von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der itelligence AG, Bielefeld, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 4. November 2015 die Barabfindung auf EUR 15,83 angehoben. Die Hauptaktionärin, die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je itelligence-Aktie angeboten, siehe auch
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-bei-der-itelligence-ag.html. Die gerichtliche Anhebung entspricht somit einer Erhöhung um 46,6%.
Die Erhöhung beruht insbesondere auf der Reduzierung der von der Auftragsgutachterin Ernst & Young und den von dem sachverständigen Prüfer mit 5,5% angesetzten Marktrisikoprämie durch das Gericht auf 4,5%. Ein Nachvollzug der Erhöhung der Marktrisikoprämie durch den FAUB (durch dessen Empfehlung vom 19. September 2012) um 1% sei dem Gericht nicht möglich. Das der Anpassung zugrunde liegende Datenmaterial oder eine Arithmetik zur Überleitung von der alten zur neuen Empfehlung habe der FAUB nicht veröffentlicht oder in anderer Weise transparent gemacht.
Das LG Dortmund geht im Übrigen von einem unlevered Beta von 0,91 anstatt des von Ernst & Young ermittelten Werts von 1,05 aus. Es sei nicht sachgerecht, ein lediglich monatliches Renditeintervall gegenüber einem wöchentlich zugrunde zu legen. Auch erscheint dem Gericht die Wahl eines internationalen Index sachgerecht. Die Spiegelung gegen den MSCI All Country World Index sei aussagekräftiger als die Verwendung lokaler Indizes als Referenzindex.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Beteiligten innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.
LG Dortmund, Beschluss vom 4. November 2015 - Az. 18 O 52/13 AktE
Zürn u.a. ./. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
83 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 40211 Düsseldorf
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der itelligence AG, Bielefeld, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 4. November 2015 die Barabfindung auf EUR 15,83 angehoben. Die Hauptaktionärin, die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je itelligence-Aktie angeboten, siehe auch
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-bei-der-itelligence-ag.html. Die gerichtliche Anhebung entspricht somit einer Erhöhung um 46,6%.
Die Erhöhung beruht insbesondere auf der Reduzierung der von der Auftragsgutachterin Ernst & Young und den von dem sachverständigen Prüfer mit 5,5% angesetzten Marktrisikoprämie durch das Gericht auf 4,5%. Ein Nachvollzug der Erhöhung der Marktrisikoprämie durch den FAUB (durch dessen Empfehlung vom 19. September 2012) um 1% sei dem Gericht nicht möglich. Das der Anpassung zugrunde liegende Datenmaterial oder eine Arithmetik zur Überleitung von der alten zur neuen Empfehlung habe der FAUB nicht veröffentlicht oder in anderer Weise transparent gemacht.
Das LG Dortmund geht im Übrigen von einem unlevered Beta von 0,91 anstatt des von Ernst & Young ermittelten Werts von 1,05 aus. Es sei nicht sachgerecht, ein lediglich monatliches Renditeintervall gegenüber einem wöchentlich zugrunde zu legen. Auch erscheint dem Gericht die Wahl eines internationalen Index sachgerecht. Die Spiegelung gegen den MSCI All Country World Index sei aussagekräftiger als die Verwendung lokaler Indizes als Referenzindex.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Beteiligten innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.
LG Dortmund, Beschluss vom 4. November 2015 - Az. 18 O 52/13 AktE
Zürn u.a. ./. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
83 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 40211 Düsseldorf