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Mittwoch, 27. September 2023

Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE: Fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die Europäische Kommission

SWOCTEM GmbH
Haiger

Bekanntmachung über den Eintritt einer Angebotsbedingung

Die SWOCTEM GmbH mit Sitz in Haiger, (die „Bieterin“), hat am 27. März 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an alle Aktionäre der Klöckner & Co SE (die „Klöckner-Aktionäre“), einer nach deutschem Recht gegründeten Societas Europaea mit Sitz in Duisburg („Zielgesellschaft“ oder „Klöckner“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der Klöckner („Klöckner-Aktien“), wobei bestehende Klöckner-Aktien mit einer Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2022 die ISIN DE000KC01000 und etwaige möglicherweise zur Entstehung gelangende neue Klöckner-Aktien mit einer Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2023 die ISIN DE000KC01W15 tragen, gegen Zahlung eines Geldbetrags von EUR 9,75 veröffentlicht. Das Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle.

Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 25. April 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) bzw. um 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist endete am 12. Mai 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) bzw. um 18:00 Uhr (Ortszeit New York); das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.

Gemäß Ziffer 12 der Angebotsunterlage werden das Angebot und die in Folge der Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge mit den Aktionären der Klöckner & Co SE nur vollzogen, wenn jede der in den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.9 der Angebotsunterlage genannten Angebotsbedingungen innerhalb der dort angegebenen Frist eingetreten ist, oder die Bieterin bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist und vor dem endgültigen Ausfall der jeweiligen Angebotsbedingung wirksam auf diese verzichtet hat.

Die Transaktion bedarf der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission, die nunmehr erteilt worden ist. Daher ist die in Ziffer 12.1.1 (“Fusionskontrolle”) Aufzählungszeichen (a) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung hinsichtlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission eingetreten.

Das Angebot steht somit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der folgenden Vollzugsbedingungen: die in Ziffer 12.1.1 („Fusionskontrolle“) Aufzählungszeichen (c) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung und die in Ziffer 12.1.2 („Investitionskontrollrechtliche Freigaben“) Aufzählungszeichen (ii) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung.

Haiger, den 27. September 2023

SWOCTEM GmbH

Wichtiger Hinweis: 

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Klöckner & Co SE. Das Angebot selbst sowie dessen endgültige Bestimmungen und Bedingungen sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Anlegern und Aktionären der Klöckner & Co SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Annahmefrist und weitere Annahmefrist für das Angebot haben geendet; das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten") unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die ein ausländischer Privatemittent ( „foreign private issuer“ ) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „Exchange Act”) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier‑II‑Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, finden diese ausschließlich auf Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.        (...)

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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.offer-swoctem.com
im Internet am: 27.09.2023.

Haiger, den 27. September 2023

SWOCTEM GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. September 2023

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