute von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.
Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht die VIB auf ihrer Internetseite unter https://vib-ag.de/investor-relations/.
Über die VIB Vermögen AG:
Die VIB Vermögen AG ist eine auf die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung von modernen und nachhaltig profitablen Gewerbeimmobilien spezialisierte mittelständische Gesellschaft, die seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig ist. Der Fokus liegt dabei auf Immobilien aus den Assetklassen Logistik & Light Industrial sowie Büro. Seit 2005 notieren die Aktien der VIB an den Börsen München (m:access) und Frankfurt (Open Market).
Das breit angelegte Geschäftsmodell der VIB umfasst neben Direkterwerben auch das komplette Spektrum von Eigenentwicklungen und Nachverdichtungen, im Rahmen eines 360 Grad Ansatzes: Zum einen erwirbt die VIB Vermögen AG bereits vermietete Immobilien, zum anderen entwickelt sie von Grund auf neue Immobilien, um diese dauerhaft in den eigenen Bestand zu übernehmen und daraus Mieterlöse zu erzielen. Gleichzeitig gehören Verkäufe zur Gesamtstrategie. Zudem bietet die VIB umfassende Dienstleistungen und Lösungen im Bereich des Immobilienmanagements für institutionelle Investoren an und ist an Gesellschaften mit Immobilienvermögen beteiligt.
Montag, 5. Januar 2026
Hamburger Hafen und Logistik AG: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der HHLA
Hamburg, 05. Januar 2026 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) hat dem Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) (ISIN: DE000A0S8488) heute mitgeteilt, dass sie die Übertragung der A-Aktien der Minderheitsaktionäre der HHLA auf die PoH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) anstrebt. Die PoH, deren Anteile von der Freien und Hansestadt Hamburg und der MSC Group gehalten werden, hält mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a AktG.
Die Höhe der Barabfindung wird nun durch die PoH auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird zudem durch einen gerichtlich bestellten Prüfer geprüft. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.
iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG): Kapitalherabsetzung und Umfirmierung zu iFunded AG im Handelsregister eingetragen
Berlin, 5. Januar 2026 – Die Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) vom 26. September 2025 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 8.732.294,00 auf EUR 2.183.073,00 nach §§ 222 ff. AktG beschlossen.
Die Kapitalherabsetzung wurde am 2. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und ist damit rechtlich wirksam.
Die technische Umsetzung der Kapitalherabsetzung, insbesondere die Aktienzusammenlegung, erfolgt zeitnah.
Auf derselben Hauptversammlung wurde zudem die Umfirmierung der Gesellschaft von PlanetHome Investment AG in iFunded AG beschlossen. Auch diese Änderung ist inzwischen im Handelsregister eingetragen.
Samstag, 3. Januar 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, Squeeze-out erwartet
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, Hauptversammlung am 12. Februar 2026
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
- Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt
Freitag, 2. Januar 2026
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.12.2025
Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2025
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt
unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per
31.12.2025 3,39 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,42 Euro
notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,61 % unter dem
Inventarwert vom 31.12.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier
ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert.
Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der
Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025
sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.
Rocket Internet SE: In einem offenen Brief
an die Organe von Rocket Internet sowie an den Wirtschaftsprüfer EY
kritisieren wir die Bewertungspraktiken bei den nicht notierten
Beteiligungen und die daraus resultierenden hohen Abschreibungen im
Geschäftsjahr 2024. Außerdem machten wir auch auf die jüngsten (teils
sehr) positiven Entwicklungen bei Beteiligungen wie SumUp, Canva, SpaceX
und besonders Kalshi aufmerksam.
Weleda AG: Im aktuellen Aktionärsbrief, der am 15.12.2025 erschien,
stellte die Geschäftsleitung von Weleda den starken Beitrag der neu
eingeführten Produkte zum Umsatzwachstum 2025 heraus. Das Wachstum in
der Kernregion DACH konnte gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert
werden. Für das Jahr 2026 wurde die Markteinführung von
Nahrungsergänzungsmitteln angekündigt.
