von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Hannover hatte in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Derby Cycle Aktiengesellschaft, Cloppenburg, die Anträge zurückgewiesen (Beschluss vom 25. Februar 2015, Az. 23 AktE 7/13). Gegen diese Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Da noch keine (Nicht-)Abhilfeentscheidung ergangen ist, ist das Verfahren derzeit noch in der I. Instanz anhängig. Der gemeinsame Vertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Krafczyk, hat mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2015 eine vergleichsweise Regelung angeregt. Das Landgericht hat den Beteiligten aufgegeben, hierzu binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
Das Landgericht Hannover hatte in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Derby Cycle Aktiengesellschaft, Cloppenburg, die Anträge zurückgewiesen (Beschluss vom 25. Februar 2015, Az. 23 AktE 7/13). Gegen diese Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Da noch keine (Nicht-)Abhilfeentscheidung ergangen ist, ist das Verfahren derzeit noch in der I. Instanz anhängig. Der gemeinsame Vertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Krafczyk, hat mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2015 eine vergleichsweise Regelung angeregt. Das Landgericht hat den Beteiligten aufgegeben, hierzu binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
LG Hannover, Beschluss vom 25. Februar 2015, Az. 23 AktE 7/13
Dries u.a. ./. Pon Holding Germany GmbH
79 Antragsteller
79 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pon Holding Germany GmbH:
Rechtsanwälte Clifford Chance, 60325 Frankfurt am Main
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