Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 19. Juni 2018

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hat das LG Saarbrücken nunmehr mit Beschluss 6. Juni 2018 eine Erhöhung abgelehnt und die Spruchanträge zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Landgerichts sind der angebotene Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 15,10 je Aktie und der Ausgleich in Höhe von EUR 1,02 brutto bzw. EUR 0,91 netto plausibel. Die Planung der Geschäftsführung für den Zeitraum 2009 - 2014 (Phase I) mit einem Umsatzwachstum von 3,62 % p.a. sei plausibel. Frühere positivere Planungen und Erwartungen seien angesichts der Ende 2008 beginnenden Finanzmarktkrise überholt. Die Auswahlentscheidung in der 2. Wettbewerbsrunde beim Spitzen-Cluster-Wettbewerb (Gewährung eines Forschungszuschusses) sei erst am 26. Januar 2010 und damit nach dem Stichtag 8. Januar 2010 gefallen (so dass dieser Umstand nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Stichtag vorhersehbar gewesen sei). Zum Stichtag habe auch noch keine konkrete Synergieplanung vorgelegen. Der für die Phase II (Ewige Rente) angesetzte Wachstumsabschlag von 1,5 % wird vom Gericht akzeptiert.

Bei einer Hinzurechnung von EUR 14,41 Mio. nicht betriebsnotwendige Liquidität erhöht sich der Unternehmenswert von EUR 487,2 Mio. auf EUR 501,61 Mio. Dies entspricht einem Wert je Stückaktie von EUR 15,54 (+ 2,91 % zu den angebotenen EUR 15,10). Bei einer Abweichung unter 5 % sei eine Abfindung nicht unangemessen. Auch bei der Berücksichtigung höherer Synergieeffekte ergebe sich eine Mehrwert von 3,44 %, der ebenfalls unter der Grenze von 5 % liege.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

In dem Spruchverfahren zu der nach dem BuG durchgeführten Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html. Dieses Verfahren ist derzeit beim OLG anhängig.

LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az. 7KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main

Keine Kommentare: