Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Donnerstag, 19. September 2024
Shareholder Value Beteiligungen AG: Vollzug der Veräußerung eines Aktienpaketes an der SMT Scharf AG
Die Shareholder Value Beteiligungen AG (ISIN: DE000A168205) gibt den Vollzug der Veräußerung eines Aktienpaketes an der SMT Scharf AG bekannt. Über den Abschluss der zugrundeliegenden Vereinbarung hat die Gesellschaft bereits am 1.3.2024 um 10:32 Uhr per Ad-hoc Mitteilung informiert.
Durch den Vollzug des Verkaufs gemeinsam mit anderen Kernaktionären wurden insgesamt ca. 52,66% des Grundkapitals der SMT Scharf AG an die Yankuang Energy Group Company Limited mit Sitz in der Provinz Shandong, China übertragen.
Der Kaufpreis beträgt EUR 11,10 je Aktie vorbehaltlich der ausstehenden Anwendung des in der Ad-hoc-Mitteilung vom 1. März 2024 genannten Anpassungsmechanismus sowie ohne Berücksichtigung interner Kosten der Verkäufer.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Enapter AG: Start der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre am 19. September
- Bezugsverhältnis 14 : 1
- Bezugspreis je neuer Aktie 4,26 Euro
- Neue Aktien ab 01.01.2024 gewinnberechtigt
Hamburg, 18. September 2024. Die Enapter AG (ISIN: DE000A255G02) startet ihre Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht für bestehende Aktionäre am 19.09.2024. Altaktionäre können in der Zeit vom 19.09.2024 bis einschließlich 07.10.2024 neue Aktien beziehen. Der Bezugspreis liegt bei 4,26 Euro je neuer Aktie. Angeboten werden bis zu 1.877.934 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien, sodass sich der Bruttoemissionserlös auf bis zu rd. 8 Mio. Euro beläuft. Das Bezugsverhältnis beträgt 14:1, d.h. für 14 alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden. Der Bezug einer höheren Aktienanzahl ist möglich (Überbezug), ein börslicher Handel der Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien unter identischer ISIN der bestehenden Aktiennotierung erfolgt voraussichtlich am 21.10.2024 an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2024 gewinnberechtigt. Der zu erzielende Emissionserlös soll hauptsächlich für die Finanzierung des Geschäftskapitals für das operative Geschäft sowie allgemeine Verwaltungskosten und andere allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. Bereits zum heutigen Tag liegen Enapter für 2025 und 2026 vertraglich fixierte Bestellungen allein für AEM-Elektrolyseure der Megawattklasse im zweistelligen Millionenbereich vor.
Insgesamt liegen Enapter bereits verpflichtende Zeichnungszusagen von unterschiedlichen Investoren im Volumen von 7 Mio. Euro vor (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 12.09.2024)
Die Kapitalerhöhung wird von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG als Bezugsstelle begleitet. Als Sole Bookrunner der Platzierung fungiert die First Berlin Securities Brokerage.
Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz. Das entsprechende Bezugsangebot steht auf der Website von Enapter in der Rubrik Investor Relations zum Download zur Verfügung.
Über Enapter
Enapter ist ein innovatives Energietechnologieunternehmen, das hocheffiziente Wasserstoffgeneratoren – sogenannte Elektrolyseure – herstellt, um fossile Brennstoffe zu ersetzen und so die Energiewende global voranzutreiben. Die patentierte und bewährte Anionenaustauschmembran-Technologie (AEM) ermöglicht die Serien- und Massenproduktion von kostengünstigen Elektrolyseuren zur Produktion von grünem Wasserstoff in jedem Maßstab und nahezu an jedem Ort der Welt. Die modularen Systeme werden bereits heute weltweit von mehr als 340 Kunden in über 50 Ländern, unter anderem in den Bereichen Energie, Mobilität, Industrie, Heizung und Telekommunikation, eingesetzt. Die Enapter Gruppe hat ihren Hauptsitz in Deutschland und einen R&D und Produktionsstandort in Italien.
Die Enapter AG ist im regulierten Markt der Börsen Frankfurt und Hamburg gelistet, ISIN: DE000A255G02.
Mittwoch, 18. September 2024
alstria office REIT-AG: Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs für Aktien der Minderheitsaktionäre, Änderung Investorenvereinbarung, Verlust REIT-Status zum Jahresende 2024
Hamburg, 18. September 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand von alstria heute ein Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation (der “Mehrheitsaktionär”), gemäß §§ 327a ff. AktG erhalten hat. Danach soll die Hauptversammlung der alstria die Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre auf die BPG Holdings Bermuda Limited oder einer ihrer Tochtergesellschaften gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (aktienrechtlicher Squeeze Out). Die Höhe der Barabfindung wird, sobald diese festgelegt ist, mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im ersten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.
