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Freitag, 3. Januar 2020

Neues Buch zur Unternehmensbewertung in Spruchverfahren

Zur Unternehmensbewertung im Spruchverfahren aus interessentheoretischer Sicht

Der aktienrechtliche Minderheitenausschluss im Lichte der Neuen Politischen Ökonomie
Autor: Florian Follert
Print ISBN: 978-3-658-28922-5
Electronic ISBN: 978-3-658-28923-2

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • AVW Immobilien AGSqueeze-out, Hauptversammlung am 3. Dezember 2019
  • comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (nach Überschreiten der 90 %-Schwelle durch die Commerzbank)
  • First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als herrschender Gesellschaft
  • IC Immobilien Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2019
  • innogy SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • Weber & Ott AG: Squeeze-out, Übertragungsbeschluss am 30. Oktober 2019 eingetragen und am 31. Oktober 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 31. Januar 2020)
    (Angaben ohne Gewähr)

    Commerzbank erwirbt comdirect-Aktienpaket und hält mehr als 90 Prozent an comdirect

    Corporate News

    - Commerzbank erwirbt Aktienpaket an comdirect von Petrus Advisers

    - Beteiligungsschwelle von mehr als 90 Prozent für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der comdirect erreicht

    - Zielke: "Wichtiger Schritt, um die Integration unserer erfolgreichen Direktbank-Tochter schnell und effizient umzusetzen"


    Die Commerzbank AG wird über ihre Tochtergesellschaft Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH ein Aktienpaket an der comdirect bank Aktiengesellschaft ("comdirect") vom institutionellen Investor Petrus Advisers Ltd. erwerben. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

    Die Commerzbank hält damit nach Abschluss der Transaktion mehr als 90 Prozent der Aktien der comdirect. Damit hat die Commerzbank die erforderliche Beteiligungsschwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreicht. Im Zuge des angestrebten Squeeze-Outs erhalten comdirect-Aktionäre eine Barabfindung für ihre Aktien. "Mit der Erhöhung unseres Anteils an der comdirect legen wir die Basis für eine zügige Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Integration unserer erfolgreichen Direktbank-Tochter schnell und effizient umzusetzen und erhebliche Synergien zu erzielen - ein zentraler Baustein unserer Strategie "Commerzbank 5.0". Mit einer starken Multikanalbank bieten wir künftig allen Kunden der Commerzbank die herausragende Brokerage-Kompetenz der comdirect an", sagt Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank.

    Mit der Integration der comdirect will die Commerzbank die hohe Digitalkompetenz und Innovationskraft der Tochter künftig für alle Kunden des Konzerns nutzbar machen. Der comdirect eröffnet die Integration die Möglichkeit, ihr Angebot über die Commerzbank zu skalieren. Für die Kunden der comdirect soll die gewohnte Produkt- und Servicequalität erhalten bleiben, während sie künftig zusätzlich von der Filialpräsenz der Commerzbank profitieren. Über die strategischen Vorteile einer Verschmelzung hinaus wird die Commerzbank infolge der Integration signifikante Synergiepotenziale realisieren.

    Dienstag, 31. Dezember 2019

    iVestos AG: Widerruf der Aufnahme der Aktien der iVestos AG im Marktsegment "Primärmarkt" des Freiverkehrs der Börse Düsseldorf

    Der Vorstand der iVestos AG hat heute beschlossen, den Widerruf der Aufnahme der Aktien der iVestos AG (WKN: 794871, ISIN DE0007948713) im Marktsegment "Primärmarkt" des Freiverkehrs der Börse Düsseldorf gemäß § 19 Abs. 4 der Geschäftsbedingungen der Börse Düsseldorf AG für den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf zu beantragen. Der Vorstand wird kurzfristig einen entsprechenden Widerruf an die Börse Düsseldorf AG übermitteln. Die Frist bis zum Wirksamwerden des Widerrufs beträgt einen Monat nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

    Der Vorstand erwartet, dass die Börse Düsseldorf den Handel der Aktien der iVestos AG gemäß § 19 Abs. 5 der Geschäftsbedingungen der Börse Düsseldorf AG für den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf unmittelbar nach Wirksamwerden des Widerrufs im "Primärmarkt" einstellt und im allgemeinen Freiverkehr einbezieht.

    Der Vorstand begründet die Entscheidung damit, dass die Aufrechterhaltung der Notierung im Marktsegment "Primärmarkt" angesichts des sehr geringen Handelsvolumens der Aktien und des zusätzlichen Aufwands, der damit verbunden ist, nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Ebenfalls zieht die Verwaltung weitere Maßnahmen zur Optimierung der Kosten, die mit der Notierung der Aktien verbunden sind (insb. auch eine Einstellung der Notierung im Freiverkehr) in Betracht.

    Pullach, 20. Dezember 2019

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    Dipl. Ing. Georg Gabrielides
    Vorstand der iVestos AG,
    Wettersteinstrasse 9, 82049 Pullach

    Höheres Gebot für comdirect-Aktien?

