von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat die Spruchanträge zum Squeeze-out bei der PharrmaSGP Holding SE zugunsten der FUTRUE GmbH verbunden zu dem Verfahren mit dem Az. 5 HK O 670/26.
Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. Dezember 2025 in das Handelsregister eingetragen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE.
LG München I, Az. 5 HK O 670/26Antragsgegnerin: FUTRUE GmbH
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Milbank LLP, 80539 München
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