Energiekontor AG: Der deutsche Projektentwickler und Betreiber von Wind-
und Solarparks bestätigte die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr
2025. Es wird ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 30-40 Mio. EUR
erwartet.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Neuburg a. d. Donau, 2. Januar 2026
Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), und die VIB Vermögen AG ("VIB"), ISIN: DE000A2YPDD0 beabsichtigen, wie am 30. Oktober 2025 angekündigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen ("BGAV VIB").
DIC REI KGaA und VIB haben sich nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters und mit Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, in dem BGAV VIB den außenstehenden Aktionären der VIB eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der BRANICKS je Aktie der VIB anzubieten. Darüber hinaus haben sich DIC REI KGaA und VIB mit Zustimmung ihres jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der VIB für die Dauer des BGAV VIB eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.
Der BGAV VIB bedarf zu dessen Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, welche für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist, und der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, welche beide in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen sowie der Eintragung in das Handelsregister der VIB. Zur Schaffung der neuen Aktien der BRANICKS, die den außenstehenden Aktionären der VIB für den Fall der Annahme der angebotenen Abfindung zu gewähren sind, wird der Hauptversammlung der BRANICKS im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung, welche für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals vorgeschlagen.
Darüber hinaus beabsichtigen die DIC REI KGaA und BRANICKS den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG mit BRANICKS als herrschendem Unternehmen und DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen.
Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der BRANICKS mit weiteren Details zur Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals sollen jeweils in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Branicks Group AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG sowie die Höhe der Abfindung in Branicks-Aktien und fester Ausgleichszahlung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt, 2. Januar 2026 –– Wie am 30. Oktober 2025 angekündigt beabsichtigen die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, und die VIB Vermögen AG („VIB“) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen („BGAV“ oder „Vertrag“).
In dem BGAV soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrags eine jährliche feste Ausgleichszahlung gewährt werden. Außerdem soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von Aktien der Branicks vorsehen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der VIB in dem BGAV eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB anzubieten. Des Weiteren haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte geeinigt, dass in dem BGAV eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr an die außenstehenden Aktionäre der VIB vorgesehen werden soll. Zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen der DIC REI KGaA aus dem BGAV beabsichtigt Branicks, eine Patronatserklärung abzugeben. Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.
Der BGAV bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, die für den 12. Februar 2026 geplant ist, der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, die beide in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen, sowie der Eintragung im Handelsregister der VIB.
Zur Schaffung der Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV angebotenen Abfindung entscheiden, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen, der Hauptversammlung der Branicks, die für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien vorzuschlagen, das entspricht 60 % des derzeitigen Grundkapitals. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen die Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV bestimmten bzw. nach dessen Maßgabe angepassten Umtauschverhältnis durch außenstehende Aktionäre der VIB, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Auf Basis des im BGAV vereinbarten Umtauschverhältnisses von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB bedeutete dies eine Ausgabe neuer Aktien im Umfang von maximal rund 51,7 % des derzeitigen Grundkapitals, wenn das Abfindungsangebot für alle Aktien außenstehender Aktionäre angenommen wird.
Branicks und DIC REI KGaA beabsichtigen außerdem den Abschluss eines weiteren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Branicks als herrschendem und der DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen („Weiterer BGAV“). Mangels außenstehender Aktionäre enthält der Weitere BGAV weder Ausgleichs- noch Abfindungsregelungen. Der Weitere BGAV soll ebenfalls der für den 13. Februar 2026 geplanten Hauptversammlung der Branicks zur Zustimmung vorgelegt werden und wird erst mit Eintragung in das Handelsregister der DIC REI KGaA wirksam. Die im Zusammenhang mit dem BGAV zwischen DIC REI KGaA und VIB von Branicks beabsichtigte Patronatserklärung greift für solche Zeiträume nicht, während derer der Weitere BGAV wirksam besteht.
Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der VIB und der Branicks sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Samstag, 27. Dezember 2025
HEUKING berät Solarpark Blautal GmbH beim Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an Ardian
Ein HEUKING-Team um die M&A-Anwälte Boris Dürr und Marcel Greubel hat die Solarpark Blautal GmbH („SPB“) beim Verkauf ihre 90%-Beteiligung an der börsennotierten centrotherm international AG („centrotherm“) an den Private Equity-Investor Ardian umfassend rechtlich beraten. Ardian erwirbt die Mehrheitsbeteiligung an centrotherm mittels der innovativen, auf Investments in der Halbleiterindustrie spezialisierten Private-Equity-Plattform Ardian Semiconductor. Im Rahmen des Verkaufs wird die SPB einen relevanten Teil ihres Veräußerungserlöses reinvestieren und bleibt dadurch mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt. Die Transaktion wurde nach entsprechender Kartellfreigabe am 17. Dezember 2025 vollzogen. Über weitere Einzelheiten, insbesondere den Kaufpreis, wurde Stillschweigen vereinbart.
Die centrotherm-Gruppe ist ein führender, global agierender Technologierkonzern, der sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Hochtemperatur-Prozessanlagen spezialisiert hat und über eine langjährige Historie als Zulieferer sowohl für die Halbleiter- als auch die Photovoltaikindustrie verfügt. Mit über 700 Mitarbeitern und Standorten in den USA, Frankreich, China, Indien, Japan, Süd-Korea und weiteren Ländern, erwirtschaftete die centrotherm-Gruppe im Jahre 2024 einen Umsatz von ca. 240 Mio. Euro und ein EBITDA von rund 40 Mio. Euro. Die Aktien der centrotherm werden an der Frankfurter Börse gehandelt.
Solarpark Blautal GmbH ist eine mehrheitlich von der Gründerfamilie Hartung gehaltene Beteiligungsgesellschaft. Die Familie Hartung hatte das Unternehmen centrotherm vor über 70 Jahren gegründet und im Jahr 2007 an die Börse gebracht.
Ardian ist einer der weltweit führenden unabhängigen Private Equity Investoren mit Hauptsitz in Paris und einem verwalteten Vermögen in Höhe von rund 192 Milliarden US-Dollar. Ardian Semiconductor wurde auf Basis einer exklusiven Partnerschaft mit Silian Partners gegründet, einem Team von anerkannten Experten aus der Halbleiterindustrie.
Berater Solarpark Blautal GmbH
HEUKING:
Boris Dürr, (Federführung Gesamttransaktion,),
Marcel Greubel, (Federführung; beide M&A),
Dr. Sebastian Pollmeier, (Gesellschaftsrecht/M&A),
Marilena Schöck,
Felix Noack, (beide M&A),
Markus Joachimsthaler, LL.M. (Kapitalmarktrecht),
Peter M. Schäffler, (Steuerrecht),
Astrid Wellhöner, LL.M. Eur. (Arbeitsrecht),
Dr. Reinhard Siegert,
Dr. Ruth Jungkind, (beide Kartellrecht), alle München,
Dr. Bodo Dehne, (Investitionskontrollrecht), Düsseldorf,
Steffen Wilberg, (Immobilienrecht), München,
Dr. Julia Mattes, (Markenrecht), München
Anmerkung der Redaktion:
Das Transaktionsvehikel Centrotherm AcquiCo AG hat kürzlich ein Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG übermittelt.
Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1
Freitag, 26. Dezember 2025
Heuking zu "Standortförderungsgesetz (StoFöG): Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Neuerungen"
"Das StoFöG ordnet zudem das Delisting-Regime neu. Der Wechsel vom regulierten Markt in ein KMU-Wachstumssegment (und das heißt in Deutschland faktisch Scale) ist künftig ohne Durchführung eines Delisting-Erwerbsangebots zulässig. Weiterhin werden Delistings aus einem KMU-Wachstumsmarkt den Delistings aus regulierten Märkten gleichgestellt und erfordern ein von der BaFin geprüftes Erwerbsangebot, das Anlegern ein Ausscheiden gegen Abfindung ermöglicht. Uplistings in den regulierten Markt bleiben hingegen angebotspflichtfrei."
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, Squeeze-out erwartet
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
- Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt
Mittwoch, 24. Dezember 2025
centrotherm international AG: Bekanntmachung Mehrheitsbeteiligung
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2025
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Anmerkung der Redaktion:
Die Centrotherm AcquiCo AG hat kürzlich ein Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG übermittelt.