    Die Börsenzeitschrift "Der Aktionär" spekuliert über ein höheres Angebot der Commerzbank für Aktien ihrer Tochtergesellschaft comdirect. So gebe es mit dem aktivistischen Investor Petrus Advisers Gespräche über den Kauf dessen 7,5 %-Beteiligung an comdirect. Die Commerzbank könne unter Umständen mehr als den aktuelles Börsenkurs für die comdirect-Aktien bezahlen, um eine komplizierte und teure Verschmelzung zu vermeiden.

    Montag, 30. Dezember 2019

    HumanOptics AG: Person des chinesischen Investors als mittelbarer Mehrheitsaktionär der HumanOptics AG nunmehr bekannt

    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    Erlangen, 19. Dezember 2019 - Der Vorstand der HumanOptics AG ("Gesellschaft"), einem führenden Technologieunternehmen, das Implantate für die Augenchirurgie herstellt, hat heute erfahren, dass hinter dem neuen Mehrheitsaktionär der Gesellschaft - der HumanOptics Holding AG, Berlin - folgende Gesellschaften stehen und am Ende der Beteiligungskette die nachfolgend genannte chinesische Privatperson steht: 
    Legend Medical Investment Ltd., Tortola, British Virgin Islands; 
    Legend Medical Investment (Hong Kong) Limited, Hong Kong; 
    Hunan Liangjing Medical Management Co, Changsha, Hunan Province, China; 
    Shanghai Qilin Medical Technology Co., Ltd, Shanghai, China; 
    LI Lijuan, Shanghai, China.

    HumanOptics AG: Chinesischer Investor neuer Mehrheitsaktionär der HumanOptics AG - Vollzug des Aktienkaufvertrages vom 30. August 2019 über die Mehrheitsbeteiligung an der HumanOptics AG zwischen Medipart AG und einem chinesischen Investor

    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    Erlangen, 18. Dezember 2019 - Der Vorstand der HumanOptics AG ("Gesellschaft"), einem führenden Technologieunternehmen, das Implantate für die Augenchirurgie herstellt, wurde von dem bis dahin bestehenden Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Medipart AG, Unterägeri/Schweiz, ("Medipart") heute darüber informiert, dass der zwischen Medipart und einem chinesischen Investor am 30. August 2019 abgeschlossene Aktienkaufvertrag vollzogen worden sei. Demgemäß habe jener chinesische Investor über die zwischengeschaltete HumanOptics Holding AG als Akquisitionsvehikel von Medipart eine Beteiligung in Höhe von 73,4 % am Grundkapital der Gesellschaft erworben und sei damit neuer Mehrheitsaktionär der Gesellschaft.

    Samstag, 28. Dezember 2019

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der CONET Technologies AG: Verhandlung nunmehr am 14. Mai 2020

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

    In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der CONET Technologies AG (nunmehr: CONET Technologies GmbH), Hennef, hat das LG Köln den ursprünglich auf den 5. März 2020 anberaumten Verhandlungstermin auf den 14. Mai 2010, 10:00 Uhr, verschoben.

    Bei diesem Termin soll der sachverständige Prüfer, Herr WP/StB Jörg Neis, angehört werden. Vorab soll er seine sachverständige Stellungnahme auf der Grundlage der Einwendungen der Antragsteller überprüfen und schriftlich ergänzen.

    LG Köln, Az. 91 O 15/18
    Langhorst u.a. ./. Conet Technologies Holding GmbH
    62 Antragsteller
    gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, 50668 Köln

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Conet Technologies Holding GmbH:
    KELLER MENZ Rechtsanwälte PartG mbB, 80469 München

    Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Custodia Holding AG: Entscheidungsverkündungstermin am 29. April 2020

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

    In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Custodia Holding AG (Verschmelzung auf die Blitz 10-439 SE, zwischenzeitlich umfirmiert in Custodia Holding SE) hat das LG München I die Sache am 19. Dezember 2019 verhandelt und den sachverständigen Prüfer, Herrn WP StB Andreas Creutzmann sowie Herrn WP Jörn Stellbrink, c/o IVA Valuation & Advisory AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. Eine Entscheidung wird am 29. April 2020 verkündet werden.

    Die Hauptaktionärin, eine 100%-ige Tochter der von Finck'sche Hauptverwaltung GmbH (August von Finck), hatte auf der Hauptversammlung den angebotenen Barabfindungsbetrag von EUR 390,00 auf EUR 410,- je Custodia-Aktie erhöht.

    LG München I, Az. 5 HK O 12992/18
    Scheunert u.a. ./. Custodia Holding SE

    82 Antragsteller
    gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, 80333 München
    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Custodia Holding SE:
    Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München

    Freitag, 27. Dezember 2019

    Weiteres Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 0,85

    Mitteilung meiner Depotbank:

    Als Inhaber der oben genannten Nachbesserungsrechte auf eine eventuelle Nachzahlung, für die im Rahmen des Squeeze-out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der Conwert Immobilien Invest SE, macht Ihnen die Metafina GmbH ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zu den folgenden Konditionen:

    Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.- 
    WKN: A2JAK6 
    Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Kaufangebot 
    Anbieter: Metafina GmbH 
    Abfindungspreis: 0,85 EUR je Nachbesserungsrecht 

