Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Hamburg, 05. Januar 2026 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) hat dem Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) (ISIN: DE000A0S8488) heute mitgeteilt, dass sie die Übertragung der A-Aktien der Minderheitsaktionäre der HHLA auf die PoH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) anstrebt. Die PoH, deren Anteile von der Freien und Hansestadt Hamburg und der MSC Group gehalten werden, hält mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a AktG.
Die Höhe der Barabfindung wird nun durch die PoH auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird zudem durch einen gerichtlich bestellten Prüfer geprüft. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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