Der Mehrheitsaktionär hält unmittelbar keine Aktien an der alstria. Durch Zurechnung von Aktien, die von anderen Aktionären gehalten werden, beläuft sich die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs auf insgesamt 95,37 %.
Darüber hinaus gibt die Gesellschaft bekannt, dass sie heute mit den von dem Mehrheitsaktionär kontrollierten Gesellschaften Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P. (Bermuda) eine Änderungsvereinbarung (die „Änderungsvereinbarung“) zu der im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im November 2021 unterzeichneten Investorenvereinbarung (die „Investorenvereinbarung“) abgeschlossen hat. Die Änderungsvereinbarung ermöglicht es dem Mehrheitsaktionär bzw. einer seiner Tochtergesellschaften, einen Squeeze Out bereits vor dem Ende der Laufzeit der Investorenvereinbarung im Februar 2025 einzuleiten. Im Gegenzug verpflichten sich Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P., die Gesellschaft von möglichen negativen finanziellen Auswirkungen durch Entschädigungszahlungen freizustellen, die sich aus der Verpflichtung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Entschädigung der Minderheitsaktionäre im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung bei Verlust des REIT-Status der Gesellschaft ergeben können.
Vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen Squeeze Outs, wird alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und wird daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren, da durch den Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigung entspricht dem – etwaigen – Ausschüttungsnachteil, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REITG entsteht, und wird verbindlich für die Aktionäre bestimmt durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer. Auf Antrag des Vorstands hat das IDW einen Wirtschaftsprüfer für das Prüfungsverfahren bestimmt.
Die wichtigste finanzielle Auswirkung des Verlusts des REIT-Status ist die Buchung einer nicht zahlungswirksamen latenten Steuerverbindlichkeit in der Bilanz der Gesellschaft zum nächsten Bilanzstichtag. Dies wird zu einem entsprechenden nicht zahlungswirksamen Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft führen. Auf Grundlage der Gesellschaft aktuell vorliegenden Informationen, ist zu erwarten, dass der Wert zwischen mindestens EUR 150 Mio. (unter der Annahme, dass eine Entlastung von der Gewerbesteuer erfolgt) und maximal EUR 400 Mio. (unter der Annahme, dass keine Entlastung von der Gewerbesteuer erfolgt) liegen wird. Der endgültige Wert der latenten Steuerverbindlichkeit für das Geschäftsjahr 2024 wird erst nach der Vermögensbewertung des Immobilienportfolios der alstria zum Bilanzstichtag genau bekannt sein
Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen durch den Verlust des REIT-Status sind zu finden in alstria’s Halbjahresfinanzbericht unter den Angaben zu Eventualverbindlichkeiten (Seite 24 des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024, zu finden unter https://alstria.de/investoren/#berichte).
Vonovia SE: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
Bochum, 18. September 2024
Vonovia SE („Vonovia“) und Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen“) sind am heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia als herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von Vonovia gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden Vonovia und Deutsche Wohnen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festlegen.
Vonovia geht davon aus, dass außerordentliche Hauptversammlungen von Vonovia und Deutsche Wohnen im Dezember 2024 um die erforderliche Zustimmung zu diesem Vertrag gebeten werden.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK kündigt Sonderprüfungsantrag zur Hauptversammlung der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA an und lädt zur Infoveranstaltung ein
Im Sinne der Aufrechterhaltung einer uneingeschränkten Willensbildung der Aktionäre im Vorfeld zur Hauptversammlung lädt die SdK für Freitag, den 20.09.2024, um 18:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird die SdK ihre vorbereiteten Initiativen und Anträge mit Blick auf die bevorstehende Hauptversammlung vorstellen. Ferner werden weitere Aktionäre zu Wort kommen, die auch bereits Gegenanträge eingereicht haben. Ausklingend wird in gemütlicher virtueller Stammtisch-Atmosphäre über allerlei Themen, wie Portfolioentwicklung und Net Asset Value (NAV), miteinander diskutiert.
Die Veranstaltung ist ausschließlich für SdK-Mitglieder. Es ist jedoch beabsichtigt, im Nachgang einzelne Passagen auf dem SdK-YouTube-Kanal „SdK – Die Anlegergemeinschaft“ zu veröffentlichen, wo nun auch bereits ein kleiner Trailer mit allen weiteren Informationen zur Anmeldung einsehbar ist: https://youtu.be/FGWpdUtCcVA
Hinweis: Die SdK hält Aktien der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA!