Dienstag, 23. Dezember 2025
NanoFocus AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Handelsregister eingetragen – Auszahlung der Barabfindung per 30. Dezember 2025
Oberhausen, 22. Dezember 2025 – Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 12. November 2025 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Carl Mahr Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je Aktie wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen.
Der börsliche Handel der Aktien der NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) an der Börse München und der Börse Berlin wird daraufhin zum 22. Dezember 2025 eingestellt.
Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags soll mit Valuta zum 30. Dezember 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat der NanoFocus AG danken allen bisherigen Aktionärinnen und Aktionären herzlich für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung. Mit der künftig verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen für Innovation und Wachstum, die wir gemeinsam nutzen wollen, um die Zukunft unseres Unternehmens erfolgreich zu gestalten.
CLIQ Digital AG: Cliq Digital AG plant Wechsel in das Basic Board des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse
Nach Einstellung des Handels im Scale-Segment können die Aktien der Gesellschaft weiterhin über das elektronische Handelssystem XETRA gehandelt werden. Mit der Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Scale-Segment sollen die Kosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt und damit Ressourcen freigesetzt werden, die bisher durch die zusätzlichen Anforderungen im Scale-Segment gebunden waren. Diese Ressourcen können zukünftig für die operative Entwicklung und das strategische Wachstum der Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Die geplante Kündigung basiert auch auf Überlegungen des deutschen Gesetzgebers, für das Scale-Segment als KMU-Wachstumsmarkt zusätzliche Delisting-Anforderungen einzuführen, die für das Basic Board als nicht-qualifiziertes Freiverkehrssegment nicht gelten würden.
Montag, 22. Dezember 2025
Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG) verzögert sich
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam verzögert sich. Der bislang zuständige Vorsitzende der Handelskammer ist seit geraumer Zeit erkrankt. Der ab dem 1. Januar 2026 zuständige Vorsitzende hat mitgeteilt, die Sache nicht vor dem zweiten Halbjahr 2026 inhaltlich bearbeiten und damit auch nicht vor dem ersten Halbjahr 2027 terminieren zu können.
Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die früheren Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Antragsgegnerin will Konzernprüfungsberichte nicht den Antragstellern zur Verfügung stellen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Hintergrund dieser Vorgehensweise dürften die erheblichen Forderungen der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin sein, die aufgrund des Squeeze-outs wohl endgültig nicht mehr, zumindest nicht mehr in voller Höhe geltend gemacht werden, aber nach Auffassung der Antragsteller natürlich bei der Bewertung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind (laut Pressebericht EUR 1,26 je Aktie zzgl. Zinsen, d.h. deutlich mehr als die angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,66 je Stückaktie der 1st Red AG).
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Freitag, 19. Dezember 2025
EAMD European AeroMarine Drones AG: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.
Corporate News
Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse:
―Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
―Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
―Tagesordnungspunkt 4, Wahl des Abschlussprüfers
―Tagesordnungspunkt 5, Nachwahl zum Aufsichtsrat
wurden Klagen mit dem Antrag erhoben, die vorgenannten Beschlüsse für
nichtig zu erkläre.
Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären wurden
wegen eines Formfehlers bei der Einladung und Durchführung zu der
virtuellen Hauptversammlung am 13.12.2024 seit dem 12.02.2025 vor dem
Landgericht Berlin II - Kammer für Handelssachen 93 - unter dem
Aktenzeichen 93 O 3/25 geführt. Durch die notwendige gerichtliche
Bestellung des Wirtschaftsprüfers aufgrund der Anfechtungsklagen, kam es
zu einer Verspätung bei der Veröffentlichung des geprüften
Jahresabschluss 2024 und daher zu einer Aussetzung des Handels der EAMD
Aktien am Freiverkehr der Düsseldorfer Börse. Die Geschäftsleitung der
Börse hatte den Handel ab 01.10.2025 ausgesetzt, bis zur
Veröffentlichung eines geprüften Jahresabschluss 2024.
