In dem Beitrag werden die wesentlichen Neuerungen durch das StoFöG dargestellt, u.a. zum Delisting:
"Das StoFöG ordnet zudem das Delisting-Regime neu. Der Wechsel vom regulierten Markt in ein KMU-Wachstumssegment (und das heißt in Deutschland faktisch Scale) ist künftig ohne Durchführung eines Delisting-Erwerbsangebots zulässig. Weiterhin werden Delistings aus einem KMU-Wachstumsmarkt den Delistings aus regulierten Märkten gleichgestellt und erfordern ein von der BaFin geprüftes Erwerbsangebot, das Anlegern ein Ausscheiden gegen Abfindung ermöglicht. Uplistings in den regulierten Markt bleiben hingegen angebotspflichtfrei."
"Das StoFöG ordnet zudem das Delisting-Regime neu. Der Wechsel vom regulierten Markt in ein KMU-Wachstumssegment (und das heißt in Deutschland faktisch Scale) ist künftig ohne Durchführung eines Delisting-Erwerbsangebots zulässig. Weiterhin werden Delistings aus einem KMU-Wachstumsmarkt den Delistings aus regulierten Märkten gleichgestellt und erfordern ein von der BaFin geprüftes Erwerbsangebot, das Anlegern ein Ausscheiden gegen Abfindung ermöglicht. Uplistings in den regulierten Markt bleiben hingegen angebotspflichtfrei."
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