VARTA AG: VARTA AG gibt Ergänzung des Sanierungskonzepts und kommerzielle Einigung über Brückenfinanzierung bekannt
Ellwangen, 18. September 2024 ‑ Die VARTA AG teilt mit, dass sie sich heute mit nahezu allen Konsortialkreditgebern sowie einer vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der VARTA AG kontrollierten Gesellschaft („MT InvestCo“) und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“) auf eine Ergänzung zu der am 17. August 2024 veröffentlichten kommerziellen Einigung über ein Sanierungskonzept geeinigt hat. Das ergänzte Sanierungskonzept entspricht strukturell im Wesentlichen dem Sanierungskonzept vom 17. August 2024 und enthält zusätzlich ein verbessertes Angebot an die Schuldscheindarlehensgläubiger, an einer einvernehmlichen Restrukturierung der VARTA AG im Rahmen des angezeigten Restrukturierungsvorhabens unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) teilzunehmen. Insgesamt soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast nunmehr von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden. Wie bisher ist die gleichzeitige Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro zur Deckung des Liquiditätsbedarfs vorgesehen. Zudem sollen Forderungen von Schuldscheindarlehensgläubigern i.H.v. 25 Mio. Euro den werthaltigen garantiebesicherten Forderungen der Konsortialkreditgeber im Rang gleich stehen. Außerdem wurde das bereits vereinbarte Wertaufholungsinstrument für die von dem Schuldenschnitt betroffenen Finanzierer nach dem Sanierungszeitraum angepasst. Ein Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger hat Interesse an diesem Angebot bekundet.
Das Sanierungskonzept sieht weiterhin eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der VARTA AG auf 0 Euro vor, die zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der VARTA AG und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der VARTA AG führt, in Kombination mit einer anschließenden Kapitalerhöhung durch die MT InvestCo und Porsche.
Auf Grundlage des ergänzten Sanierungskonzepts hat die VARTA AG heute eine Einigung über den im Wesentlichen finalen Entwurf eines angepassten Restrukturierungs-Term Sheets mit nahezu allen Konsortialkreditgebern sowie der MT InvestCo und Porsche erzielt.
Die VARTA AG wird mit den vorgenannten Konsortialkreditgebern sowie weiteren relevanten Beteiligten ein Lock-Up-Agreement abschließen, das u.a. eine Verpflichtung der unterzeichnenden Konsortialkreditgeber vorsehen wird, die Restrukturierung der VARTA AG im Rahmen des angezeigten Restrukturierungsvorhabens unter Anwendung des StaRUG zu unterstützen. MT InvestCo und Porsche werden mit der VARTA AG eine Investorenvereinbarung ähnlichen Inhalts abschließen. Auf der Grundlage des abgestimmten Entwurfs des Restrukturierungs-Term Sheets wird die VARTA AG den Restrukturierungsplan fertigstellen, nach Abschluss des Lock-Up-Agreements und der Investorenvereinbarung beim Restrukturierungsgericht einreichen und einen Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragen.
Zudem wurde eine grundsätzliche Einigung über die Bereitstellung einer kurzfristigen Brückenfinanzierung in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro durch einen Teil der Konsortialkreditgeber erreicht, die die Finanzierung der Gesellschaft bis zum Abschluss des StaRUG-Verfahrens absichern soll.
Die Einigung über das Restrukturierungs-Term Sheet sowie der Abschluss eines Lock-Up-Agreements, der Investorenvereinbarung und der Brückenfinanzierung stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Beteiligten und der Abstimmung der finalen Dokumentation.
Aufgrund der inhaltlichen Einigung mit den Konsortialkreditgebern und der MT InvestCo und von Porsche als Investoren sowie des bekundeten Interesses der Schuldscheindarlehensgläubiger an dem verbesserten Restrukturierungsangebot geht der Vorstand der VARTA AG davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert sind.
Petrus hält nunmehr mehr als 10 Prozent an der IMMOFINANZ
1,37 % werden von Petrus direkt in Aktien gehalten, weitere 9,12 % über Instrumente.
Crealogix Holding AG: Kraftloserklärung der restlichen sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Crealogix Holding AG und Sistierung des Handels
SIX Exchange Regulation AG bestimmt letzten Handelstag und Dekotierungsdatum
Crealogix Holding AG (Crealogix) hat heute bekannt gegeben, dass das Handelsgericht des Kantons Zürich alle restlichen sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Crealogix mit einem Nennwert von je CHF 8.00 (je eine „Crealogix-Aktie“) kraftlos erklärt hat. Der Entscheid des Handelsgerichts ist rechtskräftig und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und in der Neuen Zürcher Zeitung durch das Handelsgericht publiziert.