Am 16.12.2025 konnte der geprüfte Jahresabschluss 2024 der EAMD auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und daher erfolgte die Handelsaufnahme der EAMD Aktie am 19.12.2025. Darüber hinaus hat das Landgericht Berlin am 11.12.25 die Klage der Kleinaktionäre abgewiesen. Die Klage ist unbegründet. Es liegen weder Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 241 AktG, noch Anfechtungsgründe oder Unwirksamkeitsgründe hinsichtlich der Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 13.12.2024 vor. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die am 12.11.2025 beschlossene Kapitalerhöhung läuft nach Plan. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie und zum Bezugspreis von EUR 8,00 je neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher 108.882 neuen Aktien wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien in Abstimmung mit der Gesellschaft interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen. Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von max. bis zu EUR 0,87 Mio. sollen für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech verwendet werden.
DATAGROUP SE: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG (Mehrheitsbeteiligung)
DATAGROUP SE
Pliezhausen
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
I. Die
1. Dante Beteiligungen SE, mit Sitz in München, Deutschland,
2. Dante HoldCo SE, mit Sitz in München, Deutschland,
3. Dante Lux HoldCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,
4. Dante Lux TopCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,
5. KKR Dante Aggregator L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,
6. KKR Dante Aggregator GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika
7. KKR Europe VI Aggregator Holdings III L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,
8. KKR Europe VI Aggregator Holdings III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
9. KKR European Fund VI (USD) SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,
10. KKR Associates Europe VI SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,
11. KKR Europe VI S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,
12. KKR Europe VI LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
13. KKR Associates Group L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,
14. KKR Associates Group GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
15. K-PEC Dante Aggregator GP Limited, mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,
16. K-PEC Dante LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
17. K-PEC Holdings LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
18. KKR Private Equity Conglomerate LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
19. KKR Group Assets Holdings III L.P., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
20. KKR Group Assets III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
21. KKR Group Partnership L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,
22. KKR Group Holdings Corp., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
23. KKR Group Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
24. KKR & Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
25. KKR Management LLP, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,
26. HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,
27. HHS Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,
28. HHS Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,
29. Hans-Hermann Schaber, wohnhaft in Stuttgart, Deutschland,
haben uns, jeweils einzeln, gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Dante Beteiligungen SE unmittelbar sowie den übrigen Mitteilenden mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehören.
II. Die HHS Beteiligungsgesellschaft mbH hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie nicht mehr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.
Pliezhausen, im Dezember 2025
Datagroup SE
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE
Gräfelfing
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der PharmaSGP Holding SE, Gräfelfing, Landkreis München
- ISIN DE000A2P4LJ5 / WKN A2P4LJ -
Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2025
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bundestag beschließt das Standortfördergesetz
Quelle: Deutscher Bundestag
Allgeier SE: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) / Erwerb eigener Aktien
Der von der Allgeier SE (die „Gesellschaft“) in der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkauf wird ab dem 19. Dezember 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2026 sollen bis zu 575.080 eigene Aktien der Gesellschaft zurückerworben werden, dies entspricht einem Anteil von rund 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 11.501.613,00. Der Rückkauf ist auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt, die einem Gesamtvolumen von höchstens EUR 11 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht. Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juni 2025 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt unter Berücksichtigung der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Del-VO).
Der Rückkauf wird von einer Bank durchgeführt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft (Art. 4 Abs. 2 lit. b) Del-VO). Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juni 2025 darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs nicht um mehr als 10 % überschreiten oder mehr als 25 % unterschreiten. Maßgeblich ist der rechnerische Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Darüber hinaus hat sich die durchführende Bank gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 Del-VO zu beachten. Unter anderem darf gemäß Art. 3 Abs. 2 Del-VO kein Kaufpreis gezahlt werden, der über demjenigen des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Zudem dürfen gemäß Art. 3 Abs. 3 Del-VO an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden.
Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Del-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Allgeier SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Webseite unter www.allgeier.com im Bereich Investor Relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben (Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Del-VO).
