Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG
Leppersdorf, 30. September 2015
In der Ad-hoc Mitteilung der Sachsenmilch AG mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC (nachfolgend "Gesellschaft"), die am 29. September 2015 um 15:26 Uhr über die folgenden Medien verbreitet wurde:
Basisverbreitung International / Basisverbreitung Deutschland / TUG-Garantie
wurde versehentlich angegeben, dass die Aktien der Gesellschaft nur an der Wertpapierbörse Frankfurt zugelassen sind. Jedoch sind die Aktien der Gesellschaft zudem auch an der Börse Berlin zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Der auf den gänzlichen Rückzug von der Börse (sogenanntes Delisting) gerichteter Beschluss des Vorstandes der Gesellschaft vom 29. September 2015 umfasst daher nicht nur den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse sondern auch an der Börse Berlin. Von einem Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel von Amts wegen können folglich auch nur die an der Börse Stuttgart gehandelten Aktien der Gesellschaft betroffen sein, nicht hingegen die an der Börse Berlin zugelassenen und gehandelten Aktien.
Somit lautet der korrigierte vollständige Meldetext wie folgt:
Leppersdorf, 30. September 2015. Der Vorstand der Sachsenmilch AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, hat am 29. September 2015 beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an jedweder Börse an dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind anzustreben (sogenanntes Delisting). Die Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen. Der Vorstand hat beschlossen, in Kürze einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Der Vorstand beabsichtigt in Kürze einen entsprechenden Beschluss zur Antragstellung bei der Börse Berlin zu fassen.
Die Aktien der Gesellschaft würden nach Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt und der Börse Berlin nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Börse voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet.
Nach dem Wirksamwerden der Widerrufsentscheidungen der betroffenen Börsen rechnet der Vorstand mit dem zeitnahen Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handel von Amts wegen an der Börse Stuttgart. Die Aktien der Gesellschaft würden dann nicht mehr an einer Börse im Inland oder im Ausland handelbar sein.
Leppersdorf, den 30. September 2015
Der Vorstand
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Anmerkung der Redaktion:
Delisting Börse Berlin zum 10. Oktober 2015: http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/sachsenmilch-ag-widerruf-der-zulassung.html
Delisting Börse Frankfurt zum 5. Mai 2016: http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/11/sachsenmilch-ag-widerruf-der-zulassung.html
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