Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG
Leppersdorf, 6. November 2015
Leppersdorf, 6. November 2015
In der Ad-hoc Mitteilung der Sachsenmilch AG mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN
DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC (nachfolgend "Gesellschaft"), die am 5. November 2015
um 12:14 Uhr über die folgenden Medien verbreitet wurde:
TUG-Garantie-Verbreitung DGAP
wurde versehentlich angegeben, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der
Wertpapierbörse Frankfurt mit Wirkung zum 5. Mai 2016 erfolgt. Jedoch wird der
Widerruf gemäß dem Beschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 5. November
2015 erst mit Ablauf des 5. Mai 2016 wirksam. Darüber hinaus wurden keine
Angaben über die Folgen des Widerrufs gemacht.
Somit lautet der korrigierte vollständige Meldetext wie folgt:
Leppersdorf, 6. November 2015.
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute mitgeteilt, dass sie dem Antrag der
Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN
DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, stattgibt und die Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 5. Mai 2016 widerruft.
Mit Wirksamwerden des Widerrufs sind die Aktien der Gesellschaft an keiner Börse
im Inland oder einer vergleichbaren Börse im Ausland zum Handel zugelassen.
Nach dem Wirksamwerden des Widerrufs rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen
Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an der Börse
Stuttgart von Amts wegen.
Der Vorstand
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