Der Rückkauf kann in mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Volumina unter jeweiliger Beachtung der Höchstgrenze der zu erwerbenden Anzahl eigener Aktien durchgeführt werden. Über den Beginn und das Ende entsprechender Tranchen wird der Vorstand der Gesellschaft jeweils im eigenen Ermessen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben entscheiden. Der Beginn einzelner Tranchen wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben jeweils vor deren Beginn ordnungsgemäß bekanntgegeben.
München, den 19. Dezember 2025
Der Vorstand
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat das Schwarzbuch Börse 2025 veröffentlicht. Die neue Ausgabe dokumentiert zentrale Missstände im deutschen Kapitalmarkt und zeigt, wo Anleger heute besonders aufmerksam sein sollten. Das Schwarzbuch beleuchtet Fälle aus verschiedenen Anlageklassen und ordnet sie in das Marktumfeld eines herausfordernden Jahres ein.
Im aktuellen Schwarzbuch Börse gehen wir u.a. auf folgende Fälle ein:
Volkswagen AG: Zehn Jahre Dieselgate
In diesem Jahr jährte sich der VW-Dieselskandal zum zehnten Mal. Und noch immer ist dessen juristische Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2025 nach einer Klage der SdK die frühere Zustimmung der Hauptversammlung zum Deckungsvergleich mit den D&O Versicherungen wegen nicht ordnungsgemäßer Angabe des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung für nichtig erklärt und die Haftungsvergleiche mit den Herren Dr. Winterkorn und Stadler im Dieselkomplex zur erneuten Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen. Der BGH hat mit der Entscheidung die Informationsrechte der Aktionäre klargestellt und die Transparenz gestärkt.
Wirecard AG: Auch bei der Aufarbeitung des Skandals droht ein Versagen der Institutionen
Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zieht sich ebenfalls nun schon viele Jahre hin. Erst haben die deutschen Institutionen bei der Verhinderung des Wirecard-Skandals versagt und nun drängt sich der Eindruck auf, dass sich dies bei der Aufarbeitung des Skandals fortsetzt. Für Ernüchterung sorgte in diesem Jahr ein Urteil des BGH, wonach geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln sind, selbst wenn sie Opfer mutmaßlich krimineller Bilanzfälschung wurden. Damit gehen die Anleger bei der Verteilung der Insolvenzmasse praktisch leer aus. Parallel verzögern sich Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY teils um Jahre, da noch immer kein Gericht inhaltlich darüber befunden hat, ob Prüfungsfehler seitens EY vorlagen.
Vorsicht Falle: Der große Scam in den sozialen Medien
Ein weiteres Kapitel des Schwarzbuch Börse 2025 widmet sich den Risiken von Anlageempfehlungen in sozialen Netzwerken von selbst erklärten Finanzexperten und gefälschten Profilen von Prominenten. Manipulierte Erfolgsdarstellungen und aggressive Empfehlungen in geschlossenen Chatgruppen führen tausende Kleinanleger in unseriöse Krypto- oder Schneeballsysteme. Die SdK fordert umfassendere Präventionsarbeit sowie eine deutliche Stärkung finanzieller Bildung, um die Schäden durch Anlagebetrug zu minimieren.
Risiko Staatsanleihen: Auf dem Weg in die Schuldenspirale
Auch Staatsanleihen stehen im Fokus des diesjährigen Schwarzbuch Börse. Steigende Schulden, auf Kante genähte Haushalte und eine schwache Wirtschaft erhöhen die Risiken dieser lange als „sichere Bank“ geltende Anlageklasse. Auch Deutschland ist schon lange kein Musterschüler mehr.
Donald Trump: Wo bleibt die Börsenaufsicht SEC?
Und dann ist da noch Donald Trump. Seine wiederholten Äußerungen und politischen Entscheidungen fallen nicht selten zeitlich auffällig mit (passenden) Bewegungen an den Finanzmärkten zusammen. Das weckt den Verdacht, dass Insiderwissen genutzt oder begünstigt wird.
Weitere Schwerpunkte der diesjährigen Schwarzbuch-Ausgabe sind unter anderem das StaRUG-Verfahren bei VARTA, das verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, neue Missstände am Markt der Mittelstandsanleihen, ein böses Erwachen von Immobilieninvestoren am grauen Kapitalmarkt und der Niedergang der BayWa AG, bei der Aufsichtsräte förmlich an ihren Sitzen kleben.