    Die Metafina GmbH bietet an, bis zu 20.000 Nachbesserungsrechte (WKN A2JAK6) für die im Rahmen des Squeeze-out abgefundenen Conwert Immobilien Invest SE - Aktien (WKN 801475) zu erwerben. Wenn Inhaber von Nachbesserungsrechten der Metafina GmbH insgesamt mehr Nachbesserungsrechte zum Erwerb andienen, kann es zu einer sogenannten Pro-Ratierung des freiwilligen öffentlichen Kaufangebotes kommen. In diesem Fall würde die Metafina GmbH von den Nachbesserungsrechteinhabern, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Nachbesserungsrechte erwerben. Die Metafina GmbH behält sich jedoch im Falle einer Überannahme des freiwilligen öffentlichen Kaufangebotes das Recht vor, alle im Rahmen des Angebots zum Erwerb angedienten Nachbesserungsrechte zu erwerben und für diesen Fall auf eine verhältnismäßige Annahme zu verzichten.    (...)

    __________

    Anmerkung der Redaktion:

    Zu den conwert-Nachbesserungsrechten gab es zahlreiche Kaufangebote zwischen EUR 0,55 und EUR 1,30 je Nachbesserungsrecht.

    Montag, 23. Dezember 2019

    Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Plaut AG: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 9,85 (+ EUR 1,50)

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

    In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung im Rahmen eines Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs zu zahlen.

    FN 124131 x
    HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
    Gremium, Az. Gr 4/19

    J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
    12 Antragsteller
    gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, msg systems AG:
    BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

    Samstag, 21. Dezember 2019

    SdK kritisiert Vorgehen von Volkswagen bei MAN

    In dem neuen "Schwarzbuch Börse" kritisiert die Aktionärsvereinigung SdK das Vorgehen des Volkswagen-Konzerns bei der MAN SE (AnlegerLand 2020, S. 89). Bei MAN, bei der vermutlich bald ein Squeeze-out anstehe, seien die Streubesitz-Aktionäre schon im Vorfeld um Erträge in Milliardenhöhe gebracht worden. Kurz vor dem Ende des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum Jahreswechsel habe MAN auf Weisung der VW-Tochter TRATON SE die Mehrheitsbeteiligung an der RENK AG und sämtliche Gesellschaftsanteile an der MAN Energy Systems (vormals MAN Turbo Diesel) verkaufen müssen. Der Marktwert für MAN Energy Systems dürfte deutlich über dem Verkaufspreis von EUR 1,5 Mrd. gelegen haben. Die SdK habe daher auf der Hauptversammlung der MAN im Mai 2019 wegen möglicher Schadensersatzansprüche gem. § 317 AktG einen Sonderprüfungsantrag nach § 142 AktG gestellt. Alle Sonderprüfungsanträge seien jedoch mit den Stimmen des Großaktionärs abgelehnt worden.   

    SdK: Schwarzbuch Börse 2019 erschienen

    Der Neue Markt mit seinen unzähligen, vermeintlich vielversprechenden Börsengängen verprellte um die Jahrtausendwende viele Privatanleger. Doch auch in jüngster Zeit enttäuschten die inzwischen weniger zahlreichen Börsenneulinge regelmäßig, wie das diesjährige Schwarzbuch Börse zeigt, in dem auch ein langjähriger Dauerbrenner, die Reich-Gruppe, nicht fehlen darf.

    Alljährlich arbeitet das Schwarzbuch Börse der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., das im Rahmen der Publikation AnlegerLand erscheint, die dunklen Seiten des Kapitalmarkts auf. In diesem Jahr wird erneut deutlich, dass es nicht nur junge Unternehmen sind, die den Privatanlegern teils heftige Verluste bescheren, auch etablierte Firmen sorgten 2019 für kleine und größere Skandale.

    Das Schwarzbuch Börse beleuchtet undurchsichtige Geschäftspraktiken, verdächtige Bilanzen und mögliche Kursmanipulationen im Detail. Neben Missständen bei einzelnen Gesellschaften befasst sich das Schwarzbuch Börse 2019 mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Bilanzfälschungen und der Bankenkrise.

    Viele Zitronen bei den IPOs

    Früher vergab die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. im Rahmen des Schwarzbuchs Börse die „IPO-Zitrone“ für missglückte Börsengänge eines Jahres. Mangels IPOs wurde diese Kür mit Beginn der Finanzkrise 2008 eingestellt. Doch man sollte über ein Revival der ungeliebten Auszeichnung nachdenken. Denn Kandidaten dafür gibt es einige.

    Die US-amerikanischen Carsharing-Anbieter Lyft und Uber beispielsweise mischen zwar die Taxibranche gehörig auf, am Kapitalmarkt gelang ihnen das bisher aber nicht. Eher im Gegenteil. In Deutschland mussten speziell die Börsenneulinge aus dem Umfeld von Rocket Internet Federn lassen, indem ihr Aktienkurs nach dem IPO teils deutlich absackte (wie einige Jahre zuvor bereits der Kurs von Rocket Internet selbst).

