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Freitag, 27. März 2026

CECONOMY AG: Information zum laufenden öffentlichen Übernahmeverfahren – Unsicherheit über investitionskontroll-rechtliche Freigabe in Österreich

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 27.03.2026 - CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503/DE000A40ZVV0) ("CECONOMY") bestätigt Gerüchte hinsichtlich bestehender Unsicherheit in Bezug auf den zeitnahen Erhalt der investitionskontrollrechtlichen Freigabe in Österreich.

CECONOMY und JD.com haben am 30. Juli 2025 eine Investitionsvereinbarung im Hinblick auf die mögliche Übernahme von CECONOMY durch JD.com abgeschlossen. Am 1. September 2025 hat JD.com die Angebotsunterlage veröffentlicht, auf deren Grundlage JD.com den CECONOMY-Aktionären ein Übernahmeangebot für sämtliche auf den Inhaber lautende Stammaktien von CECONOMY nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes unterbreitet hat ("Transaktion").

Die nach der Angebotsunterlage erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen, Spanien und der Türkei sowie die investitionskontrollrechtlichen Freigaben in Italien und Frankreich wurden bereits erteilt. Im Hinblick auf die ferner erforderlichen investitionskontrollrechtlichen Freigaben in Deutschland und Spanien geht CECONOMY von einer zeitnahen Erteilung aus. Hinsichtlich der investitionskontrollrechtlichen Freigabe in Österreich ist derzeit jedoch ungewiss, ob bzw. wann die Freigabe erteilt wird.

CECONOMY und JD.com stehen weiterhin in engem Austausch mit dem österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, um die Voraussetzungen für den Erhalt der Freigabe zu erfüllen und den erfolgreichen Vollzug der Transaktion zu ermöglichen.

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