Das Schwarzbuch Börse 2025 steht Mitgliedern der SdK unter www.sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ zum Download bereit. Nichtmitglieder können die digitale Version für 6 Euro und die Printversion für 9,00 Euro (inkl. Versandkosten) per E-Mail an info@sdk.org bestellen.
Über die SdK
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. ist die führende Anlegerschutzvereinigungen Deutschlands. Sie setzt sich für die Rechte von Minderheitsaktionären sowie die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen ein und informiert über ihre Finanzpublikation AnlegerPlus regelmäßig über Entwicklungen am Kapitalmarkt.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, folgt Squeeze-out?
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
Donnerstag, 18. Dezember 2025
Befreiung der Global Founders GmbH u.a. von der Verpflichtung, ein Übernahmeangebot für Aktien der Westwing Group SE zu unterbreiten
des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 3. Dezember 2025
über
die Befreiung nach § 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG
in Bezug auf die Westwing Group SE, Berlin
Die nachfolgende Veröffentlichung wurde der Rocket Internet SE von den Antragstellern des Bescheides über die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots in dem veröffentlichten Wortlaut übermittelt. Die Rocket Internet SE trägt keine Verantwortung für den Inhalt des Nichtberücksichtigungsbescheids bzw. den veröffentlichten Text.
* * *
Mit Bescheid vom 3. Dezember 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf den Antrag
der Global Founders GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 1)“), der Rocata GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 2)“) und der Zerena GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 3)“, und, gemeinsam mit der Antragstellerin zu 1) und der Antragstellerin zu 2), die „Antragsteller“)
die Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Westwing Group SE mit Sitz in Berlin zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:
- Für den Fall, dass die Antragsteller die Kontrolle über die Westwing Group SE, Berlin, durch Einziehung von eigenen Aktien seitens der Westwing Group SE erlangen, werden die Antragsteller jeweils gemäß § 9 Satz 1 Nr. 5 WpÜG-AngebV, § 37 WpÜG von den Verpflichtungen befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die Westwing Group SE, Berlin, zu veröffentlichen und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die vorgenannte Gesellschaft der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
- Die Befreiung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG) für den Fall, dass die Antragsteller eigene oder ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnende Stimmrechte von 30 % oder mehr an der Westwing Group SE, Berlin, ausüben.
- Die Befreiung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG) für den Fall, dass die Antragsteller so viele Aktien an der Westwing Group SE halten oder ihnen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, dass trotz einer Ausübung von Stimmrechten von 30 % minus einer Aktie am jeweils ausstehenden Grundkapital der Westwing Group SE unter Abzug der Stimmrechte, die die Antragsteller gemäß Ziffer 2 des Tenors nicht ausüben dürfen, dies dazu führt, dass die Antragsteller 50 % plus einer Aktie des stimmberechtigten Kapitals an der Westwing Group SE vertreten.
- Die Befreiung ergeht ferner mit der Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), dass die Antragsteller der BaFin das Eintreten folgenden Umstandes unverzüglich mitzuteilen hat:
- die Erlangung der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Westwing Group SE, Berlin, durch die Antragsteller.
- Die Befreiung ergeht mit der weiteren Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), dass die Antragsteller ab dem Erlangen der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Westwing Group SE, Berlin, nach jeder Hauptversammlung der Westwing Group SE, Berlin, die Hauptversammlungsanmeldungen für alle
- eigenen oder ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte,
- sowie Stimmrechte, zu deren Ausübung die Antragsteller bevollmächtigt wurden und
- Stimmrechte, deren Anmeldung von den Antragstellern veranlasst wurden,
soweit in den vorgenannten Fällen Anmeldungen zur Hauptversammlung der Zielgesellschaft erfolgt sind, bei der BaFin vorlegen.
Diese Auflage wird beendet, wenn der Stimmrechtsanteil der Antragsteller an der Westwing Group SE, Berlin, die Kontrollschwelle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG wieder unterschreitet.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen: (...)