Crealogix hat heute ausserdem bekannt gegeben, dass die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag an und das Dekotierungsdatum der Crealogix Aktien von der SIX Swiss Exchange wie folgt festgelegt hat:
Letzter Handelstag: 7. November 2024
Dekotierungsdatum: 8. November 2024
Infolge der Kraftloserklärung der restlichen sich im Publikum befindenden Crealogix-Aktien durch das Handelsgericht hat jeder Inhaber von kraftloserklärten Crealogix-Aktien Anspruch auf eine Entschädigung von CHF 60 in bar pro kraftloserklärter Crealogix-Aktie. Der vorgesehene Zeitpunkt für die Auszahlung dieser Entschädigung gegen Lieferung der kraftloserklärten Crealogix-Aktien ist der 25. September 2024. Im Zusammenhang mit der Auszahlung dieser Entschädigung ist vorgesehen, den Handel mit Crealogix Aktien an der SIX Swiss Exchange an den folgenden Daten zu sistieren: 23. September 2024, 24. September 2024 und 25. September 2024.
Dienstag, 17. September 2024
DFV Deutsche Familienversicherung AG stärkt Wirtschaftlichkeit und Flexibilität
Beendigung des Handels der Aktie an Frankfurter Wertpapierbörse – Haron Holding S.A. macht freiwilliges Übernahme- und Delistingangebot
Frankfurt am Main, 17. September 2024 – Am heutigen Tag haben die DFV Deutsche Familienversicherung AG und die Haron Holding S.A. eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, in der sich die Haron Holding S.A. verpflichtet hat, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich Euro 6,60 zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche Angebotspreis. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung wiederrum verpflichtet, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG möchte in Zukunft strategisch flexibler und freier in unternehmerisch wichtigen Entscheidungen agieren können und zugleich durch den Widerruf der Börsenzulassung jährlich rund EUR 2,5 Mio. einsparen. Außerdem wird durch das Delisting u.a. die Verwaltung erheblich von Berichtspflichten, die keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der DFV Deutsche Familienversicherung AG leisten, entlastet. Die durch diesen Schritt frei werdenden Ressourcen sollen zusätzlich in die Fortsetzung der Unternehmensstrategie des profitablen Wachstums gesteckt werden.
Die Zulassung der Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG zum Handel am regulierten Markt ist für die DFV Deutsche Familienversicherung AG mit erheblichen finanziellen und personellen Belastungen verbunden, die zudem zu Lasten des Tagesgeschäfts gehen. Hierzu zählen umfangreiche Berichtspflichten, zeitlich herausfordernde Veröffentlichungserfordernisse und die zusätzlich nach den internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellenden Abschlüsse.
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG strebt an – soweit möglich – einen wirksamen Widerruf der Zulassung ihrer Aktien noch im Kalenderjahr 2024 zu erreichen.
DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse
Frankfurt am Main, 17. September 2024 – Der Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, (ISIN: DE000A2NBVD5, die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu beantragen und in diesem Zusammenhang eine Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A. („Haron Holding“), Luxemburg, abzuschließen.
Um das Delisting zu ermöglichen, haben die Gesellschaft und die Haron Holding heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Haron Holding verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich EUR 6,60 zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche Angebotspreis.
Übernahmeangebot für Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG
Bieterin:
Haron Holding S.A. (société anonyme)
16, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Großherzogtum Luxemburg
eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés; R.C.S.) Luxemburg unter B245160
Zielgesellschaft:
DFV Deutsche Familienversicherung AG (Aktiengesellschaft)
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 78012
Inhaberaktien: WKN A2NBVD, ISIN DE000A2NBVD5
Angaben der Bieterin:
Die Haron Holding S.A. (die „Bieterin“) mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg hat am heutigen Tag, dem 17. September 2024, entschieden, den Aktionären der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland (die „Zielgesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots (das „Angebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie (die „DFV-Aktien“), die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in bar von voraussichtlich EUR 6,60 je Aktie (der „Voraussichtliche Angebotspreis“) zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem Voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgültige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der Voraussichtliche Angebotspreis.
Die Bieterin hat mit der Zielgesellschaft heute eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft gegenüber der Bieterin verpflichtet, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, bereits vor Ablauf der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist des Angebots, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der DFV-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (Prime Standard) (sog. Delisting) zu stellen.
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Veröffentlichung weiterer das Angebot betreffender Informationen im Internet wird unter www.haron-pe.com erfolgen.
