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Montag, 30. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der aus der ehemaligen Garny AG hervorgegangenen IMW Immobilien SE hat das LG Berlin II nach einem Anhörungstermin im Mai 2023 nunmehr mit Beschluss vom 10. März 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Über diese befindet das Kammergericht (das OLG für Berlin).

Nach Auffassung des Landgerichts war weder eine Neubewertung erforderlich noch bedurfte es eines Sachverständigengutachtens zu einzelnen Aspekten der Bewertung. Die Barabfindungsprüferin WollnyWP sei deutlich über die Anforderungen an die Verantwortlichkeit und Prüfungstiefe eines sachverständigen Prüfers hinausgegangen, dem grundsätzlich nur eine Plausibilitätsprüfung obliegt, ohne dass eine zweite, gegenüber dem Bewertungsgutachten eigenständige, Bewertung durchgeführt werden müsste.

Die mit den unterschiedlichen Methoden ermittelten rechnerischen Ergebnisse geben nach Ansicht des Landgerichts aber nicht unmittelbar den Verkehrswert des Unternehmens bzw. den auf die einzelne Aktie bezogenen Wert der Beteiligung daran wieder, sondern bieten lediglich einen Anhaltspunkt für die Schätzung des Verkehrswerts entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO. Jedoch führt die gerichtliche Überprüfung stets im Ergebnis zu einer eigenen Schätzung des Gerichts, die sich nicht lediglich auf die Untersuchung der Vertretbarkeit der bei der Wertermittlung der Antragsgegnerin zur Anwendung gelangten, einzelnen Wertermittlungsmethoden und Einzelwerte zu beschränken hat, sondern insgesamt die Angemessenheit der gewährten Zahlung zu untersuchen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011, 21 W 7/11).

LG Berlin II, Beschluss vom 10. März 2026, Az. 102 O 108/20 SpruchG 
Jaeckel, P. u.a. ./. IMW Holding SE
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 81379 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, IMW Holding SE:
Rechtsanwälte BUSE, 10719 Berlin

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