Die Hauptversammlung der PlanetHome AG, München, am 14. Dezember 2015 soll den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PlanetHome AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der PLANET ACQUISITION GMBH mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 218396 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 11,91 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die PLANET ACQUISITION GMBH übertragen.“
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