Weitere Informationen:
Die Bieterin ist eine mittelbare Holding-Gesellschaft von Luca Pesarini, Schuttrange, Großherzogtum Luxemburg. Die Bieterin hält bereits unmittelbar 1.358.536 von insgesamt 14.587.780 der DFV-Aktien. Dies entspricht rund 9,31 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Luca Pesarini, dem diese Aktien nach § 34 Wertpapierhandelsgesetz zugerechnet werden, hält selbst unmittelbar weitere 2.288.748 DFV-Aktien. Dies entspricht rund 15,69 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Die Bieterin hat mit verschiedenen Großaktionären der Zielgesellschaft, nämlich Luca Pesarini, der SK-Beteiligungen GmbH, die von Herrn Stefan Knoll, dem Vorstandvorsitzenden der Zielgesellschaft, kontrolliert wird, Annett Vogel, Georg Glatzel, handelnd als Nachlassverwalter für Elias und Noah Vogel, sowie der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH handelnd für ein Spezial-Investmentvermögen, dessen Anteile sämtlich von der VPV Lebensversicherungs-AG gehalten werden, Vereinbarungen geschlossen, dass für die von diesen Aktionären jeweils gehaltenen DFV-Aktien das Angebot nicht angenommen wird (die „Nichtandienungsvereinbarungen“). Die Nichtandienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 10.012.245 DFV-Aktien und deren Einhaltung ist durch Depotsperrvereinbarungen zusätzlich sichergestellt.
Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 hielt die DFV Deutsche Familienversicherung AG zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DFV-Aktien. Inhabern von DFV-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar DFV-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden ggf. auf www.haron-pe.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.
Munsbach, Großherzogtum Luxemburg, den 17. September 2024
Haron Holding S.A.
Squeeze-out bei der EQS Group AG eingetragen
Montag, 16. September 2024
Aufspaltung der Axel Springer SE? – Nunmehrige Bewertung doppelt so hoch wie bei dem Squeeze-out
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei dem auf der ordentlichen Hauptversammlung des Medienkonzerns Axel Springer SE am 26. November 2020 beschlossenen Squeeze-out wurde das Unternehmen mit EUR 6,5 Milliarden bewertet. Damals wurden die Springer-Aktien vorübergehend in dem Transaktionsvehikel Traviata B.V. gebündelt, um den Ausschluss der Minderheitsaktionäre durchführen zu können. Die Antragsgegnerin hielt nämlich weniger als 50 % der Springer-Aktien (laut Mitteilung der Gesellschaft vom 23. Februar 2021 rund 48,5 %) und kam nur über sog. Wertpapierleihverträge zu einem für einen aktienrechtlichen Squeeze-out erforderlichen Anteil von mehr als 95 %. Nach dem im Jahr 2021 durchgeführte Squeeze-out wurden die Aktien wieder aufgeteilt.
Die "Ehe" zwischen den Altaktionären und den Private-Equity-Investoren
dürfte nun wieder aufgelöst werden. So verdichten sich laut Financial Times die
Gerüchte um eine mögliche Aufspaltung der Axel Springer SE. Am Donnerstag soll der
Aufsichtsrat des Medienkonzerns über eine mögliche Trennung von
Anzeigengeschäft und Medienaktivitäten beraten.
Die Aufteilung erfolgt wohl entlang der Interessen der
Partner. Demnach sollen der US-amerikanische Private-Equity-Investor KKR und
der kanadische Pensionsfonds CPPIB die Kontrolle über das profitable digitale
Kleinanzeigengeschäft bekommen. Ein Minderheitsanteil soll bei Springer-Chef
Mathias Döpfner und Großaktionärin Friede Springer bleiben. Diese wiederum
würden die Mehrheit über Springers (deutlich niedriger bewerteten) Mediengeschäft erhalten.
Derzeit halten Döpfner und Springer jeweils rund 22 Prozent.
KKR hält mehr als 35 Prozent der Aktien und ist damit derzeit der größte
Anteilseigner. CPPIB kommt auf knapp 13 Prozent. Laut Financial Times kommt der
Gesamtkonzern auf eine Bewertung von EUR 13,5 Milliarden (mehr als doppelt so
viel wie die Bewertung beim Squeeze-out).
Allein EUR 10 Milliarden davon mache das als besonders lukrativ
geltende Kleinanzeigengeschäft aus, zu dem die Job-Plattform Stepstone und die
Immobiliensparte Aviv gehören. Zu dem Mediengeschäft gehören neben den
deutschen Zeitungen Bild und Welt auch die US-Medien Politico und Business
Insider.
Insbesondere der deutlich höhere Wert des digitalen Geschäfts war in dem Spruchverfahren bemängelt worden. Der gerichtlich bestellte gemeinsame Vertreter hatte Anfang 2023 von einer der "signifikantesten Fehlbewertungen" im Rahmen von Strukturmaßnahmen der letzten Jahrzehnte gesprochen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_91.html
Spruchverfahren zum Squeeze-out:Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Traviata B.V.