    Die unendliche Reich-Geschichte

    Die bereits mehrfach behandelte „Reich-Gruppe“ aus Heidenheim lieferte 2019 erneut Stoff für Schlagzeilen, die Erwähnung im diesjährigen Schwarzbuch Börse finden. Eine Durchsuchung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft München sorgte für Aufsehen, aber auch ein Ausflug ins Rotlichtmilieu: Die „Reich-Gruppe“ ist offenbar im Bordell-Gewerbe tätig, wie in diesem Jahr bekannt wurde.

    Bankenkrise, die x-te

    Bankenkrise und kein Ende: Die Aktienkurse der beiden deutschen Großbanken Deutsche Bank und Commerzbank erreichten im Verlauf dieses Jahr neue historische Tiefstkurse: Bei der Deutschen Bank ging es erstmals unter die Marke von 6 Euro, bei der Commerzbank unter 5 Euro.
    Im Fall der Deutschen Bank war diese Entwicklung wenig verwunderlich. Das Institut wird dieses Jahr voraussichtlich den fünften Jahresverlust innerhalb der letzten sechs Jahre vorlegen. Und natürlich wurde die Deutsche Bank auch in diesem Jahr wieder vor Gericht gezerrt. Für die Commerzbank lief es nach dem Abstieg in den MDAX nicht wirklich besser. Ihr Börsenwert ist mittlerweile so stark geschrumpft, dass die Bank selbst in dem Mittelstandsindex gemessen an der Marktkapitalisierung nur noch zum Mittelfeld zählt.

    Vergiftete Stimmung bei Bayer

    Die diesjährige Hauptversammlung der Bayer AG zeigte einen tiefen Graben zwischen Konzernspitze und Aktionären. Die Anteilseigner sehen durch die Monsanto-Übernahme die Zukunft des Traditionskonzerns in Gefahr und verweigerten dem kompletten Vorstand die Entlastung – ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte der DAX-Hauptversammlungen.

    Der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer sagt dazu: „Eine Nicht-Entlastung hat zwar rechtlich keine unmittelbaren Folgen. Dass Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer danach aber sofort zur Tagesordnung übergehen, als wäre nichts gewesen, empfinden wir als respektlos gegenüber den Aktionären.“

    Weitere Themen im Schwarzbuch Börse 2019 sind u. a.:

    • Dieselgate holt Daimler ein

    • VW und TRATON lassen MAN-Aktionäre leiden

    • E-Food-Markt verdirbt Delticom-Geschäft

    • ÖKO-TEST in der Öko-Krise

    • Kurze Halbwertszeit bei SGL-Prognosen

    Das Schwarzbuch Börse erscheint als Bestandteil der Sonderausgabe „AnlegerLand 2020“. Es kann kostenpflichtig bei der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 bestellt werden oder für 6,00 Euro an ausgewählten Bahnhofskioskverkaufsstellen in deutschen Großstädten erworben werden.

    SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

    München, am 21. Dezember 2019

    Freitag, 20. Dezember 2019

    Vonovia hat einen Squeeze Out der Minderheitsaktionäre der Hembla beantragt und Hembla hat einen Antrag auf ein Delisting gestellt

    Press Release 

    Vonovia has requested compulsory acquisition of the minority shares in Hembla and Hembla has applied for delisting 

    Bochum/Stockholm, 18 December 2019 – Vonovia SE ("Vonovia"), has requested that the Board of Directors of Hembla AB (publ) ("Hembla") applies for the delisting of the company’s B-shares from Nasdaq Stockholm. Vonovia has also requested compulsory acquisition of the remaining shares in Hembla pursuant to Chapter 22 of the Swedish Companies Act.

    Vonovia, through its indirectly wholly owned subsidiary HomeStar InvestCo AB ("HomeStar"), on 7 November 2019 announced a mandatory cash offer (the "Offer") to the shareholders in Hembla to acquire all outstanding B-shares in Hembla at a price of SEK 215 per share. On 10 December 2019, Vonovia announced that Vonovia, after settlement under the Offer, holds 6,136,989 A-shares and 81,282,426 B-shares in Hembla, corresponding to approximately 95.3 percent of the total voting rights and approximately 94.1 percent of the share capital in Hembla.

    In light of the above, Hembla’s Board of Directors has resolved to apply for delisting of Hembla's B-shares from Nasdaq Stockholm. Such application has today been sent to Nasdaq Stockholm. The last day of trading will be announced by Hembla after Hembla has been informed thereof by Nasdaq Stockholm.

    Erfolgreiches Pflichtangebot – Vonovia wird nach Settlement 94 Prozent der Hembla-Aktien halten

    Pressemitteilung

    Bochum/Stockholm, 10. Dezember 2019 – Am 7. November 2019 gab die Vonovia SE1 („Vonovia“) über ihre indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft HomeStar InvestCo AB2 („HomeStar“) ein Pflichtangebot (Barangebot) (das „Angebot“) an die Aktionäre der Hembla AB (publ) („Hembla“) zur Übernahme aller ausstehenden, zu jenem Zeitpunkt nicht bereits von HomeStar3 gehaltenen, Hembla-Aktien der Klasse B, zu einem Preis von SEK 215 pro Aktie, bekannt. Die ursprüngliche Annahmefrist für das Angebot endete am 9. Dezember 2019. Es gibt keine Bedingungen für den Vollzug des Angebots.

