Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 23. November 2015

WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft: Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung zwischen WINCOR NIXDORF und Diebold

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG 

Paderborn, 23. November 2015 

Die WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft ("WINCOR NIXDORF") und Diebold, Incorporated, mit Sitz in North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika ("Diebold"), haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung ("Zusammenschlussvereinbarung") über die wesentlichen Eckdaten eines strategischen Zusammenschlusses durch ein freiwilliges Übernahmeangebot an sämtliche Aktionäre von WINCOR NIXDORF abgeschlossen. Unmittelbar nach dem Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung wird Diebold seine Absicht, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlichen. 

Die Gegenleistung für WINCOR NIXDORF-Aktien, die in das Angebot eingeliefert werden, soll aus einer Kombination von Barmitteln und Diebold-Aktien bestehen. Gemäß der von Diebold nach § 10 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vorzunehmenden Veröffentlichung bietet Diebold für jede WINCOR NIXDORF-Aktie einen Barbetrag von EUR 38,98 sowie 0,434 Diebold-Aktien. 

Vorbehaltlich der Bestimmungen der Zusammenschlussvereinbarung und ihrer gesetzlichen Pflichten, insbesondere der Prüfung der noch durch Diebold zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Übernahmeangebot. 

Des Weiteren wird das Angebot voraussichtlich unter verschiedenen Bedingungen stehen, inklusive der Freigabe der Transaktion durch die zuständigen Kartellbehörden sowie einer Annahmequote von mindestens 67,6 % aller existierenden WINCOR NIXDORF-Aktien.

Keine Kommentare: