von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.- HSG
Der Beschluss der Hauptversammlung der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE 000522909) vom 25. September 2025 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) auf die Hauptaktionärin Project Neptune Bidco GmbH wurde am 24. November 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Bei der Project Neptune Bidco GmbH handelt es sich um ein Transaktionsvehikel, das von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden. Die Nexus-Minderheitsaktionäre erhielten für den Squeeze-out eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je Stückaktie.
Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG Mannheim hat die Spruchanträge zu dem führenden Verfahren 23 O 23/26 verbunden und angekündigt, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Pentz von der Kanzlei Rowedder Zimmermann Hass Rechtsanwälte PartmbB zum gemeinsamen Vertreter bestellen zu wollen.
LG Mannheim, Az.23 O 23/26
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