    Nach Ablauf der ursprünglichen Annahmefrist und mit Settlement wird HomeStar insgesamt 6.136.989 Aktien der Klasse A und 81.282.426 Aktien der Klasse B an Hembla halten, dies entspricht rund 95,3 Prozent der Stimmrechte und rund 94,1 Prozent des Grundkapitals am Unternehmen.

    Für die Hembla-Aktionäre, die das Angebot während der ursprünglichen Annahmefrist angenommen haben, beginnt das Settlement am 16. Dezember 2019.

    Um den verbleibenden Hembla-Aktionären die Möglichkeit zu geben, das Angebot anzunehmen, hat Vonovia beschlossen, die Annahmefrist bis zum 8. Januar 2020 um 17.00 Uhr MEZ zu verlängern. Danach wird Vonovia die Annahmefrist nicht weiter verlängern. Für diejenigen Aktionäre, die das Angebot während der verlängerten Annahmefrist annehmen, wird das Settlement voraussichtlich am 15. Januar 2020 beginnen. HomeStar kann auch außerhalb des Angebots weitere Aktien an Hembla erwerben.

    Mit Ablauf der ursprünglichen Annahmefrist am 9. Dezember 2019 wurde das Angebot von Aktionären angenommen, die insgesamt 24.746.662 Hembla-Aktien der Klasse B repräsentieren, was rund 21,1 Prozent der Stimmrechte und rund 26,6 Prozent des Grundkapitals von Hembla entspricht. Zudem hat HomeStar seit Bekanntgabe des Angebots 3.007.191 Hembla-Aktien der Klasse B außerhalb des Angebots erworben, was rund 2,56 Prozent der Stimmrechte und rund 3,24 Prozent des Grundkapitals an Hembla entspricht.

    Darüber hinaus hat HomeStar insgesamt 2.253.600 Optionsrechte von Hembla-Mitarbeitern erworben, die im Zuge von Hemblas LangzeitIncentive-Programm im Jahr 2017 vergeben wurden. Wie bereits mitgeteilt, enthielt das Angebot keine entsprechenden Optionsrechte. Stattdessen hat HomeStar in Übereinstimmung mit den Übernahmeregeln der Nasdaq Stockholm die Optionsrechte außerhalb des Angebots gegen eine Barzahlung von SEK 64,24 pro Optionsrecht und basierend einer Bewertung von Black & Scholes erworben. Weder Vonovia noch HomeStar besitzen andere Finanzierungsinstrumente, die eine finanzielle Beteiligung vergleichbar mit einem Aktienanteil an Hembla darstellen.

    Nachdem Vonovia über 90% der gesamten Hembla-Aktien halten wird, wird Vonovia mit dem verpflichtenden Erwerb der restlichen Aktien von Hembla beginnen und ein Delisting der Hembla-Aktien der Klasse B von der Nasdaq Stockholm vorantreiben.

    Weitere Informationen zum Angebot finden Sie in der Angebotsunterlage und deren Ergänzung unter: https://de.vonovia-h.de und www.seb.se/prospectuses.

    Anstehende Spruchverfahren

    Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
    • AVW Immobilien AGSqueeze-out, Hauptversammlung am 3. Dezember 2019
    • comdirect bank AG: Verschmelzung angekündigt nach erfolglosem Übernahmeangebot der Commerzbank
    • First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als herrschender Gesellschaft
    • IC Immobilien Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2019
    • innogy SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
    • Weber & Ott AG: Squeeze-out, Übertragungsbeschluss am 30. Oktober 2019 eingetragen und am 31. Oktober 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 31. Januar 2020)
      (Angaben ohne Gewähr)

      Donnerstag, 19. Dezember 2019

      Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Oldenburgischen Landesbank Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung

      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem Spruchverfahren zu dem in der Hauptversammlung am 11. Mai 2018 beschlossenen Squeeze-out bei der Oldenburgischen Landesbank Aktiengesellschaft hat das Landgericht Hannover (zentral zuständig für Spruchverfahren aus allen niedersächsischen Landesgerichtsbezirken) nach mündlicher Verhandlung 13. November 2019 mit Beschluss vom 11. Dezember 2019 die Spruchanträge zurückgewiesen.

      Nach Ansicht des Landgerichts kann die vorgelegte Planung der Unternehmensbewertung zugrunde gelegt werden. Die gegen eine erweiterte Planungsphase bis zum Jahr 2027 erhobenen Einwände seien ohne Grundlage. Das Gericht geht von einem (abgerundeten) Basiszinssatz in Höhe von 1,25 % vor Steuern bzw. 0,92 % nach Steuern aus (S. 45). Die mit 5,5 % angesetzte Marktrisikoprämie wird vom Gericht akzeptiert. Auch der aufgrund einer Peer Group ermittelte Betafaktor von 1,1 könne der Schätzung zugrunde gelegt werden (S. 52 ff). Der mit 1,5 % angesetzte Wachstumsabschlag müsse nicht erhöht werden (S. 56).

      Gegen den Beschluss des LG Hannover können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, in die Beschwerde gehen zu wollen.