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer PartGmbB, 40545 Düsseldorf
ALBIS Leasing AG: Rolf Hauschildt kündigt Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für Aktien der ALBIS Leasing AG an
Hamburg, 16. September 2024. Herr Rolf Hauschildt (Bieter) hat heute bekannt gegeben, dass er sich am 16. September entschieden hat, den Aktionären der ALBIS Leasing AG (ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) (Zielgesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 (ISIN: DE0006569403) zu erwerben (Übernahmeangebot). Aktuell beabsichtigt der Bieter, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 2,60 je Aktie der Zielgesellschaft in bar anzubieten. Der endgültige Angebotspreis sowie die übrigen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen bleiben der Angebotsunterlage vorbehalten.
Nach den Angaben des Bieters wird das Übernahmeangebot voraussichtlich unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erhöhung der Beteiligung des Bieters im Inhaberkontrollverfahren nicht untersagt und/oder beschränkt.
Der Bieter hält laut eigenen Angaben insgesamt 6.301.855 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Zielgesellschaft. Dies entspricht ca. 29,73 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Die sonstigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden laut Bieter in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch den Bieter eine Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen.
Endor AG: CORSAIR steht kurz vor der Übernahme von Fanatec Sim Racing
Fanatec ist weltweit bekannt dafür, das aufregende Erlebnis des Sim-Racing in viele Haushalte und Rennzentren gebracht und eine große Fangemeinde leidenschaftlicher Anhänger aufgebaut zu haben. Mit hochwertiger Hardware und innovativen Produkten hat Fanatec in der Sim-Racing-Branche Maßstäbe für ein fesselndes Rennerlebnis gesetzt. Zu den spezialisierten Sim-Racing-Produkten gehören Force-Feedback-Lenkräder, Pedale, Schalthebel und komplette Cockpits für PlayStation-, Xbox- und PC-basierte Rennsimulatoren.
Andy Paul, CEO von CORSAIR, äußerte seine Begeisterung über dieses Ereignis: „Wir bewundern die Marke Fanatec seit Langem und freuen uns, diese herausragenden Produkte einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen. Wir sind fest entschlossen, die Produktlinien von Fanatec weiterzuentwickeln und auszubauen, den Kundenservice zu verbessern und die Bedürfnisse der Sim-Racing-Community zu erfüllen. Rennsportbegeisterte können sich auf ein noch intensiveres und realistischeres Sim-Racing-Erlebnis freuen.“
Andres Ruff, CEO der Endor AG, fügte hinzu: „CORSAIR teilt Fanatecs Leidenschaft für Innovation, Qualität und kontinuierliche Weiterentwicklung. CORSAIR wird neue Möglichkeiten für Fanatec eröffnen, das Portfolio weiter auszubauen und noch enger mit der wachsenden Sim-Racing-Community zusammenzuarbeiten.“
CORSAIR plant, erhebliche Investitionen in die Marke Fanatec, ihre Produkte und die weltweite Verfügbarkeit über ihre Vertriebskanäle zu tätigen. Alle bestehenden und zukünftigen Fanatec-Kunden werden von dem erstklassigen Support durch CORSAIR profitieren, einschließlich Garantie und Software-Updates.
CORSAIR und Fanatec teilen das unmittelbare Ziel, während dieses Eigentumswechsels eine pünktliche Lieferung aller Bestellungen sicherzustellen und die Kundenzufriedenheit zu erhalten.
Über CORSAIR
CORSAIR (Nasdaq: CRSR) ist ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von Hochleistungsgeräten und -technologien für Gamer, Content-Ersteller und PC-Enthusiasten. Von preisgekrönten PC-Komponenten und -Peripheriegeräten bis hin zu Premium-Streaming-Geräten und intelligenter Umgebungsbeleuchtung bietet Corsair ein umfassendes Ökosystem an Produkten, die zusammenarbeiten, um jedem, vom Gelegenheitsspieler bis zum engagierten Profi, Höchstleistungen zu ermöglichen.
Copyright © 2024 Corsair Gaming, Inc. Alle Rechte vorbehalten. CORSAIR und das Segel-Logo sind eingetragene Marken von CORSAIR in den USA und/oder anderen Ländern. Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen können Handelsnamen, Marken und/oder eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer sein, mit denen sie in Verbindung gebracht werden.
Über die Endor AG
Die Endor AG entwickelt und vermarktet hochwertige Eingabegeräte wie High-End-Lenkräder und Pedale für Rennsimulationen auf Spielekonsolen und PCs. Als „Brain Factory“ liegt der Fokus des Unternehmens auf dem Kreativsektor. Endor führt die Produktentwicklung und den Prototypenbau in Eigenregie und zusammen mit spezialisierten Technologiepartnern hauptsächlich in Deutschland durch. Endor vertreibt seine Produkte unter der Marke FANATEC über E-Commerce hauptsächlich an Endkunden in Europa, den USA, Kanada, Australien und Japan.
