von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das seit 2018 laufende Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte sich bereits in den letzten Jahren wegen der Blockadehaltung der Antragsgegnerin erheblich verzögert. Mit dem vom Gericht angeordneten Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hatte sich das Gutachten weiter verzögert.
machen."
Hintergrund dieser Vorgehensweise dürften die erheblichen Forderungen der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin sein, die aufgrund des Squeeze-outs wohl endgültig nicht mehr, zumindest nicht mehr in voller Höhe geltend gemacht werden, aber nach Auffassung der Antragsteller natürlich bei der Bewertung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind (laut Pressebericht EUR 1,26 je Aktie zzgl. Zinsen, d.h. deutlich mehr als die angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,66 je Stückaktie der 1st Red AG).
LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen