von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, vom 17. Oktober 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die MAQUET Medical Systems AG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 19. November 2025 in das Handelsregister der Pulsion eingetragen worden. Das LG München I hat die dazu eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 1251/26 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 1251/26Rolle u.a. ./. Maquet Medical Systems AG
37 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, 79098 Freiburg
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