Podcast der Effecten-Spiegel AG: "Historischer Vergleich im Postbank-Verfahren"
Effecten-Spiegel AG einigt sich mit Dt. Bank: Gerichtsprozesse dauern ihre Zeit – doch 14 Jahre sind schon beachtlich. Seit 2010 hat der Gerichtsstreit der Effecten-Spiegel AG mit der Dt. Bank im Rahmen der Postbank-Übernahme alle Instanzen – teils mehrfach – durchlaufen und sogar Rechtsgeschichte geschrieben. Was es mit dem Verfahren auf sich hat, welcher Vergleich nun geschlossen wurde und was dieser für den Prozess bedeutet, bespricht der ES im Interview mit Einzelvorstand Marlis Weidtmann.
Anmerkung der Redaktion:
In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:
- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)
- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
Übernahmeangebot für Aktien der Albis Leasing AG
Bieter:
Herr Rolf Hauschildt
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland
Zielgesellschaft:
Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73071
ISIN: DE0006569403
Angaben des Bieters:
Herr Rolf Hauschildt (Bieter) hat am 16. September entschieden, den Aktionären der Albis Leasing AG mit Sitz in Hamburg (Zielgesellschaft), im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 (ISIN: DE0006569403) zu erwerben (Übernahmeangebot). Aktuell beabsichtigt der Bieter, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 2,60 je Aktie der Zielgesellschaft in bar anzubieten. Der endgültige Angebotspreis sowie die Übrigen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen bleiben der Angebotsunterlage vorbehalten.
Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erhöhung der Beteiligung des Bieters im Inhaberkontrollverfahren nicht untersagt und/oder beschränkt.
Der Bieter hält insgesamt 6.301.855 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Zielgesellschaft. Dies entspricht ca. 29,73 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Die sonstigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.rh-angebot.de
Düsseldorf, den 16. September 2024
Rolf Hauschildt
Freitag, 13. September 2024
Endor AG: Geschäft der Endor AG wird von CORSAIR übernommen
Landshut, 13. September 2024 – Über das Vermögen der Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts Landshut vom 13. September 2024 unter dem Aktenzeichen IN 542/24 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner, bestellt. Im Rahmen eines Asset Deals hat CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) den Geschäftsbetrieb der Endor AG erworben. Die Anteile an den ausländischen Tochtergesellschaften werden ebenfalls übertragen. CORSAIR übernimmt zudem sämtliche ungekündigte Arbeitsverhältnisse der Endor AG. Die Endor AG wird im Zuge des Insolvenzverfahrens vollständig abgewickelt und die Börsennotierung zeitnah eingestellt. Aktionäre müssen damit rechnen, keine Zahlungen zu erhalten. Die Firmenimmobilie steht weiterhin zum Verkauf.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
- Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 12. September 2024
Netfonds AG erwirbt Fondsvermittlungsgeschäft der NSI Asset AG
Hamburg, 12. September 2024 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat sich heute mit der NSI Asset AG („NSI“, Hamburg) über den Erwerb des Fondsvermittlungsgeschäftes der NSI geeinigt. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen haben der geplanten Transaktion am heutigen Tag zugestimmt. Netfonds wird in diesem Zusammenhang die operativen Gesellschaften des Bereiches Investment- und Fondsvermittlung der NSI erwerben. Ziel der Transaktion ist die Fokussierung beider Unternehmen auf ihre jeweiligen Kerngeschäftsfelder.
Im Rahmen dieser Transaktion erwirbt die NSI die an Netfonds ausgegebene Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,2 Mio. Euro von der Netfonds AG zurück. Zusätzlich erhält die NSI in Abhängigkeit der operativen Kennzahlen einen signifikanten Barkaufpreis. Über die exakte Höhe des Kaufpreises haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Finanzierung der Transaktion erfolgt aus eigenen Mitteln. Um auch in Zukunft bei vergleichbaren Gelegenheiten aktiv werden zu können, evaluiert Netfonds derzeit mögliche Finanzierungsrahmen im Bereich des Fremdkapitals.
Nach der erfolgreichen Transaktion wird Netfonds 100 % der Anteile an den Fondsvermittlungsgesellschaften halten. Im Zuge dessen erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Nettoerlöse von Netfonds um ca. 1,4 Mio. Euro. Die Umsetzung der Transaktion wird voraussichtlich bereits im laufenden dritten Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zur Netfonds Gruppe und ihren verbundenen Tochterunternehmen finden Sie unter www.netfonds.de.
MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest
Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.
Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.
Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst werden.
Essen, 12. September 2024
MEDION AG
Der Vorstand
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG verzögert sich
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken mit Beschluss 6. Juni 2018 eine Erhöhung abgelehnt und die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.htmlDas OLG Saarbrücken hat nunmehr in seinem Hinweisbeschluss vom 25. Februar 2021 festgehalten, dass es die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden für zulässig erachte. Es wollte noch mehrere Rechts- bzw. Bewertungsfragen klären und hat ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt.
