Garching b.München
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH, Parkring 33, 85748 Garching b. München, Deutschland („Bieter“) hat am 25. August 2023 die Angebotsunterlage zum öffentlichen Pflichtangebot (Barangebot) an die Aktionäre der SPOBAG AG, Dieselstr. 21, 85748 Garching b. München, Deutschland („Zielgesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits vom Bieter unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) der SPOBAG AG (ISIN DE0005490601 / WKN 549060) mit jeweils einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 („SPOBAG-Aktien“) inklusive aller zugehörigen Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Pflichtangebots, insbesondere einschließlich damit verbundener Gewinnbezugsrechte gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 10,00 je SPOBAG-Aktie („Angebot“) veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme dieses Angebots endete am 22. September 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit München, Deutschland).
1. Bis zum Ende der Annahmefrist am 22. September 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit München, Deutschland) („Meldestichtag“) wurde das Angebot für insgesamt 27.128 SPOBAG-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von 5,4256 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Zielgesellschaft.
2. Der Bieter hielt zum Meldestichtag unmittelbar 440.094 SPOBAG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,02 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Diese Stimmrechte sind Frau Bettina Baumann als alleinige Inhaberin sämtlicher GmbH-Geschäftsanteile und Stimmrechte am Bieter gemäß § 30 Abs.1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
3. Die Gesamtzahl der SPOBAG-Aktien, für die das Pflichtangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an SPOBAG-Aktien, die von dem Bieter am Meldestichtag unmittelbar gehalten wurden bzw. aus denen ihm Stimmrechte zuzurechnen sind, beläuft sich folglich auf 467.222 SPOBAG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 93,4444 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
4. Darüber hinaus hielt keine der mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG ihrerseits Aktien oder Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
5. Des Weiteren hielten über die oben angegebenen Bestände hinaus zum Meldestichtag weder der Bieter noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar SPOBAG-Aktien, nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente noch werden dem Bieter und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen noch deren Tochterunternehmen weitere Stimmrechtsanteile nach § 30 WpÜG zugerechnet.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SPOBAG AG („SPOBAG-Aktien“) noch ein Angebot zum Kauf von SPOBAG-Aktien dar. Der Erwerb von SPOBAG-Aktien wird ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen angeboten. Das Pflichtangebot für die SPOBAG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und nicht nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellte.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.spobag-offer.de/
im Internet am: 27.09.2023.
Garching bei München, den 27. September 2023
Die Geschäftsführung
Quelle. Bundesanzeiger vom 27. September 2023