      LG Hannover, Beschluss vom 11. Dezember 2019, Az. 23 AktE 35/18
      Langhorst u.a. ./. Oldenburgische Landesbank AG (früher: Bremer Kreditbank AG)
      92 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Volker Holzkämper, 29221 Celle
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
      Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf

      Mittwoch, 18. Dezember 2019

      Stellungnahme der NeXR Technologies SE zum Pflichtangebot der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

      Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA hat den Aktionären der NeXR Technologies SE ein Pflichtangebot (Barangebot) unterbreitet, siehe die Angebotsunterlage:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/angebotsunterlage-fur-aktien-der-nexr.html.
      Der geschäftsführende Direktor (GFD) und der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE haben nunmehr eine gemeinsame "neutrale" Stellungnahme zum Pflichtangebot abgegeben.

      Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Dezember 2019:

      Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Potsdam, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 30241 P („Bieterin“), hat am 29. November 2019 nach § 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) eine Angebotsunterlage im Sinne des § 11 WpÜG („Angebotsunterlage“) für ihr Öffentliches Pflichtangebot (Barangebot) („Angebot“) an die Aktionäre der NeXR Technologies SE mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 158018 B („Zielgesellschaft“) zum Erwerb aller nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 EUR je Stückaktie an der Zielgesellschaft („NeXR-Aktien“) (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W5) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,17 („Angebotspreis“) je NeXR-Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde dem geschäftsführenden Direktor der Zielgesellschaft („GFD“) sowie dem Verwaltungsrat der Zielgesellschaft („Verwaltungsrat“) durch die Bieterin am 29. November 2019 übermittelt. (…)

      GFD und Verwaltungsrat geben zu dem Angebot folgende gemeinsame Stellungnahme gemäß §§ 39, 27 Abs. 1 WpÜG („Stellungnahme“) ab. (…)

      8. AUSSAGE DES GFD UND DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS ZUR ABSICHT, DAS ANGEBOT ANZUNEHMEN

      Das Mitglied des Verwaltungsrats, Prof. Dr. Klemens Skibicki, beabsichtigt nicht, das Angebot anzunehmen.

      9. ABSCHLIESSENDE STELLUNGNAHME VON GFD UND VERWALTUNGSRAT

      Unter Berücksichtigung der Informationen in dieser Stellungnahme und der Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Angebot sind GFD und Verwaltungsrat der Ansicht, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG ist. Daneben haben sie zur Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung auch die von Ludwig & Co. erstellte Fairness Opinion herangezogen.

      Nach sorgfältiger Einschätzung der Gesamtumstände, insbesondere mit Blick auf die unverzichtbaren geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals und Verbesserung der Liquidität, sind GFD und Verwaltungsrat unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gelangt, dass auf der einen Seite zwar die von der Bieterin angebotene Gegenleistung in Höhe von EUR 2,17 je NeXR-Aktie die gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllt und im Einklang mit der Einschätzung in der Fairness Opinion als angemessen angesehen werden kann, auf der anderen Seite jedoch das Wertsteigerungspotential einer erfolgreichen Restrukturierung der Zielgesellschaft – für deren erfolgreiche Durchführung GFD und Verwaltungsrat jedoch keine Gewähr übernehmen – möglicherweise nicht vollständig im Angebotspreis reflektiert ist.

      Daher sehen der GFD und Verwaltungsrat von einer Empfehlung an die Aktionäre der NEXR im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Bieterin ab (sog. „neutrale Stellungnahme“).

      Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der NeXR-Aktien selbst treffen. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften treffen GFD und Verwaltungsrat keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots im Nachhinein zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen Aktionär führen sollte.

      Consus Real Estate AG: Strategische Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und strategische Beteiligung in Höhe von 22% durch Ado Properties S.A. erworben

      Corporate News vom 15. Dezember 2019

      Die Consus Real Estate AG (CONSUS), ein führender Immobilienentwickler mit Schwerpunkt auf dem Vermietungssektor in den neun wichtigsten Städten Deutschlands, freut sich, bekannt geben zu dürfen, dass heute eine strategische Kooperationsvereinbarung mit ADO Properties S.A. (ADO), einem führenden deutschen Immobilienunternehmen, unterzeichnet wurde, um eine herausragende Immobilienplattform am deutschen Immobilienmarkt zu schaffen.

      ADO erwirbt eine strategische Beteiligung von 22,18% an CONSUS zu 9,72 je Aktie, die zusammen mit den bereits von der ADLER Real Estate AG (ADLER) gehaltenen Anteilen die Beteiligung auf ca. 25% erhöht. ADO hat sich zudem eine Option gesichert, um eine zusätzliche Beteiligung von 51 % an CONSUS, im Tauschverhältnis von 0.2390 ADO Aktien für jede CONSUS Aktie, zu erwerben. Bei Ausübung der Option beabsichtigt ADO, den Minderheitsaktionären ein freiwilliges Angebot zum gleichen Tauschverhältnis wie unter der Option zu unterbreiten.

      Der Erwerb der Minderheitsbeteiligung und die strategische Kooperationsvereinbarung sind Teil einer gleichzeitigen Ankündigung von ADO und ADLER Real Estate AG (ADLER) über einen Zusammenschluss ihrer Geschäftsbereiche zur Schaffung der ADLER Real Estate Group, dem zukünftig drittgrößten börsennotierten Wohnungsunternehmen Deutschlands.

      Im Rahmen der strategischen Kooperationsvereinbarung haben sich ADO und CONSUS verpflichtet, bei existierenden und neuen Projekten zusammenzuarbeiten. Bei Projekten, bei denen die Parteien zusammengearbeitet haben, hat ADO das Recht, bei einem Angebot eines Dritten gleichzuziehen, um die zum Projekt gehörenden Vermögensgegenstände erwerben zu können.

      CONSUS geht davon aus, dass die neu entstandene ADLER Real Estate Group als starker Partner eine herausragende Plattform für die Entwicklung von Wohnraum sein wird. Diese strategische Kooperationsvereinbarung wird dazu beitragen, die Entwicklungsaktivitäten von CONSUS zu stärken, weiteres Wachstum zu generieren sowie die Finanzierungskosten zu senken und den Zugang zu Finanzierungen weiter zu verbessern. Die Zusammenarbeit mit der zukünftigen ADLER Real Estate Group unterstreicht, dass CONSUS als führender Immobilienentwickler, die Mietwohnungen entwickelt und baut, die in den neun wichtigsten deutschen Städten dringend benötigt werden.

      Andreas Steyer, CEO von CONSUS, sagte: "Wir freuen uns, die heutige strategische Kooperationsvereinbarung mit ADO bekannt zu geben. Wir sehen die Vereinbarung als wesentliche Bestätigung der Strategie von CONSUS sowie als Anerkennung unserer starken Baukompetenz in Verbindung mit der Digitalisierung von Bauprozessen. Die Zusammenarbeit wird CONSUS wesentliche Vorteile bringen einschließlich reduzierter Finanzierungskosten.

      Durch den strategischen Zusammenschluss von ADO, ADLER und CONSUS entsteht ein integrierter Immobilienkonzern der insbesondere den Bedarf an Wohnraum in den Top neun Städten deutlich besser bedient."

      Über die Consus Real Estate AG

      Die Consus Real Estate AG ("CONSUS") mit Hauptsitz in Berlin ist der führende Immobilienentwickler in den Top 9 Städten in Deutschland. Das Entwicklungsportfolio der CONSUS hatte zum 30. September 2019 ein Gesamtentwicklungsvolumen (GDV) von 10.3 Mrd. Euro. CONSUS konzentriert sich auf die Entwicklung von Quartieren und den standardisierten Geschosswohnungsbau, die durch Forward Sales an institutionelle Investoren verkauft werden. Aufgrund der eigenen Baukompetenz und der Digitalisierung von Bauprozessen agiert CONSUS entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienentwicklung. Die Realisierung der Projekte von der Planung über die Ausführung bis zur Übergabe, die Immobilienverwaltung und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen erbringt CONSUS durch ihre Tochtergesellschaften CG Gruppe AG und CONSUS Swiss Finance AG. Die Aktien der CONSUS sind in das Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse und das m:access Segment der Börse München einbezogen und werden u.a. über XETRA in Frankfurt gehandelt.

      Erwerbsangebot für Nachbesserungsrechte zum Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der UniCredit Bank Austria AG zu EUR 4,50

      Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2019:

      Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München an die Inhaber von Nachbesserungsrechten der UniCredit Bank Austria AG (ISIN AT0000A0AJ61) zum Erwerb von insgesamt bis zu 200.000 Stück UniCredit Bank Austria AG Nachbesserungsrechten zu einem Preis von EUR 4,50 (in Worten: vier Euro und fünfzig Cent) je Nachbesserungsrecht zum Erwerb von insgesamt bis zu 200.000 Stück UniCredit Bank Austria AG Nachbesserungsrechten zu einem Preis von EUR 4,50 (in Worten: vier Euro und fünfzig Cent) je Nachbesserungsrecht

      Annahmefrist:
      13.12.2019 bis 07.01.2020, 12:00 Uhr MEZ (Verkürzung und Verlängerung vorbehalten)

      Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG: keine Erhöhung der Barabfindung

      MCS Software und Systeme GmbH
      Eltville am Rhein

      Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG


      Die Hauptversammlung der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG, Eltville am Rhein, fasste am 18. Oktober 2012 im Rahmen einer Verschmelzung nach § 62 Abs. 5 UmwG den Beschluss zur Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die damalige Franz Hensmann AG (Sitz Ulm), heute firmierend unter MCS Software und Systeme GmbH (Sitz Eltville). Aufgrund dieses Beschlusses wurde ein Spruchverfahren nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327f Satz 2 AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG eingeleitet. Dieses Verfahren ist beendet durch rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014, Az.: 3/5 O 34/13, nachdem die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen wurden durch rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2019, Az.: 21 W 70/14.

      Den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014 gibt die MCS Software und Systeme GmbH hiermit gemäß § 14 SpruchG wie folgt bekannt:

      In dem Rechtsstreit

      1. - 44. (...) 

      - Alle Antragsteller -

      (...)

      Prozessbevollmächtigter zu 45. Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz (...)

      - Vertreter der außenstehenden Aktionäre -

      gegen

      MCS Software und Systeme AG, vertr. d. d. Vorstand, Im Kappelhof 1, 65343 Eltville am Rhein,

      - Antragsgegnerin -

      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart,

      hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller, und die Handelsrichter Szameit und Weber nach mündlicher Verhandlung vom 27.5.2014 am 27.5.2014 beschlossen:

      Die Anträge werden zurückgewiesen.

      Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der aussenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.

      Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller findet nicht statt.

      Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der aussenstehenden Aktionäre werden auf insgesamt EUR 200.000,-- festgesetzt.

      Die Beschwerde wird nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600,-- nicht übersteigt.

      Eltville, im November 2019

      MCS Software und Systeme GmbH
      - Die Geschäftsführung -


      Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Dezember 2019

      IC Immobilien Holding AG: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Ausschluss der Minderheitsaktionäre

      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

      Frankfurt am Main (17.12.2019/17:35) - Die außerordentliche Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG hat am 17. Dezember 2019 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschlossen (so genannter aktienrechtlicher Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG).

      Frankfurt am Main, den 17. Dezember 2019

      IC Immobilien Holding AG
      Der Vorstand

      ADO Properties S.A. will ADLER Real Estate AG übernehmen - freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in der Form eines Umtauschangebots

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG

      Bieter:

      ADO Properties S.A.
      1B Heienhaff
      1736 Senningerberg
      Großherzogtum Luxemburg
      eingetragen im Registre De Commerce et des Sociétés de Luxembourg unter
      B197554, ISIN: LU1250154413, WKN: A14U78

      Zielgesellschaft:

      ADLER Real Estate AG
      Joachimsthaler Straße 34
      10719 Berlin, Deutschland
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
      HRB 180360 B
      ISIN: DE0005008007, WKN 500800

      Heute hat die ADO Properties S.A. ('Ado Properties') beschlossen, sämtlichen Aktionären der ADLER Real Estate AG ('Adler') anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Adler Stückaktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das 'Angebot') zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises in der Angebotsunterlage beabsichtigt Ado Properties den Aktionären 0,4164 Ado Properties Aktien pro Adler Aktie anzubieten. Die neu geschaffenen Aktien von Ado Properties sind ab dem 1. Januar 2019 dividendenberechtigt. Die angebotenen Ado Properties Aktien sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals von Ado Properties gemäß § 5 der Satzung (im Wege eines Beschlusses des Board of Directors von Ado Properties) geschaffen werden.

      Der Vollzug des Angebots steht unter der Bedingung kartellrechtlicher Freigabe. Die endgültigen Bedingungen des Angebots ergeben sich aus der vollständigen Angebotsunterlage.

      Im Zusammenhang mit dem Angebot haben Ado Properties und Adler ein Business Combination Agreement ('Business Combination Agreement') unterzeichnet. Gegenstand des Business Combination Agreements ist das gemeinsame Verständnis der strategischen Ziele von Ado Properties und Adler betreffend Portfoliodiversifizierung, die beabsichtigte zukünftige Unternehmensstruktur der Unternehmensgruppe, den beabsichtigten Integrationsprozess, den Ablauf und die Konditionen des Angebots (einschließlich des Erreichens bestimmter Annahmeschwellen) sowie - die grundsätzliche Unterstützung des Angebots durch Vorstand und Aufsichtsrat von Adler. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Adler-Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen.

      Darüber hinaus hat Ado Properties heute mit ausgewählten Großaktionären von Adler - darunter der Co-CEO Tomas de Vargas Machuca - Irrevocable Undertakings abgeschlossen, wonach Aktionäre, die 52,21% der derzeitigen Aktien und Stimmrechte an Adler repräsentieren, sich gegenüber Ado Properties verpflichtet haben, ihre Adler Aktien, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, während der Angebotsfrist anzudienen (das 'Irrevocable Undertaking').

      Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet unter https://www.ado.properties/websites/ado/German/1500.html

      (Disclaimer ...)

      Freitag, 13. Dezember 2019

      Sloman Neptun Schiffahrts - AG: Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

      Corporate News

      12.12.2019 - Der Vorstand der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg und damit zugleich auch deren Aufnahme in das Handelssegment "Mittelstandsbörse Deutschland" zu kündigen (Delisting). Der Vorstand wird daher heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die BÖAG Börsen AG richten.
      In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 aufgrund der Kündigung endet.

      Hintergrund der getroffenen Entscheidung ist die mit einem Delisting verbundene Möglichkeit, den aus der Notierung im Freiverkehr resultierenden Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren.

      Symposium Kapitalmarktrecht 2020

      Wie die aktionaersforum service GmbH mitteilt, wird voraussichtlich am 17. März 2020 bereits zum fünften Mal das Symposium Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main (Maritim Hotel) stattfinden.

      Themenschwerpunkte werden sein:

      - Das Auslaufen des KapMug in 2020 – echter kollektiver Anlegerrechtsschutz als Alternative?

      - Typisierungen im Standard IDW S1 – Auswirkungen, Berechtigungen und Angemessenheit

      Durch die Veranstaltung führt die ntv-Börsenmoderatorin Katja Dofel.