Auf eine Sachstandsanfrage teilte das OLG mit, dass die mehrere Monate vakante Vorsitzendenstelle im 1. Zivilsenat zum 1. August 2024 neu besetzt worden sei. Da der Vorsitzende zugleich Berichterstatter in der vorliegenden Sache ist, ging damit auch ein Wechsel in der Berichterstattung einher. Der Senat in seiner neuen Zusammensetzung sei in Anbetracht der langen Verfahrensdauer bemüht, die Sache bald zu beraten. Es werd jedoch um Verständnis gebeten, dass die Einarbeitung in das umfangreiche und komplexe Verfahren durch den neuen Berichterstatter noch einige Zeit in Anspruch nehmen könne.
Bei der bisherigen Antragsgegnerin Software AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake stattgefunden.SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main
Mittwoch, 11. September 2024
UniCredit steigt bei der Commerzbank ein: Folgt ein Zusammenschluss?
Die UniCredit will mit dem Institut nun über einen möglichen Zusammenschluss reden. Man werde zusammen mit der Commerzbank Möglichkeiten zur Wertsteigerung für die Aktionäre beider Banken erörtern. Wenn nötig, werde man regulatorische Genehmigungen für eine mögliche Ausweitung des Anteils auf mehr als 9,9 % einholen.
Der Aufbau der Commerzbank-Position wurde nur kurz nach dem angekündigten Rückzug von Commerzbank-Vorstandschef Manfred Knof bekannt. Dieser hatte mitgeteilte, dass er ab 2026 „aus persönlichen Gründen“ nicht mehr für den Job zur Verfügung stehe.
Viele Beschäftigte der Commerzbank und die Gewerkschaft Verdi lehnen einen Zusammenschluss jedoch ab. „Wir werden uns mit allen Mitteln gegen eine Übernahme durch Unicredit wehren“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär und Commerzbank-Aufsichtsrat Stefan Wittmann dem Handelsblatt. „Der Bund muss jetzt klare Kante zeigen und seine verbliebene Beteiligung von zwölf Prozent nutzen, um eine schädliche Übernahme der Commerzbank zu verhindern.“
Es bleibt spannend, wie die Geschichte weitergeht. FOCUS titelte schon "Das Ende der Commerzbank-Geschichte naht". Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.
STEMMER IMAGING AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MiddleGround Capital
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
- Angebotspreis von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie mit attraktiver Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 2024
- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von der Bieterin vorgesehene Geschäftsstrategie für STEMMER IMAGING nach der Transaktion
- Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 30. September 2024
Puchheim, 11. September 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) haben heute gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“) für die Aktien der STEMMER IMAGING (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) abgegeben. Die Bieterin ist eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 2. September 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionärinnen und Aktionären der STEMMER IMAGING AG, das Angebot anzunehmen.
Die Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE sowie weitere Aktionärinnen und Aktionäre, die gemeinsam rund 78 % der STEMMER IMAGING-Aktien halten, haben sich mit MiddleGround Capital bereits auf eine Partnerschaft verständigt und werden das Angebot mit den von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien unterstützen. Die Mitglieder des Vorstands der STEMMER IMAGING AG haben das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen Aktien angenommen. PRIMEPULSE hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und ist somit auch in Zukunft als Minderheitsaktionärin an der neuen Struktur langfristig beteiligt.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von STEMMER IMAGING, den Aktionärinnen und Aktionären von STEMMER IMAGING wie auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der STEMMER IMAGING Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen und unterstützen sie das Angebot der Bieterin wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung der Beurteilung (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie aus finanzieller Sicht fair und angemessen. Ferner enthält der Angebotspreis eine attraktive Prämie in Höhe von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und in Höhe von ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER IMAGING‑Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 20241. Daneben hat die Gesellschaft nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat mit MiddleGround Capital einen starken Finanzpartner, der sich verpflichtet hat, das operative Geschäft im Hinblick auf das geplante Wachstum finanziell zu unterstützen.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING wurde gemäß § 27 WpÜG im Internet auf der Internetseite der STEMMER IMAGING unter https://www.stemmer-imaging.com/de/ unter der Rubrik „Investor Relations“ in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch an gleicher Stelle in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
Die Annahmefrist hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. September 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 30. September 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionärinnen und Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.
1 Dem Tag, nach dem die Ad-hoc-Mitteilung zum Abschluss einer Investorenvereinbarung veröffentlicht wurde.
Wichtiger Hinweis
Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar. Jede Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Übernahmeangebots sollte ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung der unter www.project-oculus.de veröffentlichten Angebotsunterlage und der unter www.stemmer-imaging.com unter „Investor Relations“ veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der STEMMER IMAGING getroffen werden.