Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, 21/2507, 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3343) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3348) zur Finanzierbarkeit vor.
Quelle: Deutscher Bundestag
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